Hi, es geht darum, dass ich gerne eine Wohnung vom Studentenwerk beziehen würde, aber Voraussetzung dafür ist, dass man weniger verdient als der Bafög-Höchstsatz.
Ich werde ein Praktikum machen und mein Bruttogehalt liegt unter dem Höchstsatz, aber ich bekomme dazu noch einen Wohnzuschuss, mit dem ich dann insgesamt drüber liegen würde.
Zählt das dazu oder kann ich einfach nur das Bruttogehalt angeben?
Hallo,
ich bin der Meinung, dass sich das Wohngeld nicht darauf bezieht. Das Wohngeld richtet sich im Endefekt doch danach, was die Wohnung (Studentenwerk) kostet und was man verdient. Ist es im Studentenwerk viel günstiger als jetzt, fällt doch auch das Wohngeld niedrieger aus, oder sogar weg. Also zählt das Bruttogehalt. Diese Antwort ist unter Vorbehalt
HG Circan
Ein Wohnzuschuss ist in meinen Augen eine Arbeitgeberseitige Zuwendung und fällt unter „Einkommen“. Daher würde ich meinen das es darunter fällt.
ICh würde in dem Fall aber einfach mal beim Studentenhilfswerk oder wer auch immer bei euch die Vermietung durchführt, nachfragen.