Z. B. Ball landet auf Grundstück = Besitz

Guten Morgen!

Man stelle sich folgendes vor: Kinder spielen mit dem Ball in dem Garten der Familie A. Zufällig schießen sie den Ball in den Nachbargarten der Person B. Dieser weigert sich nun den Ball herauszugeben. Sein gutes Recht? Gehört alles, was in seinem Garten landet, ihm? Oder ist es doch Diebstahl oder Enteignung?

Macht es einen Unterschied, ob es nun Kinder sind, die versehentlich den Ball rüberschießen oder könnten das auch Erwachsene machen?

Sollte B nun das Recht an dem Ball haben, wie wäre es, wenn Bälle auf dem Balkon einer Mietwohnung landen?
Wie kann B sich gegen diese Vorfälle wehren, falls des öfteren Bälle hinüberfliegen?

Besten Dank.
Disap

Zu deiner ersten Frage: Wenn der Grundstückseigentümer den Ball nicht wieder herausgibt, dann wird er in der Tat zum Besitzer. Allerdings ist der Besitz unrechtmäßig.

Gehört alles, was in
seinem Garten landet, ihm?

Natürlich nicht.

Oder ist es doch Diebstahl oder
Enteignung?

Allenfalls Unterschlagung.

Macht es einen Unterschied, ob es nun Kinder sind, die
versehentlich den Ball rüberschießen oder könnten das auch
Erwachsene machen?

Kein Unterschied.

Sollte B nun das Recht an dem Ball haben, wie wäre es, wenn
Bälle auf dem Balkon einer Mietwohnung landen?

Ebenso.

Wie kann B sich gegen diese Vorfälle wehren, falls des öfteren
Bälle hinüberfliegen?

Gar nicht. (Theoretisch: Unterlassungsansprüche durchsetzen)

Levay

Hallo Disap,

lässt sich Deine Frage nicht ganz einfach beantworten? Du stellst Deinen Ferrari wegen Parkplatzmangels auf einem fremden Privatparkplatz (ausgeschildert) ab (auch wenn sich das nicht gehört)? Meinst Du, dass Dein Fzg. nun dem Grundstückseigentümer gehört?

Nur so ein Gedankengang eines Nichtjuristen.

mit besten Grüßen
Steffen B.

Man stelle sich folgendes vor: Kinder spielen mit dem Ball in
dem Garten der Familie A. Zufällig schießen sie den Ball in
den Nachbargarten der Person B. Dieser weigert sich nun den
Ball herauszugeben. Sein gutes Recht? Gehört alles, was in
seinem Garten landet, ihm? Oder ist es doch Diebstahl oder
Enteignung?

Macht es einen Unterschied, ob es nun Kinder sind, die
versehentlich den Ball rüberschießen oder könnten das auch
Erwachsene machen?

Sollte B nun das Recht an dem Ball haben, wie wäre es, wenn
Bälle auf dem Balkon einer Mietwohnung landen?
Wie kann B sich gegen diese Vorfälle wehren, falls des öfteren
Bälle hinüberfliegen?

Besten Dank.
Disap

Nur so ein Gedankengang eines Nichtjuristen.

Nichtjuristen kommen sehr oft auf das richtige Ergebnis, so „vom Gefühl her“, und wie sich hier zeigt, ist die Begründung oft auch viel leichter nachzuvollziehen :smile:

Levay

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In betrügverischer Absicht kein Netz oder 9m Maschenzaun an seine Grunstücksgrenze gemacht damit er Bälle die auf seinen Grundstück landen gemein einsammenln kann ohne di eabsicht auf Rückgabe :smile:
*Nicht ernst nemen* :smile:

Bin kein Jurist.
An sich kann der Nachbar das Beweismittel einbehalten, falls mit den Ball eien Beschädigung etc. erfolgte. Oder bei grober Belästigung durch Kinder die Sache einbehalten um si eumgened den Vormund aus zu händigen.

Persönlich rate ich das die Kinder mit den Nachbarn mal reden.
Einerseits sind es Kinde rund wollen natürlich spielen, das falls der Ball mal in Nachbars Garten landet einer durch die Gartentüre rein darf um ihn zu holen.
Anderseits das der NAchbar ihnen klar macht das sie etwas vorsichtiger sein sollen, das es ihn stöhrt und sie vielleicht es etwas einschränken sollten.
Die können sich sicher arrangieren.

Ich persönlich würde rüber gehen und ihnen ein Tor auf die andere Seite ihres Gartens bauen, dann hat ein anderer Nachbar das Problem :smile:

Grüsse

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