Zählerstände wurden rechnerisch ermittelt !

Hallo,

ich habe mal ein Fallbeispiel und würde mich freuen wenn mir jemand Auskunft geben könnte, ob man diesen Sachverhalt „hinnehmen“ muss oder ändern kann.

Fallbeispiel:

Person A hatte im ab Januar 2008 ein vertrag mit Energieversorger ABC.
da die Immobilie nicht genutzt wurde kam kein bedeutender Energieverbrauch zustande.(400Kwh vom Zähler abgelesen) bis Okt. 08

Im Oktober wurde bei Person A ein neuer Drehstromzähler eingebaut mit Zählerstand 0.

Vertraglich festgelegt wurde das Person A eine sogenanntes „Paket“ erwirbt von 3000Kwh inklusive/Abrechnungsjahr.

Im darauffolgendem Jahr Oktober 2009 kam die sog. Jahresrechnung.Dort wurde der Wert von januar bis Oktober von 400Kwh berechnet und von Oktober 08 bis Januar 09 450Kwh rechnerisch ermittelt, was einen Verbrauch von 850Kwh fürs Abrechnungsjahr bedeutet.

Anmerkung: Person A wurde nicht informiert das Zählerstand ermittelt wird bzw. Ablesekarte per Post kam oder sonstiges.Dadurch bedingt Person A auch kein Zählerstand gemeldet weil er nicht informiert wurde und somit vergessen. Da das „Inklusivpaket“ bereits im Vorraus bezahlt werden muss fiel es auch nicht weiter auf, da keine Nachzahlung gefordert wurde weil die Inklusiv Kwh ausgereicht haben.

Jetzt gehen wir mal von der Annahme aus das Person A von Juni 09- Februar 2010 auf „Geschäftsreise“ war und nicht 1x zu Hause.

Es bricht Oktober 2010 an und der Energieversorger ABC meldet das der Zählerstand durchgegeben werden soll. daraufhin wird Person A stutzig und wurde der gerne den Anfangszählerstand vom Abrechnungsjahr wissen um zu sehen ob er evtl. zuviel für das „Inklusivpaket“ bezahlt hat weil er unter den schon bezahlten 3000Kwh liegt. Daraufhin wird ihm gesagt das der Zählerstand Januar 2009 rechnerisch ermittelt wurde und zuletzt im Januar 2010 rechnerisch ermitttelt wurde.

Folgendes Problem hat Person A:

Der rechnerisch ermittelte Wert war im januar 2009 schon sehr gering. . Im Zeitraum von Januar 2009-Januar 2010 war der tatsächliche Verbrauch weit höher als der rechnerisch ermittelte.Es wurden beispielsweise wie oben beschrieben für 3000Kwh bezahlt und 500 wurden rechnerisch ermittelt. Im Oktober 2010 fällt dies Person A auf und sieht das der errechnete Wert von januar 2010 und die differenz zum tatsächlich im Oktober 2010 abgelesenen Wert 4000Kwh sind. Person A ist sich sicher das er keine 4000Kwh verbraucht haben kann und diese hohe Summe darausfolgt weil die rechnerisch ermittelten Werte der Vorjahre viel zu gering waren.

Um nochmals kurzzufassen. Als Laut Energieversorger ABC abgelsen werden sollte war aber Person A jedesmal nicht vor Ort und hat auch keine Ablesekarte o.ä. erhalten.

Hat Person A evtl. Möglichkeiten wenigstens den rechnerisch ermittelten Wert von Januar 2010 berichtigen zu lassen ?
Evtl. noch januar 2009 ??? Weil alle Werte nur errechnet sind und keiner tatsächlich abgelsen. Ausser von Person A selbst im Okt 2010.

Der Verbrauch von Janar 10 - Oktober 2010 ist exorbitant hoch.

Vielen Dank schonmal für die hoffentlich vielen Anregungen bzw. wie eure Meinungen zu diesem Thematik ist.

Ich weiss ja nicht, wie das mit dem Inklusiv-Paket gehandhabt wird, aber an sich ist es doch wurscht wie die Zählerstände ermittelt werden-der allererste Zählerstand ist bekannt, und spätestens der bei Auszug wird abgelesen, und das zwischendrin wurde ja definitiv verbraucht…wann ist doch egal, oder?

Hallo,

Um nochmals kurzzufassen. Als Laut Energieversorger ABC abgelsen werden sollte :war aber Person A jedesmal nicht vor Ort und hat auch keine Ablesekarte o.ä. :erhalten.

Als Bewohner (Mieter oder Eigentümer) einer Wohnung/eines Hauses ist man bei längerer Abwesenheit verpflichtet sicher zu stellen, dass jemand sich um das Objekt kümmert. Darunter fällt dann z.B. auch, dass die Ablesung für die Energieversorger stattfinden kann. Stellt man dieses nicht sicher, sind die Energieversorger berechtigt den Verbrauch rechnerisch zu ermitteln.

Gruß

Samira

Hallo,

Ich weiss ja nicht, wie das mit dem Inklusiv-Paket gehandhabt
wird, aber an sich ist es doch wurscht wie die Zählerstände
ermittelt werden-der allererste Zählerstand ist bekannt, und
spätestens der bei Auszug wird abgelesen, und das zwischendrin
wurde ja definitiv verbraucht…wann ist doch egal, oder?

Aber ganz und gar nicht. Wenn ein Paket für 3000kWh gekauft wurde, aber nur 450kWh berechnet wurden und der eigentliche Verbrauch von weiteren 2000kWh dann im nächsten Jahr gezählt wird, hat man eben diese 2000kWh doppelt bezahlt.
Mir ist hier nicht klar, warum keinerlei Kontaktversuch des Energieversorgers erkannt wurde. Hat der Wohnungsaufpasser und Briefkastenleerer einfach alles entsorgt oder kam gar nichts an?
Gruß
loderunner (ianal)