Hallo, Yogalehrer kann vermutlich zu den freien Berufen gezählt werden, da eine Unterrichtende Tätigkeit vorliegt.
Finanzamt befragen.
Bei freien Berufen genügt eine Anmeldung der Selbstständigen Tätigkeit beim Finanzamt.
Bei bestehender Arbeitslosigkeit muss man natürlich die AA informieren, möglichst noch vor der Anmeldung, dann lässt sich evtl noch Existenzgründerberatung und zuschuß herausholen, so dass es evtl irgendwann auch zur Sicherung des Lebenesunterhaltes reicht.
Wenn man keine Chance sieht sich irgendwann mal aus der Arbeitslosigkeit richtig selbstständig zu machen und nur ein bisschen was dazuverdienen möchte, dann kann man das auch selbstständig neben der Arbeitslosigkeit. Muss es natürlich angeben und wenn man mehr als einen bestimmten Satz dazuverdient wird vom ALG was abgezogen.
So kann man sich natürlich auch aus der Arbeitslosigkeit herausmausern, ich kenne einen KFZ-Mechaniker der es so anging.
bei beiden Versionen muss man sich natürlich auch um die eigene Krankenkasse, Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft kümmern, inwie weit man dort Mitglied werden muss oder nicht (bei Unterrichtender Tätigkeit ist Rentenversicherung meist Pfllicht)
Wenn man eine Vollzeitstelle hat, dann entfällt die Krankenkassenfrage, da man ja schon Beiträge bezahlt. Zumindest bei einem kleinen Verdienst. Dann reicht Anmeldung beim Finanzamt und ggf der Rentenversicherung. MAnn muss aber natürlich vorher auch den Chef um Erlaubnis für die Nebentätigkeit fragen. Wenn der sein ok gingt ist man eigentlich ziemlich frei in em was man verdient, solange es den Hauptjob nicht gefährdet. Also ein weiterer 12 Stundenjob ist sicher problematisch, aber wenn man pro Yogastunde 1000 Eu verdienen könnte (wer weiß welche Art Guru du bist), dann dürfte man das auch, wenn es deine Leistungsfähigkeit im HAuptjob nicht beeinträchtigt, weil es zB. nur am Wochenende stattfindet.
Egal aus welcher Situation heraus ist bei einem solchen Job wo sich Leute unter Anleitung verbiegen und damit in gesundheitliche Gefahr begeben auch eine Berufshaftpflicht sinnvoll, evtl reicht auch hier eine Lehrerhaftpflicht, die es zT in Kombi mit der Privaten für kleinen Aufschlag gibt.
Gruß B