Zähler der Fußbodenheizung zählt nicht

Guten Tag,

wie verhält es sich, wenn schon eine weile geheizt wird und erst nach 1 - 2 Monaten bemerkt wird, dass der Zählerstand 0 bleibt, also der Zähler nicht zählt.

Kann von der Ablesefirma ein Pauschalwert eingetragen werden, der nicht höher sein darf als der letzte Jahresverbrauch vom Mieter oder darf ein Durschnittswert aller Mieter genommen werden?

Danke schonmal für Antworten.

Hallo,

das der Schaden so schnell wie möglich behoben werden muss, ist keine Frage, oder?

Zur Schätzung:

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  1. Voraussetzung dafür ist, dass der Wärme- oder Warmwasserverbrauch wegen Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen nicht erfasst werden konnte.

  2. Steht fest, dass die Voraussetzungen für eine Schätzung vorliegen, stehen dem Vermieter zwei Verfahren zur Verfügung:

a) zum einen kann auf den Verbrauch aus zurückliegenden vergleichbaren Abrechnungsperioden zurückgegriffen werden oder

b) es wird auf den Verbrauch vergleichbarer Räume innerhalb der aktuellen Abrechnungsperiode zurückgegriffen. Hierbei darf der Vermieter den Verbrauch aber nicht anhand von Durchschnittswerten für das ganze Haus schätzen.

  1. Auch der Umfang der Schätzung ist nun in der HeizkV geregelt: Bis zu 25 % der Wohnfläche darf der Vermieter schätzen; geht die Nichterfassung des Verbrauchs darüber hinaus, muss das gesamte Haus nach einem festen Maßstab (z.B. Wohnfläche) abgerechnet werden.

Wichtig:
Richtigerweise kann der Mieter in dem letztgenannten Fall seine Heizkostenabrechnung um 15 % kürzen (AG Köln WuM 97, 273); allerdings nur, wenn der Vermieter die teilweise Nichterfassung nicht zu vertreten hat

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Hoffe, dass hilft erst mal weiter

Gruß
Nita