Versuch eines Ansatzes einer Antwort
Soweit ich weiß, ist das downloaden dann verboten, wenn es sich dabei um eine offensichtlich illegale Quelle handelt.
Aus deiner Frage schließe ich, dass es sich nicht um eine offensichtlich illegale Quelle handelt, weil du sonst nicht gefragt hättest.
Mag spitzfindig sein, aber meinen Gedankengang halte ich für logisch.
Ob allerdings Juristen, die m.E. mit Logik nicht so viel am Hut haben ("…sie hätten erkennen müssen…", „…sie haben zu erkennen, dass…“, „…sie haben zu wissen, was „offensichtlich“ im juristischen Sinne bedeutet…“) das ganz anders sehen, kann ich nicht ausschließen.
Ich selbst höre gerne Internetradiosender (shoutcast.com), halte die Sender (genauso wie auch terrestrische Sender) nicht für offensichtlich illegal und schreibe die mp3s auch gelegentlich mit.