Zählen vom AG bezahlte Heimfahrten als Einkünfte?

Hallo,

ich hoffe es kann jemand eine Einschätzung zu folgendem Sachverhalt abgeben:

Es geht um die Ermittlung der Einkünfte zum Kindergeld. Ein Azubi, der seinen Wohnsitz 400 Kilometer entfernt von Zuhause hat, bekommt im Jahr 3 Heimfahrten von seinem Arbeitgeber bezahlt. Es liegt keine doppelte Haushaltsführung vor, da jedoch alle Freunde und die Familie zuhause fährt er relativ häufig nach Hause. Im Jahr ca. 15 mal mit dem Auto und 3 Mal mit der Bahn. Diese Bahnfahrten werden vom Arbeitgeber erstattet.

Folgender Sachverhalt wäre nun interessant:

  1. Kann man bei der Häufigkeit von einem Lebensmittelpunkt bei den Eltern sprechen? Wie weißt man die Fahrten nach. Im Prinzip geht das doch über die Zusicherung des Kindes.

  2. Erhöhen die bezahlten Heimfahrten die Einkünfte oder kann man in jedem Fall hierfür entsprechend Werbungskosten ansetzen, so dass es ein Nullsummenspiel wird? Unabhängig von der Frage, wo der Lebensmittelpunkt ist.

Vielen, vielen Dank im Voraus. Ihr würdet mir mit einer Einschätzung enorm weiterhelfen.

Danke. Gruß derFuxx

Hallo,

Folgender Sachverhalt wäre nun interessant:

  1. Kann man bei der Häufigkeit von einem Lebensmittelpunkt bei
    den Eltern sprechen? Wie weißt man die Fahrten nach. Im
    Prinzip geht das doch über die Zusicherung des Kindes.

Ja! Bahnfahrkarten, bzw. Tankquittungen unterwegs aufbewahren.

  1. Erhöhen die bezahlten Heimfahrten die Einkünfte oder kann
    man in jedem Fall hierfür entsprechend Werbungskosten
    ansetzen, so dass es ein Nullsummenspiel wird? Unabhängig von
    der Frage, wo der Lebensmittelpunkt ist.

Es ist sogar weniger als ein Nullsummenspiel. Schließlich werden 18 Fahrten durchgeführt und nur 3 bezahlt. Also wirken sich 15 einkommensmindernd als Werbungskosten aus.

Gruß
Lawrence

Hallo Lawrence,

danke schon einmal für deine Antwort. Leider liegen keine Tankquittungen mehr vor und es wurde fast immer bar bezahlt.

Vielleicht reicht ja der Familienkasse eine Auflistung mit Datum der Fahrt, wobei das zu bezweifeln ist.

Die Bahnfahrkarten liegen vor.

Würden in jedem Fall die 3 Bahnheimfahrten anerkannt, wenn diese nachweisen werden können, auch wenn der Rest an PKW-Fahrten nicht anerkannt wird und keine Lebensmittelpunkt bei den Eltern glaubhaft gemacht werden kann.

Vielen, vielen Dank.