Hallo zusammen,
2 Fragen:
Zählt ein (nach dem Bildungsurlaubsgesetz anerkannter) Bildungsurlaub eines Angestellten, in dem in der Firma nützliche/benötigte Fähigkeiten erlernt werden, prinzipiell zu Werbungskosten?
Wenn „Ja“: Gibt es dazu einen § ?
Wenn „Nein“: Wird der BU zu Werbungskosten, wenn die Firma ihn durch z. B. Zahlung der Reisekosten fördert? - Sich somit also an ihm beteiligt?
Gruß JoKu