Hallo!
Vor 18 Monaten circa wurde darueber entschieden,
was mit Youtube Deutschland geschehen solle.
Die Richtier hierzulande gaben das ganze weiter an die
EU und die dortige rechtssprechung diesbezueglich.
Weiss jemand, wie da der Stand der Dinge ist?
Ich selbst frage mich immer (und heute Euch), wieso manche Filme aus TV u.a. Medien problemlos Zugang finden in Youtube (Tatort bspw.) und andere nicht mal ansatzweise eien Chance haben publik gemacht zu werden (Westernserien bspw.).
Nach welchen juristischen Kriterien werden Filme zugelassen, abgelehnt?
Auch faellt mir auf, dass Sendungen wie „Das Perfekte Dinner“ von VOX bspw.
gar nicht downgeloaded werden koennen.
Werden Sendungen von Privatfernsehen anders behandelt wie die von ARD/ZDF?
Gruss
Mike