Ich habe in einem Münchner Yoga-Studio ca. Okt. 2009 eine 25er-Stunden-Guthabenkarte erworben. Als ich mit dieser Karte gestern, seit längerer Zeit wieder, eine Yogastunde besuchen wollte, wurde mir mitgeteilt, dass die Gültigkeit auf 1 Jahr befristet und die verbliebenen 12 Stunden auf der Karte somit abgelaufen seien.
Ist das erlaubt?
Eine Freundin sagte mir, dass es eine neuere EU-Verordnung gäbe, die diese Befristungspraxis verbiete…
Da ich österreichischer Jurist bin, kann ich Dir Deine Frage leider nicht sinnvoll beantworten. EU-Recht wird nicht immer rechtzeitig umgesetzt und die Umsetzung erfolgt auf unterschiedliche Weise.