Youtube-Einspieler bei VHS-Referat

Guten Tag zusammen,

ich bereite für eine kommunale Volkshochschule derzeit einen dristündigen Workshop vor. Ich werde zu meinem Thema sprechen und auch eine von mir erstellte PowerPoint-Präsentation verwenden. Die Zuhörerschaft ist angemeldet. Insofern handelt es sich um keine allgemein zugängliche öffentliche Veranstaltung.
Ist es rechtlich ok, wenn ich zur Veranschaulichung immer wieder kurze Yotube-Videos über Streaming zur Illustration zeige? Sie sind unterschiedlich von unterschiedlicher Länge, ich setze sie jedoch ausschließlich von 30 - max. 120 Sekunden ein. Es sind keine Kinofilme oder ä. Alle sind auf Yotube verfügbar. Beispiele:
a) öffentliches Konzert von Alphornspielern bei Eröffnung einer Landesgartenschau
b) Ablauf der Fronleichnamsprozession in einem Ort am Bodensee
c) 2 Musikkapellen beim Umzug bei Kreismusikfest
d) kurze Demonstration der Fähigkeiten einer Kirchenorgel
e) Stimmung in einem Bierzelt - Publikum ist auf den Bänken

Für alle Youtube-Clips gilt, dass sie von den jeweiligen „Herstellern“ bereitgestellt wurden.
Nichts von meinem Workshop wird online gestellt.
Für eine hilfreiche Aussage wäre ich sehr dankbar.
Gruß
weidag

ist imho eine Bildungseinrichtung. Und es steht im §60a UrhG
https://dejure.org/gesetze/UrhG/60a.html
dass man im Unterricht Werke benutzen darf.

ist dabei wichtig zu beachten.

Hallo und recht herzlichen Dank. Du hast mir jetzt schon sehr geholfen.
Darf ich noch eine Zusatzfrage stellen: Gilt dies analog auch für eine betriebsinterne Mitarbeiterschulung?
Schöne Grüße
weidag

Was genau meinst du damit?

Ich denke, wenn da ein Mitarbeiter die anderen schult, ist es kein Bildungsinstitut. Wenn dagegen ein Abendschulkurs der Volkshochschule anderswo stattfindet schon.

Also: kommt drauf an.

Ich habe da noch was gefunden:

danke, sehr freundlich von dir
Es wird mir weiterhelfen
Gruß
weidag