Gemäß § 45 Waffengesetz darf in der Öffentlichkeit nicht geschossen werden (Tenor § 45).
Schießt man trotzdem, begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 10000.- geahndet werden kann.
Weiterhin werden sowohl die Waffe, als auch die Munition eingezogen.
Das gilt auch Sylvester. Die einzigen Ausnahmen sind Notlagen - als Abgabe von Notsignalen - und die Notwehr.
Dies nur als Hinweis an alle, die morgen fröhlich ihr Pyros wegballern und sich wundern, wenn sie plötzlich Ärger mit der Polizei haben.
Ansonsten guten Rutsch…
stimmt nicht! jedenfalls nicht immer!
Hi Mike,
leider kann ich derzeit nix genaues finden, aber in Deutschland ist nach meiner Erinnerung auch die Ausnahme für den Neujahrstag geregelt.
gefunden habe ich immerhin:
Donnerstag 28. Dezember 2000, 02:11 Uhr
Verbraucher & Service
Knallerei an Silvester erst ab 18.00 Uhr erlaubt
Am Neujahrsmorgen muss Schluss sein
Düsseldorf (AP) Am letzten Tag des Jahres jagen ganz Voreilige die ersten
Böller oft schon am Nachmittag in die Luft. Offiziell erlaubt ist die Knallerei am
31. Dezember allerdings erst ab 18.00 Uhr. Auf diese Vorschrift macht die Rechtschutzversicherung Arag
aufmerksam. Bis 07.00 Uhr am Neujahrsmorgen dürfen Raketen und Heuler noch in den Himmel zischen, dann
muss Schluss sein.
Wenn ich die Grundlage für diese Ausnahme gefunden habe, dann melde ich mich nochmal!
Hi Mike,
leider kann ich derzeit nix genaues finden, aber in
Deutschland ist nach meiner Erinnerung auch die Ausnahme für
den Neujahrstag geregelt.
gefunden habe ich immerhin:
Donnerstag 28. Dezember 2000, 02:11 Uhr
Verbraucher & Service
Knallerei an Silvester erst ab 18.00 Uhr erlaubt
Am Neujahrsmorgen muss Schluss sein
Düsseldorf (AP) Am letzten Tag des Jahres jagen ganz
Voreilige die ersten
Böller oft schon am Nachmittag in die Luft. Offiziell
erlaubt ist die Knallerei am
31. Dezember allerdings erst ab 18.00 Uhr. Auf diese
Vorschrift macht die Rechtschutzversicherung Arag
aufmerksam. Bis 07.00 Uhr am Neujahrsmorgen dürfen
Raketen und Heuler noch in den Himmel zischen, dann
muss Schluss sein.
Wenn ich die Grundlage für diese Ausnahme gefunden habe, dann
melde ich mich nochmal!
Ja, ja das stimmt schon bloß mit Pyro meinen die meisten die ich kenne (vielleicht ja nur in Berlin??) Schrckschußwaffen mit Aufsatz für „Knaller“.
Und die darf man nicht in der Öffentlichkeit verschießen, auch nich Sylvester…
genau so ist es. Auch an Sylvester ist das abschießen von Pyros aus Schreckschusswaffen verboten außer man hat eine Genehmigung vom LKA 522. Diese wird jedoch nicht für die bloße " freude am Knall " ausgegeben. Wer es trotzdem macht und sich erwischen läßt, der kann sich von seiner Waffe und der Munition schonmal verabschieden. Die wird nämlich beschlagnahmt und unterliegt ausßerdem der Einziehung und wird deswegen auch nicht mehr zurückgegeben. Die Zuständigkeiten hierfür ergeben sich aus dem
WaffG.
Trotzdem komisch das die Sachen verkauft werden aber man nicht auf das Verbot seitens der Verkäufer hingewiesen wird. !!!
MfG
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