Www.undertool.de / Vertragsrecht

Hallo,

angenommen, eine Person hat unter www.undertool.de ein Angebot einholen wollen für einen Umzug innerhalb ihrer Stadt.

Hierbei ist schon ein Fehler passiert, es wurde als Mndestvergütung ein Betrag in Höhe von 1000,-- Euro angegeben. Gemeint war, dass jemand gesucht wird, der weniger als 1000 Euro verlangt.

Nun ist die Auktionsfrist für diesen Auftrag abgelaufen, die Person hat auch selbst gesucht und eine Firma gefunden, die für wesentlich weniger Geld diesen Umzug durchführt.

Ein Auszug aus den AGB’s der Fa. Undertool:

§8 Sonstiges
Bei Vertragsabschluss zwischen zwei Mitgliedern bei UnderTool werden die zur Kontaktaufnahme erforderlichen Daten diesen Mitgliedern mitgeteilt. Das einzustellende Angebot muss genauso wahrheitsgemässe und vollständige Daten enthalten wie bei der Anmeldung selbst. Für falsche, unvollständige Angaben, Schreibfehler oder versehentlich doppelt eingestellte Aufträge haftet der Anbieter selbst, die Angebotspreise verstehen sich als Endpreise inklusive Mehrwertsteuer. Auch hier gilt, dass Gestze und Rechte Dritter nicht verletzt werden. Nur von UnderTool genehmigte Links und Verlinkungen sind zulässig. Mitgliedern, die durch Angebot einer Dienstleistung oder Erwerb eines Auftrages, die Daten des jeweiligen Vertragspartners erhalten, ist es verboten, diese Daten zu anderen Zwecken zu verwenden oder an Unbefugte weiterzugeben.

§9 Zustandekommen eines Vertrages bei Online-Auktionen
Das Einstellen von Angeboten und Ersteigern dieser Aufträge stellt rechtlich verbindliche Verträge dar, die mit selbst gewählten Fristen durch den Anbieter verbunden sind. UnderTool tritt niemals als Bieter auf. Der Vertrag kommt zwischem dem Anbieter und dem Bieter zustande, der das niedrigste Gebot abgibt, beziehungsweise nach Ablauf der Bietfrist den Zuschlag erhält. Hierbei sei erwähnt, dass das Mitglied, welches den Auftrag ersteigert, keine Privatperson sein darf, sondern nur Gewerbetreibende. Nach Vertragsabschluss stellt UnderTool diesen beiden Mitgliedern die zur Kontaktaufnahme notwendigen Daten mit. Sollte dies nicht eingehalten werden, behält sich UnderTool vor, dieses Mitglied zu sperren (siehe §5), weitere Verpflichtungen seitens UnderTool bestehen nicht. Dem Anbieter bleiben weitere privatrechtliche Schritte vorbehalten.

Wie sollte sich die Person jetzt verhalten und was kann an Kosten/Schadensewrsatzforderungen auf sie zukommen?
Ist der Vertrag mit der Fa. Undertool, der ja nur per Mail bzw. Internet geschlossen wurde, überhaupt rechtskräftig?

Sinn des Ganzen war ja nur, eine günstige Firma zu finden, nicht, gleich einen Auftrag zu vergeben.

Gruss

Chr.

Hallo,

Sinn des Ganzen war ja nur, eine günstige Firma zu finden,
nicht, gleich einen Auftrag zu vergeben.

da hat die Person dann ganz offensichtlich das falsche Instrument benutzt. Sie hat über undertool ein gültiges Angebot abgegeben, daß anscheinend (so verstehe ich Deinen Text) auch angenommen wurde. Sie hat also einen rechtsgültigen Vertrag mit dem „Bieter“ abgeschlossen, der zu erfüllen ist.

Sie könnte natürlich ihre Willenserklärung wegen Irrtums (sie wußte halt nicht, was sie tat) anfechten, aber ist dann ggü. ihrem Vertragspartner schadenersatzpflichtig. Wie hoch der Schaden dann ist, bleibt abzuwarten. Evtl. hat der Handwerker andere Aufträge ihretwegen sausenlassen und hat nun die Mitarbeiter unbeschäftigt rumsitzen. Das läßt sich von hier aus nicht beurteilen.

Ansonsten lautet mein dringender Rat - auch im Zusammenhang mit Deinem letzten Artikel zum Thema Undertool v. 24.2., bei dem es darum ging, daß die Betroffene ganz locker die Gebührenregelung nur zu einem Drittel gelesen hat -: Auch im Internet kann man Verträge abschließen und deswegen sollte man verdorrich noch eins die Vertragsbedingungen gründlich lesen und zwar so lange, bis man sie verstanden hat.

Gruß,
Christian