joku
11. Mai 2011 um 18:14
1
Hallo zusammen,
2 Fragen:
Zählt ein (nach dem Bildungsurlaubsgesetz anerkannter) Bildungsurlaub eines Angestellten, in dem in der Firma nützliche/benötigte Fähigkeiten erlernt werden, prinzipiell zu Werbungskosten?
Wenn „Ja“: Gibt es dazu einen § ?
Wenn „Nein“: Wird der BU zu Werbungskosten, wenn die Firma ihn durch z. B. Zahlung der Reisekosten fördert? - Sich somit also an ihm beteiligt?
Gruß JoKu
joku
11. Mai 2011 um 18:15
2
Nachtrag:
Was ist mit einer Woche Verlängerung des o. g. BU, die der Angestellte aus eigener Tasche finanziert?
Gruß JK
Hi,
Zählt ein (nach dem Bildungsurlaubsgesetz anerkannter)
Bildungsurlaub eines Angestellten,
also der Urlaub selbst, ist kein Aufwand, der absetzbar wäre
in dem in der Firma
nützliche/benötigte Fähigkeiten erlernt werden, prinzipiell zu
Werbungskosten?
kommt drauf an
berufliche Veranlassung und nicht persönlichkeitsbildend…
Wenn „Ja“: Gibt es dazu einen § ?
§ 9 EStG
Wenn „Nein“: Wird der BU zu Werbungskosten, wenn die Firma ihn
durch z. B. Zahlung der Reisekosten fördert? - Sich somit also
an ihm beteiligt?
das macht sich immer besser bei der Abwägung, ist das beruflich veranlasst oder privat???
Schöne Grüße
C.
joku
17. Mai 2011 um 19:14
4
kommt drauf an
berufliche Veranlassung und nicht persönlichkeitsbildend…
Wenn „Ja“: Gibt es dazu einen § ?
§ 9 EStG
Wenn „Nein“: Wird der BU zu Werbungskosten, wenn die Firma ihn
durch z. B. Zahlung der Reisekosten fördert? - Sich somit also
an ihm beteiligt?
das macht sich immer besser bei der Abwägung, ist das
beruflich veranlasst oder privat???
Danke für Deine Antwort!
Mal sehen, wie es sich bei einer Kindergeldkasse damit argumentieren lässt.
Schöne Grüße
JoKu