Hallo Michael,
Hi
Du unterschätzt das Risiko der BU. Jeder kann ein fall für
die BU werden. Schau mal bei www.bundderversicherten.de rein
und sieh dir den Zweck… der BU an.
Da BU vom Eintrittsalter abhängt, ist es also wichtig
frühstmöglich eine zu haben, abgesehen von der Gesundheit die
nachlässt!
Das mit der Gesundheit ist richtig, das mit dem Eintrittsalter nur bedingt, da die Risikodauer mit höherem Eintrittsalter auch niedriger ist.
Was das kündigen betrifft, mußt im Schein nachschauen, kanns
aber nicht empfehlen!. Generell gilt 3 Monat vor ende des
Versicherungsjahr muß die Kündigung vorliegen, damit es zum
ende des Versicherungsjahr abläuft. Bei 9/10 Fällen wird man
vorzeitig gekündigt, wenn man die beiträge nicht zahlt und
Mahnungen ignoriert. 1/10 Fälle gehen dann vors Gericht.
Die Versicherer bringen mehr Fälle vor das Gericht. Den Weg würde ich auch bitte nicht empfehlen, da soetwas Auswirkungen auf Kreditratings haben könnte. Der Beitrag ist immer bis zum Ende des Versicherungsjahres zu zahlen.
Tipp 1: Es gibt auch sog. IBU. Da bekommt man die Beiträge
wieder zurück wenn nicht passiert ist. Ist aber etwas teurer.
Die besten BU’s bieten die Nürnberger.
Von IBU (Investmentgebunden Berufsunfähigkeitsversicherungen) ist grundsätzlich abzuraten. Kapitalbildung und Versicherungsschutz sind immer zu trennen. Bei der IBU geht jede Transparenz von Kosten und Anlage verloren. Was passiert wenn ich mit 58 Jahren kündige und die IBU auf 65 abgeschlossen wurde? Das ist der entscheidende Aspekt.
Tipp 2: Bei Abschluß einer BU bzw. Unfall, schreibt unter
Bemerkungen rein, dass „Sie fragen nach besten wissen und
gewissen beantwortet haben, für weitere Fragen sollen sie sich
an Ihren Hausartzt wenden“. Der Hausarzt erzählt einen
schließlich nicht immer alles, bzw verschönert.
Klasse, wer es nicht genau weiß, sollte mit seinen Behandlern und Ärzten sprechen und sich die Informationen vor Antragstellung holen.
Tipp 3: Darauf achten, das die BU nach der tätigkeit fragt
und nicht nach fähigkeiten. Jeder ist fähig ein knopf zu
drücken wenn er Blind ist, ein Arm u. Bein hat. Mann hats aber
nie gelernt und die Gesellschaft kann Rente verweigern da man
noch arbeiten kann.
Das ist jetzt etwas oberflächlich und allgemein. Die ausgeübte Tätigkeit versichert nur eine Gesellschaft, alle anderen den Beruf. Die Frage wäre die nach der Verweisung bzw. Umorganisation des Arbeitsplatzes. Hier berät ein qualifizierter Versicherungsmakler.
Viele Grüße
Thorulf Müller