Guten Tag zusammen,
ich bereite für eine kommunale Volkshochschule derzeit einen dristündigen Workshop vor. Ich werde zu meinem Thema sprechen und auch eine von mir erstellte PowerPoint-Präsentation verwenden. Die Zuhörerschaft ist angemeldet. Insofern handelt es sich um keine allgemein zugängliche öffentliche Veranstaltung.
Ist es rechtlich ok, wenn ich zur Veranschaulichung immer wieder kurze Yotube-Videos über Streaming zur Illustration zeige? Sie sind unterschiedlich von unterschiedlicher Länge, ich setze sie jedoch ausschließlich von 30 - max. 120 Sekunden ein. Es sind keine Kinofilme oder ä. Alle sind auf Yotube verfügbar. Beispiele:
a) öffentliches Konzert von Alphornspielern bei Eröffnung einer Landesgartenschau
b) Ablauf der Fronleichnamsprozession in einem Ort am Bodensee
c) 2 Musikkapellen beim Umzug bei Kreismusikfest
d) kurze Demonstration der Fähigkeiten einer Kirchenorgel
e) Stimmung in einem Bierzelt - Publikum ist auf den Bänken
…
Für alle Youtube-Clips gilt, dass sie von den jeweiligen „Herstellern“ bereitgestellt wurden.
Nichts von meinem Workshop wird online gestellt.
Für eine hilfreiche Aussage wäre ich sehr dankbar.
Gruß
weidag