ich war 3 jahre im gefaengnis und musste dort arbeiten, wie alle. Meine Frage ist nun, wurde auch AHV beitrag einbezahlt??
Hallo Frager,
ich weiß nicht, was du mit AHV meinst.
Ich kann dir aber sagen, dass während der Haftzeit Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt werden. Und zwar nicht in der Höhe deines tatsächlichen recht geringen Verdienstes, sondern in Höhe eines Durchschnittseinkommens (sogenannter „Ecklohn“, das ist der Durchschnitt der versicherungspflichtige Beschäftigten). Das ist für dich natürlich schon ein großer Vorteil, da du Anspruch auf Arbeitslosengeld bezihungsweise Hartz IV erwirbst.
Man hat immer wieder Überlegungen angestellt, ob man für Gefangene auch darüber hinaus Beiträge zur Rntenversicherung abführt. Das wurde (leider) bisher aus Kostengründen noch nicht umgesetzt.
Beiträge zur Krankenversicherung werden nicht abgeführt, da Gefangene ja freie medizinische Versorgung durch das Land haben.
Ich hoffe, deine Frage ausreichend beantwortet zu haben. Falls nein: stelle eine Nachfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Werner
ich war 3 jahre im gefaengnis und musste dort arbeiten, wie
alle. Meine Frage ist nun, wurde auch AHV beitrag einbezahlt??
Moin,
bei der Entlassung aus der Haft bekommst du eine Arbeitsbescheinigung von der Arbeitsverwaltung der JVA.
Da sind alle Beitragszeiten in der Arbeitslosenversicherung aufgefüht.
Mit der Bescheinigung kannst du bei der Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld beantragen.
Sonst kannst du auch den Resozialisierungsberater der Arbeitsagentur ansprechen, der für deinen Knast zuständig ist.
bis denne