ein büroservice-kleinunternehmen entsendet einen mitarbeiter in ein büro eines anderen unternehmens. dieser mitarbeiter hat die anweisung nur diktate auf den pc des anderen unternehmen zu bringen und auszudrucken. zählt dieser service schon zu leiharbeit?
Guten Tag Ursula,
ich selber betreibe ja einen Büroservice und bekomme manchmal Unterstützung von anderen Mitarbeitern. Ich habe das bisher nicht als Leiharbeit angesehen. Das andere Unternehmen hat mir dann eine Rechnung gestellt. So in der Art das ich deren Service in Anspruch genommen habe. Ich bin aber nicht so fit in rechtlichen Dingen und kann da nur das antworten, was ich aus eigener Erfahrung weiß.
Herzliche Grüße aus Chiang Mai
Jens
eine Entsendung der eigenen Mitarbeiter in ein anderes Unternehmen ist eine Überlassung der Arbeitskraft. Egal welche Tätigkeit ausgeführt wird, hier wird von Arbeitnehmerüberlassung gesprochen. Es sei denn, im Vorfeld wird eine zu erfüllende Leistung klar eingegrenzt-z. B. ein Arbeitspaket ist in einem bestimmten Zeitraum zu erfüllen, dann aber ohne Weisungsbefugnis-wie und mit welchen Personen ist egal…es zählt nur das die bestellte Arbeit in einem bestimmten Zeitraum erfüllt wird zum vereinbarten Preis. Dabei ist egal, wie viel Stunden, wie viel Personen, wann und wie die Arbeit eigenständig erledigt wird. Dann wäre es ein Diestleistungs- bzw. Werkvertrag.
Das sieht mir stark nach Zeitarbeit aus, könnte aber je noch Konstellation auch ein WErk- bzw. Dienstvertrag sein. Dazu sind weitere MErkmale anzuschauen.
Beste Grüße
ein büroservice-kleinunternehmen entsendet einen mitarbeiter
in ein büro eines anderen unternehmens. dieser mitarbeiter hat
die anweisung nur diktate auf den pc des anderen unternehmen
zu bringen und auszudrucken. zählt dieser service schon zu
leiharbeit?
ja
Hallo,
sorry, dass ich nicht geantwortet habe - ich bin nicht gut genug informiert, um das beantworten zu können