Wie lange hat man Zeit, etwas was man beschädigt hat wie z.B ein Straßenschild bei der Polizei zu melden?
Musste ich sofort zur Polizei?
Hallo Arthur, ich bin ein Polizist aus Berlin und „Zeit“ hast du keine. Du musst sofort die Polizei rufen um die Aufnahme deiner persönlichen Daten zu ermöglichen.
Wenn du kein Telefon ect. dabei hast müsstest du zu der nächsten Polizeiwache / Abschnitt fahren und dort den Verkehrsunfall selber anzeigen.
ich hab die mal den Text reinkopiert aus dem StGb.
LG M. Schöttler
§ 142
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
- zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
- eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich
- nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
- berechtigt oder entschuldigt
vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.
(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).
(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.
Wie lange hat man Zeit, etwas was man beschädigt hat wie z.B
ein Straßenschild bei der Polizei zu melden?
Musste ich sofort zur Polizei?
Hallo
Ja, sie sollten sofort zur Polizei gehen. Ausnahme, sollte es aus tatsächlichen Gründen nicht möglich sein, zB. am Flughafen kurz vor dem Abflug, oder schwangere Frau ins Krankenhaus fahren, … usw. Also, wirkliche GRÜNDE!!! Sollte also der direkte Weg zur Polizei nicht möglich sein, so bleibt allerdings immer noch die 110 anzurufen. Dort einfach den Namen, den Unfallort und alles was der Kollege sonst noch wissen möchte angeben. Das gilt dann als „sofort angezeigt“. Der Gang zum Polizeirevier entfällt aber meines Wissens trotzdem nicht, aber dass erfährt man ja dann beim Telefonat.
Wenn man sich einfach so vom Unfallort entfernt, und ein fleißiger Rentner hat alles beobachtet und ruft sofort die Polizei, dann ist man wegen „Unfallflucht“ dran. Deshalb kein Risiko eingehen. Sofort zur anzeige bringen. Das ist am Ende dann sicher auch das Günstigste. Was kostet schon ein Straßenschild, im Vergleich zu einem Strafbefehl?!
Gruß
Wie lange hat man Zeit, etwas was man beschädigt hat wie z.B
ein Straßenschild bei der Polizei zu melden?
Musste ich sofort zur Polizei?
Als Fahrerflucht, zählt eigentlich alles was man nicht gleich meldet. Das heisst, auch nicht vom Ort wegfahren. Sofortiger Anruf ist immer am besten.
Wenn du noch nicht da warst, melde dich bei der Polizei. Es ist immer besser sich selbst dort zu melden.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Es macht fast Sinn sofort zur Polizei zu gehen, bzw. es dort zu melden. Die Wartezeiten beziehen sich in aller Regel auf fremde Fahrzeuge, in der Hoffnung das der Eigentümer irgendwann zurückkommt. Ein Schild hat in diesem Sinn keinen Eigentümer. Also, bleibt eigentlich nur der direkte Weg zur Polizei, bzw. zu der Institution, die das Schild aufgestellt hat.
Die Wartezeiten in den anderen Fällen sind einzelfallabhängig, eine generelle Aussage über die Wartezeit würde ich nicht machen.
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ein Straßenschild bei der Polizei zu melden?
Musste ich sofort zur Polizei?
Nein! Schilder=Stadt meldest du der Stadt bzw dem Bauamt die klären das! Muss nicht über die Polizei laufen! MfG
Hallo,
im Prinzip musst Du einen Unfall oder eine Sachbeschädigung im Verkehr schnellstmöglich anzeigen bzw. alles tun, um den Sachverhalt aufzuklären.
Fahrerflucht ist das nur, wenn ein Unfall vorliegt, also ein anderer Unfallbeteiligter vorhanden ist.
Aber auf jeden Fall musst Du sofort zur Polizei gehen.
Grüße
Helmi
vom unfallort weggefahren und nicht zum nächst möglichen zeitpnkt (sofort) zur polizei => fahrerflucht, was dich wiederum den führerschein kosten kann. wenn du innerhalb der nächsten 24 h zur polizei gehst, ist es evtl nicht ganz so schlimm.
Grundsätzlich sollte man so etwas immer sofort der Polizei oder dem Geschädigten melden. Es kommt natürlich auch darauf an, wie das Straßenschild beschädigt wurde und was es für ein Schild ist. Wenn man ein Stopschild umfährt, dann sollte man das natürlich sofort melden.Wenn man nur leicht aneckt und das Schild als solches noch zu erkennen und somit funktionsfähig ist, dann reicht sicher auch ein kurzer Anruf bei der Polizei und die Sache ist erledigt. Es passiert ja oft, dass LKW´s mit Ihren Spiegeln gegen Schilder fahren und diese dann am Blech leicht geknickt werden. Ich würde es der örtlichen Polizei melden, dann bist Du auf der sicheren Seite.
Wie lange hat man Zeit, etwas was man beschädigt hat wie z.B
ein Straßenschild bei der Polizei zu melden?
Musste ich sofort zur Polizei?
Wie lange hat man Zeit, etwas was man beschädigt hat wie z.B
ein Straßenschild bei der Polizei zu melden?
Musste ich sofort zur Polizei?
Hallo Artur,
Ja du musst entweder deine Daten direkt beim Unfallort feststellen lassen - also Polizei anrufen oder/und warten bis die da ist, oder wenn du dich bereits vom Unfallort entfernt hast, dann so bald wie möglich bei der Polizei melden. Dann hast du wenigstens noch die Möglichkeit, dass du keine Strafe vom Richter dafür aufgebrummt bekommst, sondern das Verfahren möglicherweise eingestellt wird ( kenne ich so üblicherweise).
Grüße Lutz
Wie lange hat man Zeit, etwas was man beschädigt hat wie z.B
ein Straßenschild bei der Polizei zu melden?
Musste ich sofort zur Polizei?
Hallo Artur,
lies Dir mal den § 142 StGB durch. Dort steht die Antwort auf Deine Frage. Besonders Absatz 4 könnte für Dich interessant sein.
Dachsgruß
Ja, es ist Fahrerflucht, jeder Unfall muß sofort gemeldet werden.
Die Staatsanwaltschaft kann zwar ein Verfahren einstellen, wenn der Flüchtige sich innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall meldet, aber sie muß es nicht.
Wie lange hat man Zeit, etwas was man beschädigt hat wie z.B
ein Straßenschild bei der Polizei zu melden?
Musste ich sofort zur Polizei?
Grundsätzlich muss man nach einem Unfall bei dem der Geschädigte nicht anwesend ist eine angemessene Zeit warten ob der Geschädigte oder ein sonstiger Berechtigter zum Unfallort kommt. Was man unter „angemessen“ versteht ergibt sich aus Gerichtsurteilen. Bei einem Verkehrsschild brauch man natürlich nicht darauf hoffen das die Straßenmeisterei zufällig vorbeikommt und sich als Geschädigter meldet. Eine Meldung bei der Polizei muss allerdings zeitnah erfolgen.
Wie lange hat man Zeit, etwas was man beschädigt hat wie z.B
ein Straßenschild bei der Polizei zu melden?
Musste ich sofort zur Polizei?
Wäre nicht schlecht gewesen, es gleich zu melden. Immerhin wären Ihnen dann die ganzen erlärungen erspart geblieben, warum Sie sich nicht gleich gemeldet hätten.