zählen SMS als beweiss ?

hallo

eine person A leihte eine person B vor langer zeit 2000 EURO. es wurde damals vereinbart sie in 4 raten schnellstmöglichst zurück zu zahlen. das einzigste was bisher kam war 1 rate von 500 euro.

seither wartet die person A vergeblich auf die restlichen 1500 euro.

nun hat sich die person A entschieden einen anwalt zu nehmen. dieser anwalt schrieb person B auch gleich einen brief mit zahlungsaufforderung der restsumme.

nun meldete sich person B bei person A per sms auf dem handy und regte sich darüber auf das ein anwalt eingeschaltet wurde und das die person B das geld ja auch so zurückgezahlt hätte… usw…

nun meine frage. wenn es vor gericht geht, kann person A dann die sms in der person B ja zugibt das sie person A noch geld schuldet als beweiss verwendet werden ? es liegen noch andere beweisse vor ( kontoauszüge ). leider wurde der vertrag über das geld damals nur mündlich beschlossen

Auf Beweise kommt es nur an, wenn die Leihe bestritten wird. Danach sieht es hier ja überhaupt nicht aus.

Kommt es zum Gerichtsverfahren und auch dazu, dass der Beklagte bestreitet, dass ihm das Geld nur geliehen (und nicht geschenkt) wurde, so kann die Kurzmitteilung natürlich zu der Überzeugung des Richters beitragen, dass es sich um ein Darlehen handelte. Dafür spricht ja auch im Übrigen auch die Rückzahlung der ersten Rate.

Levay