Youtube und fremde Musik

Hallo Leute!
Interessanter -einfacher?- Fall:

Ein musikalischer Mensch (M) ließe seinen Musikvortrag mit Hintergrundmusik (Playback) filmen und hätte vor, diesen Filmmitschnitt (F) auf Youtube einzustellen.

Nun ist M der Meinung, es reiche, die Rechte an dem Video zu haben, damit er keine weiteren Rechte verletzt.
Aus den Youtube-Regeln ersehe er keine weiteren Risikien.

Nun stelle er das Video ein und der Verlag (V), der die Rechte des Playbacks hat oder wahrnimmt, fühle sich in seinen Rechten verletzt.

Was rät man M, der das Playback auf CD gekauft habe?
Wie ist die Sachlage?
Darf M das Video veröffentlichen, obwohl das eine Mitveröffentlichung des Playbacks darstellt (oder täuscht sich hier jemand)?

Ich bin sehr gespannt und hoffe auf regen Meinungsaustausch.
Danke
Herzliche Grüße
Jogi

Hallo Jogi,

worauf sollte dieses Recht beruhen, wenn der Rechteinhaber es nicht gibt?
Grundsätzlich darf man niemandes Werke einfach verwenden. Youtube hat zwar mit vielen Verwertungsgesellschaften in aller Welt Verträge abgeschlossen, das hebt aber nicht das Urheberrecht der Künstler auf.

Ohne klare Zustimmung des Rechteinhabers bleibt es also immer fraglich. Wenn der schon Nein sagt, dann kann man eigentlich nur noch mit „Kleinzitat“ und „Parodie“ argumentieren.

Gruß!

Horst

Moin,

die dargebrachte Argumentation ist schon sofern fragwürdig, wenn man sich 'mal den Extremfall anschaut: Ich unterlege jeden Song mit einem noch so schlechten Foto, welches ich gemacht habe und nutze es so, um die Songs ungestraft und ungefragt zu veröffentlichen. Kann wohl nicht Sinn und Zweck der Sache sein, oder?

Gruß,
Ingo