Youngtimerversicherung

ich möchte als zweiten Familienwagen einen Yountimer (Mercedes 190 / 200E) kaufen. Ich würde diesen gerne mit einer speziellen Yountimerversicherung, versichern. Dabei lese ich immer wieder, dass das Fahrzeug nicht für den Alltagsgebrauch gedacht werden soll. Deshalb ist ja auch ein zweites modernes Fahrzeug notwendig.

Die konkrete Situation ist bei uns so:
Meine Frau nimmt das „moderne“ Auto für Ihren Weg in die Arbeit, der Yountimer ist für mich gedacht, für meine Alltagsfahren und ab und an für den Arbeitsweg.

Ist eine solche Nutzung druch eine Yountimerversicherung gedeckt?
Was passiert im Schadensfall? Wir wird dann eine „nicht Alltagsnutzung“ nachgewiesen oder was wird als Nachweis verlangt?

Vielen Dank für Eure Unterstützung
Michael

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen

Gruß,
Micha

Hallo, aber ich kann dir nicht weiterhelfen, denn ich wohne zwar in Deutschland, bin aber Luxemburger und kenne mich eigentlich nur mit den Begebenheiten dieses Landes aus.
Sorry, MfG MM

Da ich meine Youngtimer als „normale“ Autos versichere, kann ich hier leider nicht weiterhelfen. Ich vermute aber ohnehin, dass jede Versicherungsgesellschaft, da ihre eigenen Regeln aufstellt. Du wirst also vorauss. nicht umhin kommen, bei den Gesellschaften Deinen konkreten Fall (also Dein Nutzungsverhalten) zu schildern, um abzuklären, ob die jeweilige Versicherung zu Sonderkonditionen das abdeckt.

Viele Grüße,
coopersonic

PS: Warum denn so einen langweiligen Benz?? Hatte ich auch mal. Fast wär ich datin vor Langeweile gestorben: Weder so dynamisch wie ein alter 3er, noch das typische „fette“ Mercedes-Gefühl, das der W123 noch hatte. Wie wäre es denn mit einem schönen Saab 900. Hat mehr Platz, ist quasi unkaputtbar und schwitzt Charakter aus jedem Karosseriespalt. Oder ein später Peugeot 505? Der ist inzwischen in Deutschland seltener als jeder Ferrari und dennoch völlig Problemlos.

Hallo,

eine solche spezielle Versicherung beruht nicht auf einem Gesetz, sondern auf internen Richtlinien. UNd die kennt nur die entsprechende Versicherungsgesellschaft.

Natürlich sollte man „diplomatisch“ fragen, z.B. „wie ist das mit gelegentlichen Alltagsfahrten?“

Grundsätzlich jedoch problemlos möglich…

Grüße
formica

Hallo Michael,

ich denke, dass sind zu spezielle Fragen, als dass Laien sie beantworten können. Rufe doch mal die OCC Oldie Car Cover an: +49 - 451 - 8 71 84 - 0

Ich habe sehr gute Erfahrungen mit denen gemacht.

Gruß und viel Gklück

Jörg

Hi Michael,

im Zweifel werden sie dir die alltägl. Nutzung nachweisen, beweiskräftig und damit gerichtsverwertbar.
Wie spielt m. E. keine Rolle.

Allerdings hängt die Nutzungsfrage nicht am Zweitwagen.

Mit einem solchen Zusatzfzg. wendest du dich am besten dorthin, wo du auch das „normale“ Auto versichert hast.
Nur so kann der Youngtimer sinnvoll versichert werden.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo Michael,

ich denke in dem Fall solltest Du genau mit der Versicherung abklären, was als Altagsgebraucht eingestuft wird.

Ein besonders großer Preisvorteil gegenüber einer normalen Versicherung ist bei einer „Youngtimerversicherung“ i. d. R. ohnehin (meiner Erfahrung nach) nicht vorhanden.

Selbst wenn steht das in keinem Verhältnis zu den Einschränkungen die das mit sich bringt.

Ich empfehle Dir die verschiedenen Versicherungsvergleichrechner im Internet (Check24, etc.) mal durchlaufen zu lassen.

Oder beim http://www.occ.eu/de/ anfragen. Das ist ein Spezialversicherer für Klassiker.

Meinen alten MX-5 habe ich ganz normal versichert, obwohl ich diesen eigentlich nur am Wochenende fahre. Aber ich kann ihn eben nutzen wie ich will und muss mir keine Gedanken über einen Möglicherweise fehlenden Versicherungsschutz machen :wink:

gruß Daniel

Guten Tag Michael,
bei mir ist das so: wegen des kleinen Hubraums meines Puch 500S habe ich eine ganz normale Haftpflichtversicherung in Verbindung mit Saisonkennzeichen. Da stehen mir alle Türen offen, d.h. ich kann, wann, wohin, wielange,wie ich will fahren. Die Einschränkung (z.B. nicht für den täglichen Gebrauch) gilt nur für das rote Kennzeichen. Wie sich das genau versicherungsrechtlich verhält, weiß ich nicht. Da mußt du mal im Internet stöbern. Auch ein Tip ist bei dem Magazin „oldtimermarkt“ zu suchen. die wissen bestens Bescheid.
Gruß

Hallo Michael,

ich weiss nicht, wie es mittlerweile bei euch in Deutschland geregelt ist, lebe dafür schon zu lange im Ausland. Ich denke, es ist das einfachste, wenn du mal bei (d)einer Versicherung fragst???

Und meine persönliche Meinung dazu: es lohnt sich nicht, die Versicherung für ein paar Euronen zu bescheissen. Die sitzen im Schadensfall am längeren Hebel. Entweder kann man sich das Hobby Youngtimer mit allen Konsequenzen leisten oder man lässt es besser. Und das alles nur, um wegen der 1%-Regelung bei der privaten Nutzung des „Dienstwagens“ Steuern zu sparen und nebenbei einen Oldtimer zu fahren… Bedenke noch, dass es sich um erhaltenswerte Fahrzeuge handelt, die nicht im Alltagsgebrauch verschlissen werden sollen, deshalb gibt es entsprechende Einschränkungen im Gebrauch.

Gruss aus CH

Gerrit