ein kleine Familie bewohnt ein nettes Häuschen.
Damit es im Winter mollig warm ist, heizen sie mit Gas.
Bisher war der Verbrauch immer steht konstand und die Jahresabrechnung immer wie zu erwarten.
Jetzt hat die Frau mal wieder den Zählerstand abgelesen und ist aus allen Wolken gefallen.
Dieses Jahr hat die Familie deutlich (!!!) weniger verbraucht als die Jahre zuvor.
Also nur den Verbrauch von ca 2 Monaten aufs Jahr gerechnet.
Die Familie haben aber jetzt mal den Stand gemeldet mit der Bemerkung, dass es für sie keine Erklärung gäbe warum der Stand zu gering sei.
Was kann der Familie jetzt passieren? Könnten die fiktiven Stadtwerke einfach einen Stand schätzen? Oder ist die Familie ( oder der Eigentümber) gar selber dafür verantworlich dass der Zähler korrekt arbeitet?
Es muss in diesem Beispiel eindeutlich an Zähler liegen.
Sind die Gasbabnehmer dazu verpflichtet irgendwie zu kontrollieren ob der Zähler richtig arbeitet?
Hallo.
Der Zähler ist Eigentum des Versorgers. Zähler sind alle verplombt, damit Unbefugte nicht daran manipulieren können. Also ist der Versorger auch für den Zustand des Zählers verantwortlich und nicht der Abnehmer. Alle Zähler werden in einem bestimmten Turnus gewechselt und gereinigt, überprüft und neu geeicht. So kenne ich das.
Anderes Problem: Hast Du auch richtig abgelesen. Bei Zählern älterer Bauart kann man sich schnell vergucken wenn man nicht mit der Materie vertraut ist.
Gruss Frank
ein kleine Familie bewohnt ein nettes Häuschen.
Damit es im Winter mollig warm ist, heizen sie mit Gas.
Bisher war der Verbrauch immer steht konstand und die Jahresabrechnung immer wie zu erwarten.
Jetzt hat die Frau mal wieder den Zählerstand abgelesen und ist aus allen Wolken gefallen.
Dieses Jahr hat die Familie deutlich (!!!) weniger verbraucht als die Jahre zuvor.
Angesichts der Temperaturen in der Tat sehr ungewöhnlich.
Also nur den Verbrauch von ca 2 Monaten aufs Jahr gerechnet.
Die Familie haben aber jetzt mal den Stand gemeldet mit der Bemerkung, dass es für sie keine Erklärung gäbe warum der Stand zu gering sei.
Es wurde auch keine neue Technik eingebaut und/oder das Haus gedämmt?
Was kann der Familie jetzt passieren? Könnten die fiktiven Stadtwerke einfach einen Stand schätzen? Oder ist die Familie(oder der Eigentümer) gar selber dafür verantworlich dass der Zähler korrekt arbeitet?
Nur insofern, dass sie den nicht vorsätzlich manipulieren.
Es muss in diesem Beispiel eindeutlich an Zähler liegen.
Sind die Gasbabnehmer dazu verpflichtet irgendwie zu kontrollieren ob der Zähler richtig arbeitet?
Da Lage ist ziemlich eindeutig. Wenn sich die Verbäuche plötzlich verzehnfachen, sind die Zähler immer in Ordnung und es gibt für den Kunden auch keine Möglichkeit das Gegenteil zu beweisen. Wenn allerdings der Verbrauch unerwartet stark zurückgeht, dann liegt es sicher am Zähler und der wird vom Versorger ausgetauscht und der Verbrauch geschätzt.
wie alles, so kann auch mal ein Zähler defekt sein.
Bei mir (und über 30 anderen in der gleichen Gemeinde) waren die Wasseruhren defekt.
Der Verbrauch wurde dann aufgrund des Vorjahresverbrauch geschätzt und abgerechnet.
Da Lage ist ziemlich eindeutig. Wenn sich die Verbäuche
plötzlich verzehnfachen, sind die Zähler immer in Ordnung und
es gibt für den Kunden auch keine Möglichkeit das Gegenteil zu
beweisen.
Ok.
Wenn allerdings der Verbrauch unerwartet stark
zurückgeht, dann liegt es sicher am Zähler und der wird vom
Versorger ausgetauscht und der Verbrauch geschätzt.
Auf welcher rechtlichen Grundlage? Kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen, dass das so gehandhabt werden darf.
Gruß
loderunner (ianal)
Da Lage ist ziemlich eindeutig. Wenn sich die Verbäuche plötzlich verzehnfachen, sind die Zähler immer in Ordnung und es gibt für den Kunden auch keine Möglichkeit das Gegenteil zu beweisen.
Ok.
Eigentlich nicht.
Wenn allerdings der Verbrauch unerwartet stark zurückgeht, dann liegt es sicher am Zähler und der wird vom Versorger ausgetauscht und der Verbrauch geschätzt.
Auf welcher rechtlichen Grundlage? Kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen, dass das so gehandhabt werden darf.
Hm. Ich hoffte, dass die Ironie erkannt würde. Ist wohl nicht ganz angekommen.
Ich hatte nur das wiedergegeben, wie die Versorger standardmäßig auf sowas reagieren.
Natürlich ist es so, dass nur das bezahlt werden muss, was auch verbraucht wurde. Und nachweisen muss das derjenige, der das Geld haben will. Komischerweise behaupten die Versorger bei ungewöhnlichen Mehrverbräuchen immer, dass die Zähler in Ordnung sind. Bei negativen Differenzen sind sie viel eher bereit an einen Defekt zu glauben.
Da Lage ist ziemlich eindeutig. Wenn sich die Verbäuche plötzlich verzehnfachen, sind die Zähler immer in Ordnung und es gibt für den Kunden auch keine Möglichkeit das Gegenteil zu beweisen.
Ok.
Eigentlich nicht.
Wer trägt denn die Beweislast, wenn der Zähler angeblich defekt ist? Doch wohl der Kunde, denn er beschwert sich ja.
Wenn er nicht defekt ist, warum sollte dann ein Schätzwert angenommen werden?
Ist der Zähler aber tatsächlich defekt, was genau ist dann zu bezahlen?
Natürlich ist es so, dass nur das bezahlt werden muss, was
auch verbraucht wurde. Und nachweisen muss das derjenige, der
das Geld haben will.
Was schwierig ist ohne Zähler. Da aber kaum davon auszugehen ist, dass plötzlich kein Verbrauch mehr stattfand, wird ein Richter vermutlich irgendeinen Durchschnittsverbrauch abzüglich einer Toleranz festlegen. Egal, ob der defekte Zähler nun zu viel anzeigt oder zu wenig - das kann ja wohl kaum zu unterschiedlicher Wertung führen.
Komischerweise behaupten die Versorger
bei ungewöhnlichen Mehrverbräuchen immer, dass die Zähler in
Ordnung sind. Bei negativen Differenzen sind sie viel eher
bereit an einen Defekt zu glauben.
Was sie behaupten, sollte uns aber erstmal egal sein. Hier geht es ja um die rechtliche Bewertung.
Gruß
loderunner (ianal)