Ich habe einen Bekannten, der seit ca. 4 Jahren ohne Strom und ohne Heizung lebt. Ich muss gleich dazu sagen, dass er bis vor einem halben Jahr als Messi gelebt hat ( auf 25 m² mit 87 grossen Müllsäcken)
Mitlerweile lebt er in geordneten Verhältnissen aber hat noch immer kein Strom und Gas. Die Stadtwerke berechnen ihm aber weiterhin Zählergebühren ( 18,-€ im Monat ) für Zähler, die gar nicht in Betrieb sind. So steigt natürlich sein Schuldenberg immer weiter.
Nun möchte ich wissen, ob das Überhaupt rechtens ist. Bei den Stadtwerken erklärte man mir, das das Geld für Wartungsarbeiten sei,
die meines Wissens aber gar nicht erfolgt sind.
Kennt vieleicht jemand eine Behörde an die man sich da wenden kann?
Ich habe es auch schon beim Verbraucherschutz versucht, aber die konnten mir nicht weiterhelfen.
Jetzt wurde ein Antrag beim Arbeitsamt gestellt, für ein Darlehen, um die offene Forderung erstmal zu begleichen, damit dieser Mensch mal wieder Strom und Gas hat, der ist aber noch nicht bearbeitet und steigt auch weiterhin die Schuldsumme.
zur Sache kann ich dir nichts sagen, aber der Preis von 18,- €/Monat scheint mir etwas zu hoch, zumal das Bundeskartellamt 2003 bereits die 36,- €/Jahr für zu hoch befunden hat, die die RWE für Drehstromzähler berechnete.
Moin,
das summiert sich in der Zeit ganz schön ,aber bedenken daß,
sollte der Betreffende diese Kosten nicht zahlen, aus welchem Grunde auch immer, der Schuß ganz schön nach hinten losgehen kann.
Folgendes kann passieren:
Der Zähler wird ausgebaut.
Nach Zahlung der Schuld wird ein neuer Zähler beantragt.
Dazu gehört, ein sogenannter E-Check. Also eine Überprüfung der Gesamten Anlage. Sollten hier Mängel gefunden werden, müßten diese vor Einbau eines neuen Zählers behoben werden.
Dann wird der neue Zähler gesetzt.
Der Versorger hat dann noch die Möglichkeit eine Vorauszahlung in Form einer Kaution zu erheben.
Alle diese Kosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt, ein Vermieter wird davon nichts übernehmen bzw. übernehmen müßen.
Besorg Dir von dem entsprechenden Versorger mal die Allgemeinen Versorgungsbedingungen Strom (AVB Strom)
dort sollte zu dem Thema etwas zu finden sein.
Gruß
dirk m.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]