Zählen Junior-Wertpapierdepots meiner Kinder zum Privatvermögen?

Hallo,

ich bin beruflich selbstständig im Rahmen einer GbR, hafte also gegenüber Schadensfällen unbegrenzt mit meinem Privatvermögen.

Für meine beiden Kinder bespare ich jeweils ein „Junior Wertpapierdepot“ bei einer Direktbank. In beiden Depots sind über die Jahre schon beträchtliche 5-stellige Beträge zusammengekommen. Das Geld ist für die spätere Ausbildung der Kinder vorgesehen.

Nun zu meiner Frage: Wenn ich beruflich Mist baue und z.B. verklagt werde, ich aber nicht zahlen kann, werden dann auch die Wertpapierdepots meiner Kinder herangezogen? Hätte der Gerichtsvollzieher darauf Zugriff?

Für eine Antwort wäre ich sehr verbunden. Bitte nur antworten, wenn du vom Fach bist, z.B. als Anwalt, Bänker oder Gerichtsvollzieher arbeitest. Vielen Dank!

Hallo!

Dazu brauchst du doch keinen Anwalt !

es kommt einzig und allein darauf an ob die Konten auf den Namen der Kinder lauten (vertreten durch die Erziehungsberechtigten, weil minderjährig).
Dann sind sie vor Zugriff Dritter geschützt. Mögliche Haftung richtet sich doch an Dich als Inhaber einer Gesellschaft persönlich, nicht an die Kinder.

MfG
duck313