Zählerschätzung bei Stromanbieterwechsel

Hallo,

Zum 1.9. habe ich meinen Stromanbieter gewechselt. Dazu wollte mein alter Anbieter den aktuellen Zählerstand innerhalb 5 Werktagen nach Vertragsschluss haben. Dummerweise ist mein Stromzähler im Hauskeller hinter einer abgeschlossenen Tür, Wohnungsverwalter alias Schlüsselmeister im Urlaub, Hausmeister seit Tagen nicht zu erreichen. Wenn es am Montag noch klappt, versuche ich den Stand nachzureichen, kann mich aber wahrscheinlich auf eine Schätzung seitens des alten Anbieters einstellen. Wie genau läuft das nun ab?
Auch beim turnusgemäßen Zählerablesen gibt es ja die Versäumnisstrafe Schätzung, die sich bei Überschätzen seitens des Anbieters (wovon man ja mehr oder weniger immer ausgehen kann) dann wieder ausgleicht, wenn sich beim nächsten Ablesen rückwirkend herausstellt, dass man tatsächlich weniger Verbrauch hatte.
Nur wie ist das in diesem Fall mit Anbieterwechsel? Angenommen, mein Zählerstand war bei dem Wechsel bei hypothetischen 1000 kWh, der Altanbieter schätzt nun 2000 kWh und nach einem Jahr liest mein neuer Anbieter 2500 kWh ab. Zahle ich meinem neuen Anbieter jetzt nur noch die Differenz, also 500 oder von welchem Zählerstand geht dann mein neuer Anbieter aus?

Hallo!

Es gibt „Vertragsstrafen“ wenn der Zählerstand des Stromzählers nicht abgelesen sondern nach dem bisherigen verbrauch geschätzt werden muss ?
Ich will das nicht ganz ausschließen, aber davon hörte ich noch nie !

Man kann nur raten, den Zählerstand so schnell wie möglich abzulesen und dann dem alten Versorger zu melden. Vielleicht kann man dann noch den Echtstand berücksichtigen.

Aber es wäre schon so wie im Beispiel, was man bei der Schätzung statt Ablesung zu viel bezahlt hätte, das wirkt sich beim neuen Versorger dann positiv als Minderverbrauch aus.

Denn dem neuen Anbieter wird ja auch der Zählerstand genannt, ab dem die Übergabe stattfinden soll. Und da ist es egal, ob der Stand auf Ablesung oder auf Berechnung nach durchschnittlichem Vorjahresverbrauch beruhte.

MfG
duck313

Warum Zählerschätzen???
Hallo,
ich mache für meinen Energieversorger grundsätzlich keine Schätzung!
Ich fotografiere den Zählerstand (für mich RAW-Format, zum Versand JPEG-Format)
Was kann jetzt der Anbieter mir vorwerfen??
Das ich das Datum meiner Kamera wissentlich geändert habe!
Mein Fernanbieter und mein Ortsanbieter finden diese Art der Dokumentation Super.

Und ob die Zusendung oder die Ablesung um ein paar Tage differieren ist auch nicht so tragisch.
Fakt ist: Wenn du dem Altanbieter einen erhöhten Zählerstand mitteilst, ist er bei deinem Neuanbieiter niedriger.
Letzte Frage: Lohnt es sich für 10 bis 20 Euro ein Rechtsstreit???

Viel Erfolg,
Werner

Hallo,

leider hast Du nicht geschrieben wie lange Du schon in der Wohnung bist. Wenn das schon länger ist, so hast Du die letzten Verbrauchsabrechnungen. Wenn sich in der Situation nichts gravierendes (Einzug von Freundin, Nachwuchs etc.) geändert hat, so gebe dem alten Anbieter einen Mittelwert aus den Abrechnungen. Das wird er dann schlucken, weil es seine Plausibilitätsprüfung hergibt.
Ansonsten auch die Abrechnungen des Vormieters zurückgreifen - sollten eigentlich vorhanden sein.
Vermieter kontaktieren - er müsste eigentlich noch einen Schlüssel haben.

Gruß vom Raben

P.S. Schloss knacken. Bei einem Bartenschloss reicht im Allgemeinen ein Inbusschlüssel. Ist es ein Zylinderschloss, so ist das bei einem solchen Raum nicht sehr kompliziert. Geht mit einem kleinen Schraubendreher und einer Büroklammer. Das hast Du jetzt aber nicht gelesen!