… Berechnung des Elterngelds, wenn sie fester Vertragsbestandteil sind? Sie zâhlen dann ja zu den wiederkehrenden Zahlungen? Habe bisher nur gelesen, dass sie nicht einbezogen werden. Freue mich auf eure Erfahrungen und Meinungen. Danke
Hallo,
wurden bei mir auch nicht mit einbezogen…
Viele Grüße
Lore
Hallo Tupfelinchen,
Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind Einmalzahlungen und bleiben daher unberücksichtigt. Nachzulesen z.B. auf zbfs.bayern.de/elterngeld/faq
Grundlage der Elterngeldberechnung ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der 12 Monate vor der Geburt. Das Nettoeinkommen ermittelt sich indem vom Bruttoeinkommen abgezogen werden:
- Steuern
- Pflichtbeiträge zur Versicherung
- steuerfreie Zuschläge
- Werbungskostenpauschale 76,67€
- Einmalzahlungen (z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
Alles Gute und herzliche Grüße, SAM