Zählerablesung: Mieter oder Vermieter?

Hallo,
es geht um die Nebenkostenabrechnung. Wenn Zähler in der Mietwohnung vorhanden sind, muss der Vermieter danach abrechnen und nicht nach Fläche ode ähnlichem, das ist klar.
Was ist aber wenn er zwei Jahre nach dem Stand fragt und danach abrechnet und im dritten Jahr nicht mehr anfragt und nach Fläche abrechnet? Das klingt so bisschen danach: Abrechnung nach Zähler ist für Ihn schlechter, dann lässt er es sein und macht nach Fläche…

Ist das nicht Pflicht des Vermieters weiter so abzurechnen? Was macht man mit der Rechnung nach Fläche? Sein Vorwurf: hätte mir doch der xxx die Zähler doch mitteilen können…
Ich rufe doch auch nicht TECHEM an und sage: „mensch wollen sie nicht abrechnen, sie wären doch überflüssig? Oder wollen sie doch schätzen?“

Hallo Karl,
das ist nun etwas Besonderes.

Sicher ist der Vermieter dafür verantwortlich per Anschreiben an den Mieter anzukündigen, dass er am TT.MM.JJJ kommt um die Zähler abzulesen.
Doch wenn das vergessen wurde bleibt nur die Abrechnung nach qm übrig, die der Gesetzgeber auch so beschreibt.

Habt Ihr denn selbst den Zählerstand aufgeschrieben? Wenn ja, dann diesen Zählerstand dem Vermieter mitteilen. Dann muss er danach abrechnen.

In Zukunft darauf achten, dass der Zählerstand abgelesen wird!
Beste Grüße
Kocki

Normalerweise wurden wir angeschrieben und wir haben die Stände mitgeteilt. Das letzte mal kam keine Anfrage…das würde doch jeder so machen. Ich dachte das die Gesetze so sind das so lange keine Zähler da sind dann wird nach Fläche abgerechnet, wenn aber die Zähler rein kommen dann nur noch nach Zähler. Ist wie eine Einbahnstrasse.

Wie gesagt: man könnte das doch jedesmal so machen: bin ich als Vermieter besser dran mit Abrechnung nach Zähler, dann erfrage ich diese. Ist besser nach Fläche zu rechnen, dann „vergesse“ ich einfach den Mieter nach Stand zu fragen…

Wir haben wahrscheinlich die Stände irgendwo aufgescnrieben und werden die alte Abrechnung anfächten aber es geht um d Prinzip !!!

Nur kurz eine Antwort zur Nachfrage:

Ist ja alles richtig von Ihnen geschrieben worden.
Jedoch welcher Zählerstand soll denn genommen werden, wenn keiner aufgeschrieben wurde!?
Beste Grüße
Kocki

Genau das ist es: ich kann es nicht mehr abrechnen da ich es versäumt habe die Zähler abzulesen…

Das wäre jetzt so als ob Jemand sagt: als Vermieter habe ich vergessen vor 3 Jahren eine Nebenkostenabrechnung zu machen, und nu?
Hat er auch Pech gehabt oder?

Hallo
Wenn Zähler vorhanden sind, dann muss der Vermieter lt. Heizkostenverordnung auch pflichtgemäß danach abrechnen, tut er dies nicht können Sie die Heizkosten um 15% kürzen. Sie haben mit Techem garnichts zutun. Wenn Techem die Abrechnung durchführt liegt ein Vertrag zwischen Techem und dem Vermieter vor. Techem ist dann auch meist verpflichtet die Jahresablesungen durchzuführen. Die würden von Ihnen gar keine Daten annehmen und sie an Ihren Vermieter verweisen. Ihr Info-Nebenkosten.de Team

Das meine ich doch!

…es geht aber um den Wasserzähler (somit auch die Abwasserkosten) und bei Heizung die Heizungszähler und Warrmwasserzähler…
die fallen doch nicht alle unter die Heizkostenverordnung?

…ich wäre dann besser drann, wenn das Gesetz nicht die unzulässige Abrechnung vorsieht bzw. die Rechnung in welche Form auch immer bezahlt werden soll, die Zählerstände irgendwie aufzutreiben, da die Rechnung so hoch ist, das eine Kürzung um 15% nicht viel bringt…

Gefüllt ist das Prozentual Zählerstände zu Flächenabrechnung, wie 60% zu 100%. Dann bringen die 15% nicht viel.

Hallo Karll,

natürlich kann der Vermieter nicht davon ausgehen, dass die Mieter ihm die Zählerstände mitteilen. Er ist aufgrund der Heizkostenverordnung Paragraf 4, verpflichtet den Verbrauch der Nutzer zu erfassen und abzurechnen. http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/heizko…
Es ist zu vermuten, dass er schlicht vergessen hat, abzulesen bzw. ablesen zu lassen.
Es gibt zwei Wege: Im nächsten Jahr wird es sich aufgrund der Zählerstände wieder ausgleichen. Oder schriftlich Enspruch einlegen und den Vermieter anhand der jetzigen zählerstände schätzen lassen. Dann müsste er die NKA neu erstellen und korrigieren. Sie wäre dann eine Version unter Vorbehalt; bis zum nächsten Jahr…

Gruß

Mary