Youtube - Musik online stellen

Guten Tag !

Rein fiktive Annahme:

Wenn man Musik von Musikalben, die im Originalformat (original gekauft), vorliegen, online stellen will (z.B. Youtube), wie sieht hier die Rechtslage aus ? Kann man den, der das macht, belangen ? Wenn ja inwiefern ?

Kleine Anmerkung: 2003 war der Tod des Künstlers.

Das war die erste Frage, die 2te:

Auch wieder rein fiktive Annahme:

Wie sieht die ganze Sache aus, wenn der Künstler noch lebt ? Macht das einen großen Unterschied ?

Liebe Grüße und danke für die Hilfe
Mezz

Hallo!

Kleine Anmerkung: 2003 war der Tod des Künstlers.

Warte noch ein paar Tage mit dem Vorhaben. Schon im Jahr 2074 sind die 70 Jahre um, die das Urherrecht vorsieht, bis Werke freigegeben sind.

Wie sieht die ganze Sache aus, wenn der Künstler noch lebt ?
Macht das einen großen Unterschied?

Du musst nur abwarten, bis er stirbt, danach 70 Jahre die Füße stillhalten und schon hast Du freie Hand.

Schneller geht es, wenn Du Dir eine Genehmigung des Inhabers der Verwertungsrechte besorgst.

Gruß
Wolfgang

Schneller geht es, wenn Du Dir eine Genehmigung des Inhabers der Verwertungsrechte besorgst.

… Wo kann man sich diese „besorgen“ ? Wo sieht man wer die Verwertungsrechte hat ?

Danke
Mezz

Hallo!

… Wo kann man sich diese „besorgen“ ? Wo sieht man wer die
Verwertungsrechte hat ?

Auf dem Tonträger/auf der Verpackung wird der Name eines Unternehmens stehen, Ariola, Polyphon o. ä. Dort kannst Du Dein Anliegen vortragen. Man braucht aber nicht viel Phantasie, um das Ergebnis der Anfrage vorherzusagen.

Gruß
Wolfgang

Soso.
Verstehe ich das richtig, das dann jegliche Musik von privaten Männlein und Weiblein sag ich mal, äh, illegal ist ? Wie will das Youtube denn überprüfen ob gesetzten Falles, das Projekt von dem hier die Rede ist, in die Tat umgesetzt wird, das dann auch legal ist (darunter verstehe ich, das man die Rechte erworben hat) ??

Und dann noch eine Frage was ich am Anfang gestellt habe: Was kann einem / einer persönlich passieren, wenn man ohne zu wissen (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, ich weiss, aber lassen wir das mal ausser Acht) Lieder veröffentlicht ?

Muss man mit Geldbußen / Urheberrechtsanzeigen o. ä. rechnen ?

Liebe Grüße und wirklich
DANKE für die wertvolle Hilfe

wird grad sehr interessant
Mezz

Hallo!

Verstehe ich das richtig, das dann jegliche Musik von privaten
Männlein und Weiblein sag ich mal, äh, illegal ist ?

Nein, wie kommst Du darauf? Was Privatleute selber komponieren, singen, aufführen, malen, schreiben, filmen und fotographieren, dürfen sie selbstverständlich so oft sie wollen ins Netz stellen oder sonst irgendwo veröffentlichen. Dann sind diese Leute selbst die Urheber und solange sie keine Verwertungsrechte abgeben/verkaufen, sind sie selbst Inhaber des Verwertungs- und Verbreitungsrechts. Nur von fremden Werken, an denen man eben keine Urheberrechte mit dem Verwertungs- und Verbreitungsrecht hat, sollte man die Finger lassen.

Wie will das Youtube denn überprüfen ob gesetzten Falles, das Projekt
von dem hier die Rede ist, in die Tat umgesetzt wird, das dann
auch legal ist (darunter verstehe ich, das man die Rechte
erworben hat)?

Gar nicht. Youtube ist doch bloß die Plattform, sozusagen der Postbote.

Und dann noch eine Frage was ich am Anfang gestellt habe: Was
kann einem / einer persönlich passieren, wenn man ohne zu
wissen (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, ich weiss, aber
lassen wir das mal ausser Acht) Lieder veröffentlicht ?

Dieses „ohne zu wissen“ lass’ Dir noch einmal durch den Kopf gehen. Solches Nichtwissen kann es nicht geben. Du wirst doch wohl wissen, was Du selbst z. B. komponiert oder programmiert hast. Das ist Dein geistiges Eigentum und nur damit kannst Du tun und lassen, was Du willst. Alles andere ist anderer Leute geistiges Eigentum.

Bei materiellen Gütern, einem Hemd, einer Hose, einem Auto, ist Dir der Unterschied zwischen Mein und Dein sicherlich geläufig. Genau den gleichen Unterschied zwischen Mein und Dein gibt es beim geistigen Eigentum. Da ist die Position ziemlich aussichtslos, wenn man vor dem Richter steht und stammelnd erklärt, sich selbst und das eigene Eigentum mit dem von Michael Jackson verwechselt zu haben.

Muss man mit Geldbußen / Urheberrechtsanzeigen o. ä. rechnen ?

Etliche Anwälte nebst vor Bildschirmen hockenden Mitarbeitern sind nur damit beschäftigt, das Internet nach Urheberrechtsverletzungen zu durchforsten. Abmahnungen, Unterlassungserklärungen, Honorarrechnungen und Klagschriften werden von diesen Leuten massenhaft verschickt. Wer dumm und leichtfertig genug ist, bietet sich als Opfer an. Alle anderen lassen die Finger von fremdem geistigen Eigentum.

Gruß
Wolfgang

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Okay !

Ich habe begriffen. *g*.

Vielen Dank für die aufgebrachte Geduld.

Man wird das Projekt unterlassen.

Schönen Tag noch
Mezz