Hallo
es interessiert mich, ob und inwieweit die nachträglich entstandene Gründe für eine fristlose Kündigung (Mietvertrag)verwendet werden können?
Habe einem Vermieter eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Dieser will jedoch nicht ausziehen und behauptet die Begrüdngung sei unzureichend und würde im Fall eines Gerichtsverfahrens nicht taugen.
Nun ist jedoch (nach mehreren Monaten!!!) noch ein Vorkommnis vorgekommen. Kann es auch verwendet werden?
Danke
Huhu Fisch1111,
ohne genau zu wissen was dort vorgefallen ist,
kann ich dir leider nicht sagen ob es berechtigt ist.
Hier findest du ein paar Infos hierzu:
http://www.mietrecht-einfach.de/kuendigung-fristlose…
Hoffe konnte ein wenig helfen.
LG
Die Frage ist sicher falsch gestellt. Wenn du dem Vermieter wirklich gekündigt hast, so leuchtet es mir natürlich ein, dass dieser nicht aus seiner Immobilie ausziehen will.
Sofern du aber einem Mieter gekündigt hast, so klappt es natülich nicht, ein später aufgetretenes Ereignis für eine nicht korrekt ausgesprochene Kündigung heran zu ziehen. Es würde hier der erneuten Kündigung bedürfen, sofern dieser Grund dafür taugt.