Zählerstandsabfrage vom Grundversorger -Teil 2

Moin,

es hat zwar schon einmal eine Frage dazu gegeben (20. Aug 2011), aber diese hier ist von der Sachlage her etwas anders…

Ein Privathaushalt erhält von einem x-beliebigen Anbieter die Erdgas-Versorgung. Dieser erfragt und bekommt regelmäßig den entsprechenden Zählerstand mitgeteilt.
Nun meldet sich der Grundversorger und möchte ebenfalls den Zählerstand mitgeteilt bekommen (sogar kurz nach der Jahresabrechnung des Vertragspartners).
Muss ich in diesem Fall dem Folge leisten, denn im Auftrage des Lieferanten wird es ja wohl nicht stattfinden.
Ich wäre dankbar für einen Hinweis dazu…

VG
Klaus

hi

der Gaslieferant möchte seine Gaslieferung an den Endkunden abrechnen und der Netzbetreiber seine Durchleitungskosten mit dem Lieferanten.
Das Netz (also die Rohre, Stationen…) gehört schliesslich nach wie vor dem Netzbetreiber

Beide müssen daher den Z-Stand regelmäßig wissen - beide haben unterschiedliche Erfassungszeiträume
Info’s dazu

Hallo !

Nein,muss man sicherlich nicht,aber was spricht denn da eigentlich dagegen,diese kleine Mühe zu übernehmen ?

Man hat vertraglich mit dem Grundversorger nach Anbieterwechsel nichts mehr zu tun,der neue Versorger ist der Vertragspartner.

Um die Ablesung des Zählers kümmert sich der Grundversorger selber,schließlich rechnet er danach selbst mit dem neuen Anbieter ab.

Mir wäre es aber nicht bekannt,man fordert(bittet) den alten Kunden um Ablesung,die nur im Interesse des Grundversorgers läge. Das macht man mit eigenem Personal oder Dienstleistern.

MfG
duck313

hi duck

würfelt bitte die Begriffe nicht so durcheinander

Was meint ihr beide denn mit dem Wort „Grundversorger“? Die Mama, den Aldi?

benützt doch einfach die korrekten Begriffe „Netzbetreiber“ (der Besitzer der Rohre, Anlagen… zB eon bayern, RWE…)

und „Energielieferant“, also der Importeur/Gashändler… zB Gas24.de

BEIDE sind für den Kunden Vertragspartner, nicht nur der Lieferant.
das selbe wie bei Strom

Gruss

Ich bedanke mich für die bemühten Ausführungen :smile:
Das Interesse des „Netzbetreibers“ ist durchaus nachvollziehbar, nicht jedoch diese Praxis. Denn es wird ja weitaus mehr an abrechnungsrelevanten Daten erforderlich sein, als die, die der Endabnehmer selber abliest.
Auffällig ist nur, dass trotz langjähriger Bezug vom (Achtung, jetzt kommt der richtige Begriff:smile: Netznutzer, dieses Jahr erstmals die Zählerstände doppelt abgefragt werden. Wie wurde denn dann in den davorigen Jahren abgerechnet??
Es ist auch nicht der Aufwand, der diese Nachfrage wert ist, sondern die Tatsache, dass ein Unternehmen, mit dessen Vertrag ja damals gekündigt wurde, nun Daten erhebt. In dieser Zeit, in der sehr viel über Datenverkauf, Datenklau, Datenschutz usw. rechtlich dikutiert und verhandelt wird, muss diese Frage ja mal gestellt werden.

VG
Klaus

Auffällig ist nur, dass trotz langjähriger Bezug vom (Achtung,
jetzt kommt der richtige Begriff:smile: Netznutzer, dieses Jahr
erstmals die Zählerstände doppelt abgefragt werden. Wie wurde
denn dann in den davorigen Jahren abgerechnet??

Es wird schlicht angenommen, dass die Daten, die vom Vertragspartner an den Netzbetreiber weitergeleitet wurden korrekt sind.
Jetzt wird einfach eine Stichprobenkontrolle gemacht ob diese Daten tatsächlich stimmen.

Der Grundversorger (also das EVU,dem Leitungen bis zu der Wohnung/Haus und der Zähler gehören) macht immer eine jährliche Ablesung der Zähler.Das geschieht entweder durch Zählerableser oder man bittet den Kunden dieses zu tun.Dieses ist für die Abrechnung.

Hallo Klaus,

kann es sein, dass nicht der Grundversorger den Zählerstand abgefragt hat, sondern der Netzbetreiber? Dem gehören Netz und Zähler, deshalb heißt der auch so. Beide, Versorger und Netzbetreiber sind deine Vertragspartner. Der Netzbetreiber hat Anspruch darauf, jederzeit seine Anlage zu überprüfen, um nachzusehen, ob sie auch noch ordnungsgemäß funktioniert, nicht vielleicht manipuliert wurde aber auch um die Zählerstände zu überprüfen.

Der Zählerstand ist auch wichtig für das Vertragsverhältnis zwischen Netzbetreiber und Versorger. Es passiert oft, dass Versorger versuchen, das gegenüber dem Netzbetreiber zu manipulieren, was schon mal dazu führen kann, dass Kunden plötzlich doppelt bezahlen sollen. Das ist uns passiert. Dein Netzbetreiber erfährt die Daten durch den Versorger sowieso, fragt sich nur, ob der die richtigen Daten liefert.

Du kannst das ja als Gelegenheit für eine eigene Prüfung nutzen: Frag den Netzbetreiber, welche Zählerstände ihm vorliegen und mit welchen Kürzel die versehen sind. Die Kürzel geben an, von wem die Zählerstände abgelesen wurden bzw. abgelesen sein sollen. Nicht ausgeschlosen, dass du da eine Überraschung erleben wirst.

Grüße

Marina