Hi,
ich habe bei youtube einen Film von einer DVD hochgeladen (ich habe ihn „Privat“ geschaltet!).
Nun wird angezeigt, dass „dieses Video in folgenden Ländern gesperrt ist: Frankreich, Polen und UK.“ Dazu steht unter „Monetarisierung“: „Dieses Video kann weiterhin auf youtube wiedergegeben werden“.
Nun weiss ich, dass es eine deutsche DVD im Verkauf ist. Darf ich das Video trotzdem „Öffentlich“ schalten?
Danke im Voraus für Eure Antworten!
Wenn du das Urheberrecht besitzt oder eine entsprechende Vereinbarung mit dem Besitzer besteht, ja.
Ansonsten natürlich nicht.
Gruß,
Steve
Wenn das eine
ist, existiert da nicht ein Kopierschutz, den Du umgangen hast? Was schon das Hochladen verbietet, geschweige denn das „öffentlich schalten“?
Nein, war keine kopiergeschützte DVD.
Das hast Du woran gemerkt?
Aktuelle Kopierprogramme zeigen das unter Umständen gar nicht mehr an. Und ich kenne keine einzige DVD, die verkauft werden soll und keinen Kopierschutz besitzt.
Daran, dass mein DVD-Kopierprogramm das geschluckt hat. Wenn eine DVD kopiergeschützt ist, dann zeigt er mir das an und kopiert sie nicht!
Wenn man was nicht kennt, heisst das ja nicht, dass es nicht existiert
Es war eine amerikanische, regionfreie DVD-R - völlig legal verkauft innerhalb dieser DVD-R-Reihe (DVD on demand).
Vielleicht solltest Du mal die dortigen Geschäftsbedingungen lesen. Jegliche Kopie (und dazu zählt erst recht das Hochladen bei Youtube, ganz zu schweigen vom Veröffentlichen für alle) ist VERBOTEN!
„This license expressly prohibits any of the following:
…the copying, imitating, mirroring, reproducing, distributing,
publishing, downloading, displaying, performing, posting, storing, or
transmitting any of the Services or its contents, in any form or by any
means;…“
Aber wenn Du auf eine kostenpflichtige Abmahnung scharf bist: nur zu!
Hallo,
also Deine Angaben stimmen irgendwie nicht. Erst schreibst Du, das es eine deutsche DVD ist und weiter unten ein Link zu einem rein US amerikanischen shop wo die DVD ® ??) angeblich gekauft wurde.
Unabhängig, das Du nach jetzigem Wissensstand keinerlei recht zur Veröffentlichung jeder Art hast und Dich somit bereits Urheberrechtsverletzungen strafbar gemacht haben könntest würde hier ggf. noch zu prüfen sein ob da US Recht anwendbar wäre wenn das eh eine US DVD war. Dazu käme noch, das Du dann ja noch wie weiter unten schon angesprochen den Terms&Conditions des Webshops entgegen gehandelt hättest was dann eben noch erschwerend hinzu kommt!
Grundsätzlich: Man darf keine Urheber geschützen Werke (und das sind eben fast ALLE Bild, Ton und Videoaufzeichnungen, die verkauft werden) in welcher Art und weise veröffentlichen. Egal wie! Es sei denn Du hättest die Erlaubnis vom Urheber. Veröffentlichen ist eben schon das bereitstellen auf youtube, vimeo&Co.
Du hättest es noch nicht mal hochladen dürfen (siehe Lizenzvereinbarungen)!
Auch was das „rippen“ der DVD angeht sind Deine Aussagen SEHR schwammig und wie hier auch bereits schon erwähnt muß ein Kopierprogramm nicht zwangsläufig rechtlich zulässig sein. Also auch DA wre ich GANZ vorsichtig zumal eh in den Lizenzvereinbarungen des Webshops steht, das Du es nicht kopieren darfst. Inwieweit das jetzt nicht nur zu einem sondern mehreren anwaltlichen Schreiben führen könnte bleibt abzuwarten.
Da ich in der Schweiz lebe, wo das Vervielfältigen erlaubt ist, dürfte ich punkto rippen kaum was zu befürchten haben. Abmahnungen sind zudem eine Spezialität deutscher Anwälte.
Aber danke für Eure Mühe. Ich werde den Upload nicht Öffentlich schalten.
Und was glaubst Du, welches Recht gilt, wenn Du eine DVD kaufst und Dich mit den Bestimmungen einverstanden erklärst, die für den Kauf gelten? Das sind einzelvertragliche Regelungen bzw. allgemeine Geschäftsbedingungen. Nach Schweizer Recht mag der Vorgang zwar nicht strafbar sein (wobei ich daran zweifle), aber Du hast ganz offensichtlich gegen Vertragsbedingungen verstoßen. Und daß Abmahnungen eine Spezialität deutscher Anwälte ist, ist ein Trugschluß. Mal ganz davon abgesehen, daß eine Abmahnung ja nur der außergerichtliche Ableger einer Klage ist, die man immer anstrengen kann und als offensichtlicher Rechteinhaber in diesem Falle auch gewinnen wird.
Du kennst also die für Dich geltenden Gesetze nicht? Dann lies mal:
„Der Hersteller oder die Herstellerin von Ton- oder Tonbildträgern hat das ausschliessliche Recht, die Aufnahmen:
a.zu vervielfältigen und die Vervielfältigungsexemplare anzubieten, zu veräussern oder sonst wie zu verbreiten;
b.mit irgendwelchen Mitteln so zugänglich zu machen, dass Personen von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl dazu Zugang haben.“
(Zitat von https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19920251/index.html#a36)
Und dann handle lieber danach, bevor das jemand anders macht.
Hallo,
Auch wenn es nach Korintenka**erei klingt, aber Vervielfälltigen hat erstmal wenig mit veröffentlichen zu tun. Ich darf auch in Deutschland Sicherheitskopien von meinen gekauften Filmen erstellen (ohne den Kopierschutz zu umgehen natürlich. Geht ja auch auf anderen Wegen). Aber eben nicht irgendwo Online stellen. Auch das „nicht öffentlich“ schützt da recht wenig egal ob Du in der Schweiz oder den Malediven wohnst.
Ich kenne das Gesetz. es wird so ausgelegt: „Der Hersteller oder die Herstellerin von Ton- oder Tonbildträgern hat das ausschliessliche Recht, die Aufnahmen:a.zu vervielfältigen und die Vervielfältigungsexemplare anzubieten, zu veräussern oder sonst wie zu verbreiten […]“
Das „und“ ist im obigen Text entscheidend. Der Satz muss im ganzen Zusammenhang aufgefasst werden. Das Vervielfältigen allein, das wurde inzwischen bundesgerichtlich präzisiert, ist nicht strafbar.
Ihr könnt Eure Einschüchterungsversuche einstellen.
Das hochladen zu YT ist doch nicht das gleiche wie eine privat- oder Sicherungskopie!
Aber Du bist lieber beratungsresistent und weißt alles selber besser. Ich bin raus.
Herrgott, das habe ich doch im obigen Kommentar auch gar nicht behauptet! Lesen hülfe gegen vorgefertige Meinung.
Dass das Hochladen nicht geht, habe ich inzwischen kapiert…