Hallo, ich habe eine Frage zum Arbeitsrecht. Ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag(bis zum 31.07.2011), dieser wurde vor Ablauf der Frist um 1 Jahr verlängert durch einen Änderungsvertrag. Wortlaut…„befristet bis zum 31.07.2012 bzw. bis zur Arbeitswiederaufnahme ihrer Kollegin **************“ (Elternzeitvertretung). Zwei Monate später unterschrieb ich wieder einen Änderungsvertrag, mit dem gleichen Wortlaut, nur dass der Zusatz mit der Arbeitswiederaufnahme der Kollegin in Elternzeit nicht mehr drin war (den Zusatz hat nun eine andere Kollegin im Vertrag).
Seitdem habe ich keine neue Befristung mehr unterschrieben und gehe davon aus, unbefristet eingestellt zu sein. Der AG behauptet allerdings, ich wäre als Elternzeitvertretung eingestellt und weiterhin befristet.
Ist der erste Änderungsvertrag nun hinfällig?
Danke für eure Antworten!