Das passiert schon bei der normalen Nutzung von Youtube und
ist nach § 44a erlaubt.
§ 44a UrhG bitte nochmal lesen und sodann die Aussage überdenken, danke!
Es macht einen Unterschied, ob ich etwas vorübergehend vervielfältige (Angucken bei Youtube) oder etwas dauerhaft vervielfältige (Kopieren und Abspeichern der Tonspur)
Youtube lässt nur Werke zu, bei denen es die nötigen
Verbreitungsrechte hat. Videos ohne Erlaubnis werden gelöscht,
das ganze mit nicht unerheblichen Aufwand.
Youtube ist also genau das Gegenteil von einer „offensichtlich
rechtswidrigen Quelle“
Richtig ist, Youtube löscht mitunter rechtswidrig eingestellte Videos (zum Glück). Unrichtig ist, dass damit jedwedes Video, das bei Youtube eingestellt bleibt, rechtmäßig ist.
Die Meinung ist - Entschuldigung - naiv.
Ob damit von einer „Offensichtlichkeit“ gesprochen werden kann, wäre zu diskutieren. Meines Erachtens ist die Ansicht, dass die Mehrzahl der bei Youtube eingestellten Musik(!)-videos rechtmäßig ist, verfehlt. Allein die Tatsache, dass häufig -lange Zeit eingestellte- Videos irgendwann doch mal gesperrt werden, spricht dafür, dass
1.) die Kontrolle von Youtube eben nicht 100%ig ad hoc vollzogen wird,
wozu
2.) Youtube auch nicht verpflichtet ist.
aber
3.) das eben zeigt, dass die meisten Musiktitel unberechtigt veröffentlicht wurden.
Du kannst nicht mal simple Nachrichten lesen? Youtube haftet
als Störer (und nicht als Täter) NICHT!
http://justiz.hamburg.de/presseerklaerungen/3384912/…
Youtube haftet als Störer 
Nochmal, alles was du schreibst ist kompletter und
offensichtlicher Blödsinn. Nur zwei Zahlen, die Nummern der
relevanten Paragraphen sind richtig, aber selbst beim Lesen
der Gesetzesteexte kommst du nicht mehr mit.
Das „Kompliment“ geht umgehend zurück 
Deine Einzelmeinung spiegelt NICHT die Rechtslage wider und
alle diesbezüglichen Urteile sind genau entgegengesetzt zu dem
was du von dir gibst.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Damit ist von meiner Seite zu diesem Thread alles gesagt. Abweichende Auslegungen der zugrundeliegenden Normen mögen vertretbar sein. Dies gilt jedoch ebenso für die von mir hier vertretene Ansicht.
MfG