Zählt ausl. akad. Grad in Bayern nichts?

Bayer. Kommunalwahlen 2020.
In der Anl. 11a 47 GLKrWBek (Erklärungen für Bewerberinnen und Bewerber) kann der akademische Grad eingetragen werden.
Nun akzeptiert aber unser Wahlamt nicht einen ausländischen Grad (zB Master von ISARA, Teil der Universität Lyon oder masterähnlichen von Erasmus Universität Rotterdam) mit der Begründung, es könnten nur Abschlüsse deutscher Unis und FHs eingetragen werden. Weiterhin ein Betriebswirt (VWA) von der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Ostbayern e.V. mit einem Prof. der Uni Regensburg als oberster Prüfer. Weiterhin eine Dipl.-Kult.Päd(univ) Hildesheim, weil zwar die erfolgreiche Prüfung attestiert wird, aber das Wort ernennen oder verleihen fehlt.
Ist das alles rechtens? Noch ein Hinweis: aufgrund eines Vorkommnisses bei der letzten Landtagswahl schaut das Wahlamt auf’s kleinste I-Tüpfelchen …

Zählt der akad. Grad in BY nichts ?

Doch, aber es ist doch gerade strittig ob diese Grade anerkannt sind.

Mir ist z.B. nicht klar, wie man einen Abschluss nachweisen kann (Prüfung bestanden) hat aber keine Diplomurkunde.

Und in dem ersten Fall schreibst Du selbst etwas von „Masterähnlich“.

Dass nur deutsche Abschlüsse anerkannte werden ist falsch und wäre auch ein Rechtsverstoß. Sie müssen halt hierzulande anerkannt sein, was bei den „neuen“ internationalen Graden MA und BA i.d. R. immer der Fall sein sollte.

MfG
duck313

Da:
https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/726310399494 wird beschrieben wie und warum ausländische Grade und Titel genehmigungsfrei geführt werden dürfen, incl. weiterführender Links.
Wenn der Antragsteller also alle Voraussetzungen dazu erfüllt, hat auch das Wahlamt keine Chance dem entgegen zu stehen. ramses90

Für alles existieren einwandfreie Urkunden (an den Hildesheimer Fall komme ich erst am Mi ran, habe davon leider keine Kopie für mich gemacht, war aber auch sonst ok für mich).
Die anderen Urkunden sind hier einzusehen:



Der „Lyoner“ ist Agrarökologe und möchte das mit seinem Studium untermauern; ist aber zur Not auch Dipl.-Math.(FH).
Beim „Rotterdamer“ ergibt sich nach google der masterähnliche Betriebswirt (M.Sc.) aufgrund seiner vorliegenden dokumentierten Seminare.
Das Ganze geschieht jetzt auf den letzten Drücker (23.01)- bin damit erst Samstagabend vom Wahlamt konfrontiert worden …

Habe ich auch gedacht - deswegen möchte ich mich hier vergewissern - habe am Mi beim Wahlamt noch einen Termin —
Danke
Das andere habe ich bei duck313 geschrieben ,

Hallo,

anabin

ist das Infoportal zu Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen / akadem. Graden

Viel Gruß von Tara

Servus,

dafür gibt es sogenannte Prüfungszeugnisse, die beiläufig viel aussagekräftiger sind als die „Urkunden“ zum übers Bett hängen. Ein Diplom (oder ein Gehilfenbrief oder irgendein anderer Abschluss) ohne Prüfungszeugnis gäbe mir zu denken. Von der Berufsausbildung bis zur Promotion ist dieses System „Urkunde plus Zeugnis“ gleich.

Beim deutschen Abitur ist das anders, aber das dürfte eine seltene Ausnahme sein.

Schöne Grüße

MM

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Das könnte zum Beispiel daran liegen, dass man keinen Abschluss hat. Eine bestandene Masterarbeit heißt doch nicht, dass man das komplette Masterstudium geschafft hat. Man kann immer noch in einem anderen Fach durchfallen. Und genauso verhält es sich beim Bachelor.

Und dann sind da noch die ganzen käuflich erwerbbaren Titel und nicht anerkannten Studiengänge an nicht anerkannten komerziellen Hochschulen, von denen du doch auch selber schreibst:

Weshalb ich das:

überhaupt nicht verstehe.

Allerdings kann ich diese Probleme im hier besprochenen Fall nicht erkennen. Da geht es vor allem darum, dass die Titel förmlich anerkannt werden müssen. Da gibt es nicht für jeden Fall einen Automatismus, denn es kommt schon auf den genauen Inhalt des jeweiligen Studiums an. Informationen dazu findet man wie schon erwähnt bei der anabin:
https://anabin.kmk.org/anabin.html

Danke erstmal für eure Bemühungen - hier jetzt noch der Hildesheiner Fall: http://www.servizia.de/0_hild.jpg

Nach neuestem Stand werden zumindest qualifizierte Übersetzungen vom Englischen ins Deutsche verlangt, letztlich das Wort M.Sc. oder

am besten eine offizielle Bescheinigung der KMK in Bonn, wohin man aber vorher alle möglichen notariell beglaubigten Unterlagen (als Solches schon verständlich) einsenden und dafür auch noch 200€ bezahlen. Habe mal angefragt, wie lange das alles dauern würde, habe aber noch keine Antwort
https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen/zeugnisbewertung-fuer-auslaendische-hochschulqualifikationen/einzureichende-dokumente/einzureichende-dokumente-allgemein.html

Und der Betriebswirt (VWA) von einer Akademie ist noch lange kein akademischer Grad.

Dann hab ich noch einen Dipl.-Soz.-Paed. (FH) - „Päd“ könnte fatal sein, dazu noch ein Tippfehler im Namen dieser Urkunde -
im Extremfall könnte das eine Wahl ungültig machen - komplette Wiederholung mit Kosten für 35000 Wähler und halbquadratmetergroßen Wahlzetteln.

Und auch noch mal zum Schmu in dieser Welt: In meiner ehemaligen Arbeitswelt hat ein Papa seinem Sohnemann einen Dr(H) verschafft, da konnte ein Co-Partner nicht nachstehen und hat’s seinem Nachwuchs auch verschafft - (Hungary, Uni Budapest). Benutzen die Titel heute nicht mehr.

Bin frustriert, aber auch belustigt und erfreut, wieder was gelernt zu haben …

Danke

Servus,

als meine Gattin mit ihrem Zahnarzt immer weniger glücklich war, weil er gar nicht erst versucht hat, Zähne zu reparieren, sondern immer gleich mit einem der hübschen Implantate bei der Hand war, für die in seinem Wartebereich ein laut schreiendes Reklameplakat hängt, hab ich ihr vorgeschlagen, mal bei einem Dr. (YU) reinzuschauen, an dessen Praxis ich öfter vorbeikam - mit dem Gedanken, dass man in der VR Jugoslawien nicht Zahnmedizin studierte, um irgendwieviel Geld abzugreifen (das ging dort nämlich nicht), sondern zu allererst aus Interesse an dem Fach und an der Tätigkeit - und was soll ich sagen: Es ist keine Rede mehr von „professioneller Zahnreinigung“ und Implantaten (von denen sich A. glücklicherweise keines hat einsetzen lassen), angegriffene oder kaputte Zähne macht Dr. Milakovic oder seine Tochter oder sein Sohn (die inzwischen seine Partner sind) wieder heile, und das Pranger-(YU) hat einen Effekt ganz analog zu der „Schand-Marke“ made in Germany vor hundert Jahren.

So isches noch au wieder

moint

MM

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Naja, diese Mediziner mit Doktortitel meine ich natürlich nicht; wir haben hier seit langem u.a. zwei Ungarn als niedergelassene Ärzte, mein Orthopäde war Uni Prag, meine letzte Chirugin aus Ulan-Batuur, bei uns im Klinikum mindestens ein Drittel der Ärzte kommen aus Tschechien oder Nahost.
Ich meine diejenigen Doktoren, die gegen eine Spende von 20.000 DM an eine staatliche ausländische Uni so nebenbei ohne viel Aufwand zu ihrem Titel gekommen sind.

Zum Schluss lief es darauf hinaus, dass nur noch „M.Sc.“ anzugeben ist, kein Studiengang und innerhalb EU auch nicht die Universität.
Viel Gewürg (mit zertifiierter Übersetzung) um letztlich nichts.
Trotzdem Dank an alle

Servus,

danke Dir für die Rückmeldung.

Aber: Davon, dass es diesen M.Sc. überhaupt gibt, hattest Du vorher nicht berichtet.

Schöne Grüße, auch aus Bologna

MM

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Bei irgendwelchen windigen Diploma hätte ich das auch nicht zur Frage gestellt; geht aber aus den Links in Beitrag 3 hervor.
Der Verantwortliche beim Wahlamt möchte nicht den winzigsten Form-Fehler machen.
Wenn zigtausende (tischgroße, die Wahlkabine wird ob der vielen Parteien/Listen diesmal wohl nicht breit genug sein, um ihn übersichtlich auszubreiten) Wahlzettel kurzfristig in vorgeschriebenen Farben, Qualitäten, Opazitäten usw usf gedruckt werden müssen, dann ist das ein Supergau, allein aus Kapazitätsgründen der wenigen relevanten Druckereien.
Vielen Dank

Warum überhaupt einen akademischen Grad auf dem Wahlzettel angeben?
Ist man damit ein besserer Gemeinderat.
In Bayern war früher wichtiger, ob man katholisch war (Wahlempfehlung der Pfarrer).