Zählt beim Unterhalt eine Rente nur mit dem

… Steuerertragsanteil zur Berechnung, quasi der steuerpflichtige Teil, oder der ausgezahlte Betrag

… Steuerertragsanteil zur Berechnung, quasi der
steuerpflichtige Teil, oder der ausgezahlte Betrag

bitte nochmal alles genauer

Ich bin Unterhaltsberechtigter mit priv. BU Rente. Zur Berechnung des Unterhalts liest man, dass der Netto vor Steuern zugrunde gelegt wird, gilt das auch bei der Rente, da diese nach Ertragsanteil versteuert wird. Zählt zur Unterhaltsberechnung nun mein Teil der steuerpflichtigen Rente, oder der tatsächlich erhaltene Betrag?

HALLO,

ob normaler Lohn oder Rente, soweit ich weiss,immer was am ende steht ,also netto

lisa

der ausbezahlte Betrag

… Steuerertragsanteil zur Berechnung, quasi der
steuerpflichtige Teil, oder der ausgezahlte Betrag

Tut mir leid, aber das weiß ich nicht.