Hallo,
wenn ich von einer Stadt, die noch nicht im Internet vertreten ist, eine private, kommerzielle Website mache, darf ich diese Site www.name-der-stadt.de nennen?
Sind Stadtnamen geschützte Marken oder Allgemeingut?
Wenn geschützt, kann ich mit der Stadt verhandeln wegen der Namensnutzung?
Was muss ich da ggfs. beachten?
Weiss jemand, wie die Rechtslage aussieht?
Danke und Gruß
Wolfgang
http://www.waepart.de
Hallo,
wenn ich von einer Stadt, die noch nicht
im Internet vertreten ist, eine private,
kommerzielle Website mache, darf ich
diese Site www.name-der-stadt.de nennen?
Sind Stadtnamen geschützte Marken oder
Allgemeingut?
Die Stadt kann jederzeit die Herausgabe der Domain verlangen. Es gab vor einiger Zeit ein Gerichtsurteil zu diesem Thema. Ich schau mal ob ich das noch finde.
Wenn geschützt, kann ich mit der Stadt
verhandeln wegen der Namensnutzung?
Du kannst natürlich an die Stadt herantreten und Verhandeln.
Gruß
Martin
Das bekannteste Urteil war über
www.heidelberg.de
Eine Firma hat die Domain belegt, nach Einigung mit der Stadt, dass diese NICHT an der Nutzung interessiert war…aber ein paar Jahre später wandelte die Stadt ihre Meinung und strengte einen Prozess an, den sie gewann.Die Firma musste die Domain herausgeben…
Ich wäre jedenfalls vorsichtig und würde einen anderen Namen nehmen, z.B.
stadt-online.de o.ä.
Nicht die Stadt-Kerpen, sondern Familie Kerpen hat die Domain, die Stadt mußte (!) auf eine andere ausweichen… d.h. wenn du berechtigtes Interesse an der Domain hast kannst du sie nehmen, wenn nicht wird das über kurz oder lang ärder geben
Hallo,
guck mal bei http://www.digi-info.de/di_start_recht.html
Da heisst es: Namen von Städten und Gemeinden sind rechtlich geschützte Internet-Adressen und dürfen von Privatpersonen nicht benutzt werden
Aufgrund des Namensrechts steht gemäß § 12 BGB allein der Stadt xxx die Internet-Adresse (Domain Names) »xxx.de« zu. Einem anderen - hier einem Unternehmer namens zzz- ist deshalb die Benutzung dieses Domain Names durch eine einstweilige Verfügung untersagt worden.
Usw.
Gruß
Merit
Wenn geschützt, kann ich mit der Stadt
verhandeln wegen der Namensnutzung?
Hallo Wolfgang,
du kannst die den Stadtnamen ohne weiteres unter den Nagel resen, muß ihn aber wahrscheinlich wieder hergeben wenn die Stadt interesse daran hat. So geschehen z.B. in Bad Wildbad. Also geh allem Ärger aus dem Weg und such dir wie vorgeschlagen einen Namen mit bezug zur Stadt (Stadt-Online oder so).
Nils
Tja, dies funktioniert nur, wenn man selbst Frankfurt, Korschenbroich, Bad Wildbad oder Kleinholzleute heißt.
Ansonsten ist die Rechtsprechung eindeutig in der Richtung, daß Städte ein Vorrecht auf ihren Stadtnamen haben.
Man könnte ja „Korschenbroich“ auch unter Tonga, mit www.korschenbroich.to anmelden, da dürfte die Stadt vielleicht nichts dagegeben haben.
Gruß
Heinrich
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