WWK Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen

Hallo alle zusammen,

meine Freundin wurde vor einigen Jahren zum Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei der WWK „überredet“.
Sie zahlt seit dem 17,90EUR für eine Versicherung, die sich seit Jahren nie wieder gemeldet hat und Sie eigentlich bei Ihrer Tätigkeit nicht braucht.

Sie hat sich jetzt entschlossen Diese zu kündigen, doch weißt Sie nicht, wie groß die Verluste sein werden.

Hat jemand eine Ahnung, wie mann am schnellsten, mit welchen Verlusten diese Versicherung kündigen kann?

Vielen Dank im Vorraus

Roberto

Hallo Roberto,

Gegenfrage: Hätte Sie denn jemanden gebraucht in der Zeit?
Möglicherweise eine arrogante Aussage, aber letztlich kann ein Kunde bei dem Monatsbeitrag nicht unbedingt erwarten, dass ich täglich auf der Matte stehe…

Klar muss man sich blicken lassen… kein Thema…

Und wieso denkt sie, dass sie mit ihrem Beruf nicht berufsunfähig werden kann?

Gruß
MArco

Hallo Roberto,

Gegenfrage: Hätte Sie denn jemanden gebraucht in der Zeit?

Das nicht, aber Sie hat auch nie nur einen Brief bekommen - normaleweise bekommt man weitere Angebote, Werbung, usw. zugeschickt. Das kennt ja wohl jeder von uns.

Möglicherweise eine arrogante Aussage, aber letztlich kann ein
Kunde bei dem Monatsbeitrag nicht unbedingt erwarten, dass ich
täglich auf der Matte stehe…

Das hat auch nie erwartet.

Klar muss man sich blicken lassen… kein Thema…

Und wieso denkt sie, dass sie mit ihrem Beruf nicht
berufsunfähig werden kann?

Sie schließt es nicht aus, aber ist das Risiko gering.

Gruß
MArco

Hi

Du unterschätzt das Risiko der BU. Jeder kann ein fall für die BU werden. Schau mal bei www.bundderversicherten.de rein und sieh dir den Zweck… der BU an.
Da BU vom Eintrittsalter abhängt, ist es also wichtig frühstmöglich eine zu haben, abgesehen von der Gesundheit die nachlässt!
Was das kündigen betrifft, mußt im Schein nachschauen, kanns aber nicht empfehlen!. Generell gilt 3 Monat vor ende des Versicherungsjahr muß die Kündigung vorliegen, damit es zum ende des Versicherungsjahr abläuft. Bei 9/10 Fällen wird man vorzeitig gekündigt, wenn man die beiträge nicht zahlt und Mahnungen ignoriert. 1/10 Fälle gehen dann vors Gericht.

Tipp 1: Es gibt auch sog. IBU. Da bekommt man die Beiträge wieder zurück wenn nicht passiert ist. Ist aber etwas teurer. Die besten BU’s bieten die Nürnberger.

Tipp 2: Bei Abschluß einer BU bzw. Unfall, schreibt unter Bemerkungen rein, dass „Sie fragen nach besten wissen und gewissen beantwortet haben, für weitere Fragen sollen sie sich an Ihren Hausartzt wenden“. Der Hausarzt erzählt einen schließlich nicht immer alles, bzw verschönert.

Tipp 3: Darauf achten, das die BU nach der tätigkeit fragt und nicht nach fähigkeiten. Jeder ist fähig ein knopf zu drücken wenn er Blind ist, ein Arm u. Bein hat. Mann hats aber nie gelernt und die Gesellschaft kann Rente verweigern da man noch arbeiten kann.

Hallo Robert,

Das nicht, aber Sie hat auch nie nur einen Brief bekommen -
normaleweise bekommt man weitere Angebote, Werbung, usw.
zugeschickt. Das kennt ja wohl jeder von uns.

Misst du daran die Qualität einer Versicherung, ob sie dir viel Werbung schickt? Hätte sie es denn gewollt? Da muss sie nur kurz anrufen. :smile:
Für gewöhnlich ist es doch aber so, dass wir zufrieden sind, wenn wir in Ruhe gelassen werden, oder?

Sie schließt es nicht aus, aber ist das Risiko gering.

Mag sein… unfallbedingtes Risiko. Aber mittlerweile sind glaub etwa 2/3 aller BU-Fälle durch körperliche Krankheiten (z.B. Allergien, Herzkrankheiten, Rückenleiden und psychische (psychosomatische) Leiden) verursacht.

Gruß
Marco

Hallo Robert,

Misst du daran die Qualität einer Versicherung, ob sie dir
viel Werbung schickt? Hätte sie es denn gewollt? Da muss sie
nur kurz anrufen. :smile:

…das glaube ich, daß ein Anruf genügt und ich ein Prospekt bekomme.
Ich kann mir gut vorstellen, daß du dich zu den Versicherungsvertretern zählen kannst.

Für gewöhnlich ist es doch aber so, dass wir zufrieden sind,
wenn wir in Ruhe gelassen werden, oder?

Sie schließt es nicht aus, aber ist das Risiko gering.

Mag sein… unfallbedingtes Risiko. Aber mittlerweile sind
glaub etwa 2/3 aller BU-Fälle durch körperliche Krankheiten
(z.B. Allergien, Herzkrankheiten, Rückenleiden und psychische
(psychosomatische) Leiden) verursacht.

Mag sein, daß die Statistik so aussieht, aber hat man Sie mit einer Klausel schon so überlistet, daß mann nur in einen sehr unwahrscheinlichen Falls das Geld zu sehen bekommt.
Tja, reingefallen ! Jetzt wird gekündigt (ist wohl doch 1Monat Kündigungsfrist)

Und Tüss !

Hallo Robert,

welche Klausel wäre das denn?

Und eine Lebensversicherung ist monatlich kündbar. Von daher… Aber manchmal ist ein Freund nicht immer der beste Berater…

Das ich mich zu den Vertretern zähle, die ihre Kunden ordentlich betreuen, ist ja wohl klar… weil mein Ziel wäre nicht nur eine Versicherung, sondern mehrere bei dem Kunden zu platzieren. Umso weniger kommt er auf Wechselgedanken. Allerdings von verschiedenen Versicherungen. Da ja Makler. :smile:

Gruß
Marco

Hallo Roberto,

meine Freundin wurde vor einigen Jahren zum Abschluß einer
Berufsunfähigkeitsversicherung bei der WWK „überredet“.

ich würde eher sagen, sie hat einen Vertrag abgeschlossen, der wirklich wichtig ist.

Sie zahlt seit dem 17,90EUR für eine Versicherung, die sich
seit Jahren nie wieder gemeldet hat und Sie eigentlich bei
Ihrer Tätigkeit nicht braucht.

Diese Tätigkeit gibt es nicht, außer reich sein.

Sie hat sich jetzt entschlossen Diese zu kündigen, doch weißt
Sie nicht, wie groß die Verluste sein werden.

Wahrscheinlich Totalverlust der eingezahlten Beiträge, aber es handelt sich ja auch um eine Risikoabsicherung.

Hat jemand eine Ahnung, wie mann am schnellsten, mit welchen
Verlusten diese Versicherung kündigen kann?

Hast du ja schon selber geschrieben.
Auch mich würde die Klausel interessieren, mit der deine Freundin reingelegt worden sein soll. Zusätzliche Klauseln müssen immer vom Versicherungsnehmer gegengezeichnet werden.

Gruß
Ralf

Ich möchte unbedingt diese Frau kennen lernen, vielleicht kann sie mir auch meine Zukunft hervorsagen… Spaß beiseite.
Wenn die Bedingungen ok sind, dann bitte beachten:
sie wird nie wieder so einen geringen Beitrag haben, siehe Eintrittsalter. Vorerkrankungen führen gelegentlich zum Ausschluß.

Also bitte bei Kündigung voher genau überlegen und zur Vorsicht 100.000 EUR an die Seite legen. Nur für alle Fälle…

Herzlichst, René

Hallo Michael,

Hi

Du unterschätzt das Risiko der BU. Jeder kann ein fall für
die BU werden. Schau mal bei www.bundderversicherten.de rein
und sieh dir den Zweck… der BU an.
Da BU vom Eintrittsalter abhängt, ist es also wichtig
frühstmöglich eine zu haben, abgesehen von der Gesundheit die
nachlässt!

Das mit der Gesundheit ist richtig, das mit dem Eintrittsalter nur bedingt, da die Risikodauer mit höherem Eintrittsalter auch niedriger ist.

Was das kündigen betrifft, mußt im Schein nachschauen, kanns
aber nicht empfehlen!. Generell gilt 3 Monat vor ende des
Versicherungsjahr muß die Kündigung vorliegen, damit es zum
ende des Versicherungsjahr abläuft. Bei 9/10 Fällen wird man
vorzeitig gekündigt, wenn man die beiträge nicht zahlt und
Mahnungen ignoriert. 1/10 Fälle gehen dann vors Gericht.

Die Versicherer bringen mehr Fälle vor das Gericht. Den Weg würde ich auch bitte nicht empfehlen, da soetwas Auswirkungen auf Kreditratings haben könnte. Der Beitrag ist immer bis zum Ende des Versicherungsjahres zu zahlen.

Tipp 1: Es gibt auch sog. IBU. Da bekommt man die Beiträge
wieder zurück wenn nicht passiert ist. Ist aber etwas teurer.
Die besten BU’s bieten die Nürnberger.

Von IBU (Investmentgebunden Berufsunfähigkeitsversicherungen) ist grundsätzlich abzuraten. Kapitalbildung und Versicherungsschutz sind immer zu trennen. Bei der IBU geht jede Transparenz von Kosten und Anlage verloren. Was passiert wenn ich mit 58 Jahren kündige und die IBU auf 65 abgeschlossen wurde? Das ist der entscheidende Aspekt.

Tipp 2: Bei Abschluß einer BU bzw. Unfall, schreibt unter
Bemerkungen rein, dass „Sie fragen nach besten wissen und
gewissen beantwortet haben, für weitere Fragen sollen sie sich
an Ihren Hausartzt wenden“. Der Hausarzt erzählt einen
schließlich nicht immer alles, bzw verschönert.

Klasse, wer es nicht genau weiß, sollte mit seinen Behandlern und Ärzten sprechen und sich die Informationen vor Antragstellung holen.

Tipp 3: Darauf achten, das die BU nach der tätigkeit fragt
und nicht nach fähigkeiten. Jeder ist fähig ein knopf zu
drücken wenn er Blind ist, ein Arm u. Bein hat. Mann hats aber
nie gelernt und die Gesellschaft kann Rente verweigern da man
noch arbeiten kann.

Das ist jetzt etwas oberflächlich und allgemein. Die ausgeübte Tätigkeit versichert nur eine Gesellschaft, alle anderen den Beruf. Die Frage wäre die nach der Verweisung bzw. Umorganisation des Arbeitsplatzes. Hier berät ein qualifizierter Versicherungsmakler.

Viele Grüße
Thorulf Müller