Zählersperrung trotz Zahlung

Hallo Ihr Lieben,

ich würde gerne wissen ob ein Gasanbieter einfach den Zähler abstellen kann, obwohl monatlich bezahlt wird?

Familie A lebt in einem Mehrfamilienhaus und ist aufgrund eines Tankes an einen Gasanbieter gebunden.
Da das Haus nicht so akkurat Isoliert ist, fiel die Abrechnung höher aus als erwartet. Der Anbieter ließ sich auf eine Ratenzahlung ein die auch monatlich pünktlich gezahlt wurde. Jetzt jedoch wurde eine Sperankündigung per Einschreiben geschickt, das man bis Ende des Monats den noch offenen Betrag ausgleichen muss oder die Summe in 2-3 Mal bezahlen soll, ansonsten würde mit Datum angegeben der Zähler gesperrt. Angeblich wäre dem Anbieter die Rate zu niedrig.
Ist das rechtens?
Hoffe auch eure Unterstützung.

PS: Belege/Kontoauszüge vorhanden.

Hallo Mama2026

wenn der Gasanbieter mit einer bestimmten Ratenzahlung einverstanden war - hoffentlich schriftlich - dann ist das eigenartig bzw. kann man das sicher nicht als „rechtens“ bezeichnen. Allerdings müßte ich viel mehr Details und Unterlagen kennen.

Wende Dich doch bitte direkt an den Gasanbieter, zeige ihm die Ratenvereinbarung und die Zahlungsbelege.

Ansonsten könnte Dir, wenn Du in Österreich bist, vielleicht die Arbeiterkammer helfen.

Hallo Ihr Lieben,

ich würde gerne wissen ob ein Gasanbieter einfach den Zähler abstellen kann, obwohl monatlich bezahlt wird?

Familie A lebt in einem Mehrfamilienhaus und ist aufgrund eines Tankes an einen Gasanbieter gebunden.
Da das Haus nicht so akkurat Isoliert ist, fiel die Abrechnung höher aus als erwartet. Der Anbieter ließ sich auf eine Ratenzahlung ein die auch monatlich pünktlich gezahlt wurde. Jetzt jedoch wurde eine Sperrankündigung per Einschreiben geschickt, das man bis Ende des Monats den noch offenen Betrag ausgleichen muss oder die Summe in 2-3 Mal bezahlen soll, ansonsten würde mit Datum angegeben der Zähler gesperrt. Angeblich wäre dem Anbieter die Rate zu niedrig.
Ist das rechtens?
Hoffe auch eure Unterstützung.

PS: Belege/Kontoauszüge vorhanden.

Hallo,
zu Den Ausführungen, bemerke ich folgendes:
1)Ich hoffe der Anbieter hat Telefon,Email oder wenigstens Fax. Ich würde sofort möglichst schriftlich mich mit dem Anbieter in Verbindung setzen und das Fragliche zuklären versuchen. Wenn dieser keine fiese Tour fährt, lassen sich wenigstens die Fakten von beiden Seiten beleuchten.Dann wird auf jeden Fall einmal klar,ob eine Kündigung sein muß oder wie das weitere Vorgehen aussehen müßte.
Vielleicht gibt es eine Kulanzregelung, ein Kompromiß oder eine zusätzliche Übergangsregelung ?
Dieses Gas-und Stromanbieter Metier ist wahrlich Fallstrickreich. Es soll derzeit über 800 Anbieter geben, wieviel da zu verdienen ist, kann man sich nun ausmalen. (wenn das Meer nährstoffreich,der Fischreichtum riesig ist, dann tummeln sich auch mächtige Raubfische !)

mögliche Hilfsquellen für Rat:
http://www.energieverbraucher.de/
http://www.verbraucherzentrale.de/stromwechsel/hinte…
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1911/DE/Home/hom… Die Bundesnetzagentur ist für die Verbraucher Ansprechpartner bei Problemen mit … auf den Gebieten Elektrizität/Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen …
http://www.focus.de/immobilien/energiesparen/verbrau…
http://www.tutsi.de/bgh-urteil-zu-gaspreisen-bundesg…
http://www.verivox.de/nachrichten/verbraucherzentral…

ich hoffe Du/Sie finden einen gangbaren u.passenden Weg. Viel Glück

Hallo Mama2026,

die solltest dich an damit an einem Rechtsanwalt oder www.frag-einen-anwalt.de wenden, denn ohne genaue Detailkenntnisse ist eine Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Versorgungssperrung nicht möglich.

Und sollte Details würde ich schon aus Eigenschutz nicht im Netz breittreten.

mfG

Hallo,
wenn eine Ratenzahlung vereinbart wurde (Nachweis erbringen!) und die Zahlungen korrekt geleistet wurden, man also nicht im Rückstand ist, dann wird kein Richter der Welt ein Abstellen des Gases für richtig befinden. Problem dabei, die stellen ab und der Kunde muss klagen. Damit man nicht erfriert, muss man eine einstweilige Verfügung beantragen. Auf dem Amtsgericht hilft man, Anwalt nicht gleich nötig.
VG