Zählerwechsel nach PV-Installation: Kündigung ?

Hallo,

ich bekomme gerade eine Photovoltaikanlage af das Dach und erhalte dann auch einen neuen Zähler, weil ich Eigenverbrauch nutzen möchte.
Zudem soll der Zähler einen separaten Zähler für den „Nachtstrom“ beinhalten, weil ich den beziehen kann und damit nachts, wenn kein PV-Strom produziert wird, günstigeren Strom habe.

Meine Frage:
Ich bin erst vor ein paaar Monaten zu einem anderen Stromanbieter (hitstrom) gewechselt, bin dort eigentlich noch 1 1/2 Jahre gebunden, habe von dort aber auf meine Anfragen hinsichtlich Reduzierung der vereinbarten Abschlagszahlung wegen Strom-Eigenproduktion nur ausweichende Antworten erhhalten.

Besteht in so einem Fall wie meinem die Möglichkeit, den Stromvertrag wieder zu kündigen?

Gruß

Hallo,
Rechtsfragen gehören ins Rechtsbrett und außerdem ist FAQ:1129 zu beachten.
Bei der Neuformulierung auch mal erwähnen, was denn im Vertrag dazu stünde.

Cu Rene

Hallo,

ich bekomme gerade eine Photovoltaikanlage af das Dach und
erhalte dann auch einen neuen Zähler, weil ich Eigenverbrauch
nutzen möchte.
Zudem soll der Zähler einen separaten Zähler für den
„Nachtstrom“ beinhalten, weil ich den beziehen kann und damit
nachts, wenn kein PV-Strom produziert wird, günstigeren Strom
habe.

Meine Frage:
Ich bin erst vor ein paaar Monaten zu einem anderen
Stromanbieter (hitstrom) gewechselt, bin dort eigentlich noch
1 1/2 Jahre gebunden, habe von dort aber auf meine Anfragen
hinsichtlich Reduzierung der vereinbarten Abschlagszahlung
wegen Strom-Eigenproduktion nur ausweichende Antworten
erhhalten.

Besteht in so einem Fall wie meinem die Möglichkeit, den
Stromvertrag wieder zu kündigen?

Das ist eben das Problem mit den „Resellern“. Die VERKAUFEN nur und haben mit der Technik nichts am Hut.

Dafür ist der örtliche Netzbetreiber zuständig.

Der Reseller nutzt nur die schon VORHANDENE Infrastruktur.
Zunächst gilt: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag.

Ob und unter welchen Umständen Du ein Sonderkündigungsrecht hast wird Dir der Anwalt des geringsten Misstrauens sagen können wenn der den Vertrag und die AGBen studiert hat.

Es gibt allerdings auch Massnahmen die den Stromanbieter veranlasssen könnten den Vertrag (fristlos) zu kündigen. Ob sich das ob der damit entstehenden „Nebenkosten“ rechnet, ist eine andere Frage.

Wenn Du nur eine Änderungskündigung durchsetzen willst wird es noch viel komplizierter.

Hallo,

Hallo,

ich bekomme gerade eine Photovoltaikanlage af das Dach und
erhalte dann auch einen neuen Zähler, weil ich Eigenverbrauch
nutzen möchte.
Zudem soll der Zähler einen separaten Zähler für den
„Nachtstrom“ beinhalten, weil ich den beziehen kann und damit
nachts, wenn kein PV-Strom produziert wird, günstigeren Strom
habe.

Meine Frage:
Ich bin erst vor ein paaar Monaten zu einem anderen
Stromanbieter (hitstrom) gewechselt, bin dort eigentlich noch
1 1/2 Jahre gebunden, habe von dort aber auf meine Anfragen
hinsichtlich Reduzierung der vereinbarten Abschlagszahlung
wegen Strom-Eigenproduktion nur ausweichende Antworten
erhhalten.

Besteht in so einem Fall wie meinem die Möglichkeit, den
Stromvertrag wieder zu kündigen?

gegenfrage:

Was kann dein stromanbieter dafür, dass Du Dir was aufs Dach baust, bzw. deine Anlage umbauen willst.

Hätte er auch die Möglichkeit zu kündigen, wenn er wollte??

Nein, da ein Vertrag ein Vertrag ist.

Michael

Hallo Namenloser,
eine Sonderkündigung wird kaum durchzusetzen sein, aber eine Änderung der Abschlagszahlung sollte m.E. problemlos möglich sein. Bei meinem Gasanbieter kann ich direkt, via Internet auf mein Konto zugreifen und jederzeit den Abschlag verändern.
Aber, wie schon gesagt wurde: Deine Anfrage wäre im Rechts-Brett besser aufgehoben.
Gruß, Edi

Ich habe deswegen gefragt, weil ich in einem Haus mit einer ELW wohne, in welcher eine nahe Verwandte wohnt.

Diese soll nun auch vom eigen produzierten Strom profitieren.
Wir haben nun wegen des eigenproduzierten Stroms diese Wohnung insofern aufgelöst, als wir sie stromtechnisch der Hauptwohnung zugeschlagen haben und den bisherigen separaten Zähler für die ELW entfernen lassen haben.
Wir den Vertrag mit dem ELW-Lieferanten (es ist ein anderer als der der Hauptwohnung) gekündigt und den Zähler entfernen lassen. Das ist wohl ohne Weiteres möglich.

Es ist also sehr wohl möglich, laufende Stromlieferverträge unter bestimmten Bedingungen zu kündigen.

Es ist also sehr wohl möglich, laufende Stromlieferverträge
unter bestimmten Bedingungen zu kündigen.

Gut, dann verlege Deine Wohnanschrift und Meldeadresse in ein Gebiet welches der Anbieter nicht bedienen kann und du bist ihn los…