Zählen Leihscheine aus dem Pfandleihhaus zum Erbe

Hallo,

weiss jemand, ob Leihscheine aus dem Pfandleihhaus zum Erbe zählen? Wass passiert, wenn die Wertsachen ausgelöst werden (um die Kosten nicht noch weiter in die Höhe zu treiben), bevor sicher geklärt ist wer der Erbe ist?
Vielen Dank!

Hallo !

Ja,sie gehören dazu,ebenso wie unbezahlte Rechnungen.

Da die Leihhäuser max. 50% des Pfandwertes beleihen,bei Schmuck sehr oft der reine Metallwert(Gold,Silber) haben die Pfänder ja i.d. R. noch einen höheren Wert,der das Erbe steigert.
Je nachdem,wie lange es schon verpfändet wurde(mit Verlängerungen),kann sich der Nettowert relativiert haben.

Übrigens,allein der Pfandschein sagt ja noch nicht aus,das Pfand ist überhaupt noch vorhanden,es kann längst versteigert worden sein,weil es nicht verlängert wurde und weil die Zinsen/Gebühren nicht bezahlt wurden.

Man muss sich eben mit den anderen Erben absprechen,das man das Pfand auslösen will und diese Kosten später verrechnet werden sollen.
Bevor man nicht sicher der Erbe ist(Erbschein),darf man das Pfand auch nicht auslösen.

MfG
duck313