Hallo,
ich weiß nicht, ob es das richtige forum für folgende frage ist:
" breuer & co " - diese firmenbezeichnung kann nur eine ohg sein? oder kann eine ohg auch „breuer & co ohg“ heißen? wir hatten das thema in der berufsschule und der lehrer meinte, dass „breuer & co ohg“ doppelt gemoppelt wäre, weil das " & C0" ohg bedeutet und umgkehrt „breuer ohg“ auch eine ohg ist. also wie kann denn nun eine ohg heißen?
und eine kg kann nur „Name KG“ heißen? vor dem Kg darf laut unserem lehrer nur der name des gesellschafters stehen, der die kg gegründet hat !?!
Im Rahmen des Handelsrechtsreformgesetzes, welches zum 01.01.1998 in Kraft getreten ist, müssen alle neu einzutragenden Kaufleute in ihrer Firma (Name) den Zusatz der Unternehmensform tragen. Dieser kann auch in einer gängigen Abkürzung bestehen (e.K., oHG, KG, GmbH, KGaA, AG, eG, VaG, …).
Vor dieser Unternehmensformkennzeichnung kann eine
Personenfirma (Name, z.B. Hans Mustermann)
Sachfirma (welches Gewerbe, z.B. Elektrogroßhandel)
Phantasiefirma (buntes Buchstaben-, Zahlengemisch, z.B. Vodafone D2)
stehen.
Das „und Co“ wies nach der alten Regel (bis 1997) meines Wissens nicht zwingend auf eine oHG hin. Auch die Partnerschaftsgesellschaft konnte wohl so firmieren. Bin mir da aber nicht 100% sicher, weil ich auch erst im Jahr 1998 angefangen habe, mich mit dieser Materie zu beschäftigen.
Zum selber Lesen dürften sich dann aber sicherlich die Kommentare zum HGB (der vordere Bereich zur „Handelsfirma“ anbieten).
Schauen Sie mal ins Gesetz, da steht’s drin!
Hallo …
einerseits ist es bemerkenswert, dass ein Berufsschullehrer anscheinend lieber wild herumspekuliert, anstatt in die dafür geschaffenen Gesetze zu schauen, andererseits ist es höchst lobenswert , dass die Schüler die Aussagen des Lehrers hinterfragen, super und weiter so.
Das Problemchen ist in § 19 (1) Satz 2 HGB (Hinweis auf Kaufmannseigenschaft oder Gesellschaftsform) geregelt, hier wird der Zusatz OHG als MUSS vorgeschrieben.
Die Erläuterung mit dem „doppelt gemoppelt“ ist kompletter Unfug.