Youtube Converter legal oder illegal

In den Medien wird immer wieder von legalen oder illegalen runterladen von einzelnen Musiktiteln oder ganzen Alben berichtet.
Einige sagen, das kopieren der Titel mit dem Youtube Converter sei legal - solange es nur auf dem eigenen Rechner gespeichert und nicht vervielfälltigt werde oder lediglich für den Eigenbedarf.
Das kopieren der Titel bei Youtube käme dem - früheren - Aufnehmen mit Mikro und Kassettenrekorder gleich.

Wie ist die rechtliche Seite? Legal oder illegal.

Vielen Dank im Voraus

LG Karen

Hi,

das Verbreiten von urheberrechtlich geschütztem Material ist verboten.
Da man als Endverbraucher nichts verbreitet ist man als Nutzer des Programms erst einmal fein raus.

Problematisch wird es erst, wenn Du das was Du herunter geladen hast einem Freund gibst oder woanders hoch lädst. Das wäre nämlich Verbreitung.

MFG

Hallo,

Einige sagen, das kopieren der Titel mit dem Youtube Converter
sei legal - solange es nur auf dem eigenen Rechner gespeichert
und nicht vervielfälltigt werde oder lediglich für den
Eigenbedarf.

Das ist leider Blödsinn :smile:

Gründe:
Schon die Aussage, dass es an einer Vervielfältigung fehle ist schlicht falsch. Immerhin wird die Musik ja auf dem eigenen Rechner gespeichert. Das was man da speichert (Die neu erzeugte Datei) ist die Vervielfältigung.
Die Vervielfältigung für den Eigenbedarf kann zwar im Rahmen der sog. „Privatkopieschranke“ (geregelt in § 53 UrhG) zulässig sein. Das setzt aber voraus, dass auch die Vorlage für sich rechtmäßig war. Das heißt, sobald jemand bei Youtube ein Musikvideo / Musik einstellt (von dem nunmehr die Tonspur via des Converters kopiert wird), setzt das voraus, dass schon die eingestellte Datei legal erzeugt worden ist. Das wird man - ohne viel Phantasie zu brauchen - regelmäßig verneinen können. Außerdem wird man wissen können, dass gerade, wenn es sich um neuere Musik handelt, der Rechteinhaber wohl kaum in die Veröffentlichung auf Youtube eingewilligt hat. Auch in diesem Fall ist das Kopieren zum Privatgebrauch nicht zulässig.

Vergleiche ganz aktuell auch der vom LG Hamburg entschiedene Streit zwischen Youtube und der GEMA (Youtube haftet als Störer für unrechtmäßig eingestellte Musik der Nutzer)

Das kopieren der Titel bei Youtube käme dem - früheren -
Aufnehmen mit Mikro und Kassettenrekorder gleich.

Auch das ist falsch / zweifelhaft.

  1. ist schon das (frühere) Mitschneiden aus dem Radio zweifelhaft gewesen. Zwar war hier die Vorlage und deren öffentliches Abspielen (meist) rechtmäßig.
  2. ist auch hier wieder § 53 UrhG genau zu prüfen.

Wie ist die rechtliche Seite? Legal oder illegal.

In den allermeisten Fällen: Verboten!

VG

Das ist leider Blödsinn :smile:

Hallo,

ist aber nicht nett so eine Aussage zumal es andere gibt die etwas anderes behaupten

http://www.youtube.com/watch?v=Ucj18naVmqQhttp://img…

Das setzt aber voraus, dass auch die Vorlage
für sich rechtmäßig war. Das heißt, sobald jemand bei Youtube
ein Musikvideo / Musik einstellt (von dem nunmehr die Tonspur
via des Converters kopiert wird), setzt das voraus, dass schon
die eingestellte Datei legal erzeugt worden ist. Das wird man

  • ohne viel Phantasie zu brauchen - regelmäßig verneinen
    können.

Oder regelmäßig bejahen können. Teilweise wird dort die Musik von den Rechteinhabern hochgeladen.

Vergleiche ganz aktuell auch der vom LG Hamburg entschiedene
Streit zwischen Youtube und der GEMA (Youtube haftet als
Störer für unrechtmäßig eingestellte Musik der Nutzer)

Könnte es sein das es da um ganz andere Dinge ging? So was wie finanzielle Beteiligung wenn Titel aufgerufen werden?

Nun, jetzt werden eben diese Titel für deutsche IP gesperrt und damit hat sich das. Damit werden auch keine GEMA-Gebühren fällig.

Auch das ist falsch / zweifelhaft.

  1. ist schon das (frühere) Mitschneiden aus dem Radio
    zweifelhaft gewesen. Zwar war hier die Vorlage und deren
    öffentliches Abspielen (meist) rechtmäßig.
  2. ist auch hier wieder § 53 UrhG genau zu prüfen.

Wann war es jemals illegal Radio oder Fernsehprogramme aufzunehmen? Immerhin gab es auf Geräte, Kassetten usw. immer schon eine GEMA-Gebühr.

In den allermeisten Fällen: Verboten!

Da habe ich doch ernsthafte Zweifel.

Gruß

Nostra

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Guten Tag,

Das ist leider Blödsinn :smile:

Hallo,
ist aber nicht nett so eine Aussage zumal es andere gibt die
etwas anderes behaupten
http://www.youtube.com/watch?v=Ucj18naVmqQhttp://img…

Die Bezeichnung „Blödsinn“ sei hiermit zurückgezogen und durch das Wort „sehr schwer vertretbar“ ersetzt.

Da Sie diesen Link schon angeben, werden Sie feststellen, dass auch der dort ausführende RA dem Kopieren Grenzen setzt (1:15, 1:38).

Nun mag er andere Schlussfolgerungen hinsichtlich der „Offensichtlichkeit“ ziehen. Diese dürften aber äußerst skeptisch zu betrachten sein.

Oder regelmäßig bejahen können. Teilweise wird dort die Musik
von den Rechteinhabern hochgeladen.

Teilweise mag das sein.
Hinsichtlich der - besonders beliebten - „Tophits“ wird man das aber eben in den allermeisten Fällen verneinen müssen.

Könnte es sein das es da um ganz andere Dinge ging? So was wie
finanzielle Beteiligung wenn Titel aufgerufen werden?

Die Aufmachung des Falles war eine andere, nichtsdestotrotz ging es sachlich aber gerade auch um die Frage, ob Youtube - ohne Erlaubnis - Musikwerke auf der eigenen Internetseite präsentieren (lassen) darf. Das wurde vom Gericht verneint.
Und an diesem Wort der „Erlaubnis“ (Einwilligung) hängt nunmal die Beurteilung der Rechtmäßigkeit / Rechtswidrigkeit der Vorlage (die durch den Converter nunmehr kopiert werden soll).

VG

Einige sagen, das kopieren der Titel mit dem Youtube Converter
sei legal - solange es nur auf dem eigenen Rechner gespeichert
und nicht vervielfälltigt werde oder lediglich für den
Eigenbedarf.

Das ist leider Blödsinn :smile:

DAS ist leider Blödsinn

Gründe:
Schon die Aussage, dass es an einer Vervielfältigung fehle ist
schlicht falsch. Immerhin wird die Musik ja auf dem eigenen
Rechner gespeichert. Das was man da speichert (Die neu
erzeugte Datei) ist die Vervielfältigung.

Das passiert schon bei der normalen Nutzung von Youtube und ist nach § 44a erlaubt.

Die Vervielfältigung für den Eigenbedarf kann zwar im Rahmen
der sog. „Privatkopieschranke“ (geregelt in § 53 UrhG)
zulässig sein. Das setzt aber voraus, dass auch die Vorlage
für sich rechtmäßig war. Das heißt, sobald jemand bei Youtube
ein Musikvideo / Musik einstellt (von dem nunmehr die Tonspur
via des Converters kopiert wird), setzt das voraus, dass schon
die eingestellte Datei legal erzeugt worden ist. Das wird man

  • ohne viel Phantasie zu brauchen - regelmäßig verneinen
    können. Außerdem wird man wissen können, dass gerade, wenn es
    sich um neuere Musik handelt, der Rechteinhaber wohl kaum in
    die Veröffentlichung auf Youtube eingewilligt hat. Auch in
    diesem Fall ist das Kopieren zum Privatgebrauch nicht
    zulässig.

Youtube lässt nur Werke zu, bei denen es die nötigen Verbreitungsrechte hat. Videos ohne Erlaubnis werden gelöscht, das ganze mit nicht unerheblichen Aufwand.

Youtube ist also genau das Gegenteil von einer „offensichtlich rechtswidrigen Quelle“

Vergleiche ganz aktuell auch der vom LG Hamburg entschiedene
Streit zwischen Youtube und der GEMA (Youtube haftet als
Störer für unrechtmäßig eingestellte Musik der Nutzer)

Du kannst nicht mal simple Nachrichten lesen? Youtube haftet als Störer (und nicht als Täter) NICHT! und muss nur rechtswidrigen Gebrauch abstellen. Und nur um das Löschen bestimmter Titel ging es in dem Urteil, Haftung war nie Gegenstand der Klage.

Das kopieren der Titel bei Youtube käme dem - früheren -
Aufnehmen mit Mikro und Kassettenrekorder gleich.

Auch das ist falsch / zweifelhaft.

  1. ist schon das (frühere) Mitschneiden aus dem Radio
    zweifelhaft gewesen. Zwar war hier die Vorlage und deren

War es nie!

öffentliches Abspielen (meist) rechtmäßig.
2. ist auch hier wieder § 53 UrhG genau zu prüfen.

Geprüft und für rechtmässig befunden

Wie ist die rechtliche Seite? Legal oder illegal.

In den allermeisten Fällen: Verboten!

Nochmal, alles was du schreibst ist kompletter und offensichtlicher Blödsinn. Nur zwei Zahlen, die Nummern der relevanten Paragraphen sind richtig, aber selbst beim Lesen der Gesetzesteexte kommst du nicht mehr mit.

Deine Einzelmeinung spiegelt NICHT die Rechtslage wider und alle diesbezüglichen Urteile sind genau entgegengesetzt zu dem was du von dir gibst.

Die einzige Frage, die zu klären ist, ist die Gültigkeit der Youtube AGBs, denn dort verbietet Youtube das Herunterladen/Abspeichern.

DW.

5 „Gefällt mir“

hallo ihr beiden

daß der Urheberrechtsdschungel für uns Laien ein Netzwerk aus Fallstricken ist, ahnten wir ja schon, aber

dieser Anwalt
http://www.youtube.com/watch?v=Ucj18naVmqQ&feature=r
sagt (ab 1:12) ein Medley aus euren beiden Antworten aus

Frage: kennt sich denn da überhaupt noch jemand aus? ArbeitsspeicherCache, fester Speicher???

AGB’s gültig/nicht gültig

wenn IHR euch da schon kein klares Bild darüber zu machen imstande seid, wie sollen WIR Nutzer das denn können?

ärgerlich, Schorsch

1 „Gefällt mir“

Das passiert schon bei der normalen Nutzung von Youtube und
ist nach § 44a erlaubt.

§ 44a UrhG bitte nochmal lesen und sodann die Aussage überdenken, danke!
Es macht einen Unterschied, ob ich etwas vorübergehend vervielfältige (Angucken bei Youtube) oder etwas dauerhaft vervielfältige (Kopieren und Abspeichern der Tonspur)

Youtube lässt nur Werke zu, bei denen es die nötigen
Verbreitungsrechte hat. Videos ohne Erlaubnis werden gelöscht,
das ganze mit nicht unerheblichen Aufwand.

Youtube ist also genau das Gegenteil von einer „offensichtlich
rechtswidrigen Quelle“

Richtig ist, Youtube löscht mitunter rechtswidrig eingestellte Videos (zum Glück). Unrichtig ist, dass damit jedwedes Video, das bei Youtube eingestellt bleibt, rechtmäßig ist.
Die Meinung ist - Entschuldigung - naiv.
Ob damit von einer „Offensichtlichkeit“ gesprochen werden kann, wäre zu diskutieren. Meines Erachtens ist die Ansicht, dass die Mehrzahl der bei Youtube eingestellten Musik(!)-videos rechtmäßig ist, verfehlt. Allein die Tatsache, dass häufig -lange Zeit eingestellte- Videos irgendwann doch mal gesperrt werden, spricht dafür, dass

1.) die Kontrolle von Youtube eben nicht 100%ig ad hoc vollzogen wird,
wozu
2.) Youtube auch nicht verpflichtet ist.
aber
3.) das eben zeigt, dass die meisten Musiktitel unberechtigt veröffentlicht wurden.

Du kannst nicht mal simple Nachrichten lesen? Youtube haftet
als Störer (und nicht als Täter) NICHT!

http://justiz.hamburg.de/presseerklaerungen/3384912/…
Youtube haftet als Störer :smile:

Nochmal, alles was du schreibst ist kompletter und
offensichtlicher Blödsinn. Nur zwei Zahlen, die Nummern der
relevanten Paragraphen sind richtig, aber selbst beim Lesen
der Gesetzesteexte kommst du nicht mehr mit.

Das „Kompliment“ geht umgehend zurück :smile:

Deine Einzelmeinung spiegelt NICHT die Rechtslage wider und
alle diesbezüglichen Urteile sind genau entgegengesetzt zu dem
was du von dir gibst.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Damit ist von meiner Seite zu diesem Thread alles gesagt. Abweichende Auslegungen der zugrundeliegenden Normen mögen vertretbar sein. Dies gilt jedoch ebenso für die von mir hier vertretene Ansicht.

MfG

1 „Gefällt mir“

Hi,

dieser Anwalt
http://www.youtube.com/watch?v=Ucj18naVmqQ&feature=r
sagt (ab 1:12) ein Medley aus euren beiden Antworten aus

Frage: kennt sich denn da überhaupt noch jemand aus?

Das ist das „Problem“ an der Juristerei.
Es gibt zu jedem Problem stets mindestens drei Ansichten.
1.) die, die alles sehr streng auslegen (in diesem Fall meine Wenigkeit),
2.) die, die alles sehr weit auslegen (hier: der „Kollege“) und
3.) die, die einen Mittelweg wählen.

Alle Ansichten sind zumeist vertretbar. Aus diesem Grunde wird sodann gestritten. Ideal ist dann natürlich, wenn man sachlich und unpersönlich argumentiert :wink:
Wenn man Glück hat, gehen die Fälle irgendwann mal zu Gericht und werden entschieden, wenn man ganz viel Glück hat, sogar vom BGH :smile:
Bis dahin ist die Rechtslage leider ungewiss.
Die Musikindustrie vertritt und verklagt nach Ansicht 1), die Internetnutzer vertreten Ansicht 2) und die, denen das ganze egal ist, sind der Ansicht Nr. 3) *g*

LG

Hallo

das Verbreiten von urheberrechtlich geschütztem Material ist
verboten.
Da man als Endverbraucher nichts verbreitet ist man als Nutzer
des Programms erst einmal fein raus.

Es ist illegal, weil das kopierte Material bereits illegale Kopie ist.

Grundsätzlich ist es doch logisch: Alles geschützte Material, das ich mir aneigne ohne die Urheber zu entschädigen, kann nicht legal sein.
Eine „Privatkopie“ ist auch nur legal, wenn ich sie von einem rechtmäßig erworbenen Tonträger anfertige.

Grüße
Capman42