X-ter Reparaturversuch

Mal angenommen jemand hat einen gebrauchten Motorroller mit der normalen gesetzlichen einjähreigen Gewährleistung gekauft.(nicht markengebundene freie Werkstatt) Dieser ist dann innerhalb der ersten drei Monate schon vier Mal zur Reparatur gewesen und immer ist das Problem noch nicht gelöst. Außerdem wurde jedesmal nach Einlieferung des Rollers eine Woche nichts unternommen wegen angeblicher Arbeitsüberlastung . Erst auf mehrmaligen telefonischen Druck geschah etwas. Kann in diesem Fall irgendwann der Roller in eine Fachwerkstatt gebracht werden um die genaue Ursache zu erforschen? Gruß und Danke ,Onno

Hallo,

klassischer Fall des § 440 Satz 2 BGB. Die Nacherfüllung des Verkäufers bei Sachmängeln gilt als Fehlgeschlagen nach zweitem schlechten Versuch.

Es liegen nun die Voraussetzungen des § 440 vor, es kann OHNE fristsetzung der rücktritt vom vertrag erklärt werden oder schadenersatz verlangt werden. hier kommt wohl schadenersatz in betracht (hier kosten der externen reparatur).

Vielleicht sollte der Händler am telefon nochmals darauf hingewiesen werden, dass 4. versuch auch fehlschlug und man nun fachhändler konsultiert und dessen rechnung als schadenersatz (notfalls auch gerichtlich) gegen den verkäufer geltend macht. vielleicht kümmert man sich spontan doch richtig um dich. das klappte bei mir (andere sache allerdings) schon einmal nach dem 1. fehlschlag. plötzlich kümmerte sich der meister rührend um meinen gebrauchtwagen und fand und behob den fehler…

mfg vom

showbee