Zähler ablesen

Durch Aushang wurde den Mietern mitgeteilt wann die Zähler abgelesen werden, mit dem Vermerk, dass Einzeltermin vereinbart werden kann, dafür allerdings zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden.
Ist es statthaft für eine Terminverlegung zusätzlich Geld vom Mieter zu verlangen?

Durch Aushang wurde den Mietern mitgeteilt wann die Zähler
abgelesen werden, mit dem Vermerk, dass Einzeltermin
vereinbart werden kann, dafür allerdings zusätzliche Kosten in
Rechnung gestellt werden.

Hallo Chila,

ich nehme an, es geht um Stromzähler? Dann muss die Ablesung mindestens eine Woche vorher bekannt gegeben werden und mindestens ein Ersatztermin genannt werden.

Ist es statthaft für eine Terminverlegung zusätzlich Geld vom
Mieter zu verlangen?

Der Mieter ist in diesem Fall Kunde eines Energieversorgers. Für diesen entstehen Kosten, wenn Ableser für jeden einzelnen Kunden extra in der Gegend herumfahren muss. Deshalb ist eine Extragebühr für Sonderwünsche schon gerechtfertigt.

Allerdings akzeptieren die meisten Stromlieferanten auch, dass man selbst den Zählerstand mitteilt. Differenzen werden ja spätestens bei der nächsten Ablesung wieder ausgeglichen.

Gruß!

Horst

leicht off toppic
Hallo,

Sollte mal jemand keine Zeit haben, auf den Ableser zu warten, so kann man sich auch mit dem Versorger in Verbindung setzen und den Zählerstand per Telefon /Email /Brief mitteilen. Geht aber nur bei Strom und Wasser, nicht bei Heizung.
Hier bei uns hat der Energieversorger sogar extra eine Mail eingerichtet die [email protected] lautet

Gruß
Sticky