zählt das als stornierung ?

hallo

eine kleine frage.

eine person bestellt ein selbst zusammengestelltes fahrrad bei einem fahrradhändler. es soll 2000 euro kosten.

die person muss auf der bestellung seinen namen, adresse, telefonnummer und am ende eine unterschrift leisten. außerdem bekommt sie eine kopie des papiers.

2 tage später gerät sie in große geldnot ( außerplanmässige hohe kosten ).

sie geht zum händler und schildert die situation. der händler verlangt trotzallem die erfüllung des vertrages.
allerdings wird auf der originalbestellung der adressteil ( inkl telnummer ) durch den händler per kugelschreiber durchgestrichen. er meint jedoch man solle es mit der bank klären und dann mit den händler eine ratenzahlung vereinbaren. die person sagt jedoch das sie die nächste zeit keinerlei geld mehr zur verfügung hat, sich aber nochmals beim händler meldet.

nun vergehen die tage. händler und person haben keinen kontakt mehr.

eines morgens hat die person post im briefkasten. das fahrrad sei fertig und kann abgeholt werden ( inkl. bezahlung ).

die person telefoniert mit dem händler und meint die bestellung sei durch ihn nichtig gemacht worden ( kugelschreiber durchgestrichen auf bestellung ).

der händler sieht das anders und verlangt nun geld.

war der durchstrich auf der original bestellung nicht eine stornierung durch den händler ? kann sich die person in einem rechtsstreit darauf beruhen ?

mfg

Würde sagen ja
Ich habe selbst soetwas mal gehabt. Der Händler strich einfach die Bestellung durch und schmiss das Papier in den Müll.

Daher kann man es als Stornierung werten.

MfG

Ich habe selbst soetwas mal gehabt. Der Händler strich einfach
die Bestellung durch und schmiss das Papier in den Müll.

Daher kann man es als Stornierung werten.

Und dass der Fahrradhändler die Bestellung nicht weg geworfen hat, sondern auf die Erfüllung des Vertrages besteht und der Vertragsinhalt selbst, spielen dabei keine Rolle?
Schadensersatzpflicht bestünde dann wohl auch nicht oder ?

Gruß
Pontius

Hallo,

sie geht zum händler und schildert die situation. der händler
verlangt trotzallem die erfüllung des vertrages.

allerdings wird auf der originalbestellung der adressteil (
inkl telnummer ) durch den händler per kugelschreiber
durchgestrichen.

hat denn der Händler nicht erklärt, warum er das getan hat, bzw. warum hat der Besteller nicht nachgefragt, was das zu bedeuten hätte?

Gruß
Pontius

hat denn der Händler nicht erklärt, warum er das getan hat,
bzw. warum hat der Besteller nicht nachgefragt, was das zu
bedeuten hätte?

er hat zähneknischernd gesagt das er halt schaut was er jetzt macht mit den bestellten teilen, aber der kunde solle schauen das er eine ratenzahlung irgendwie bewerkstelligen kann.

aufgrund dieser aussage ging der kunde von einer stornierung aus ( und wegen der durchgestrichenen bestellung )

Hallo

er hat zähneknischernd gesagt das er halt schaut was er jetzt
macht mit den bestellten teilen, aber der kunde solle schauen
das er eine ratenzahlung irgendwie bewerkstelligen kann.

Wenn das genau so gesagt wurde, dann heißt das doch, dass beide Seiten ihre Möglichkeiten prüfen sollen.
Oder wie verstehst du die Aufforderung zur Ratenzahlung sonst …?!

aufgrund dieser aussage ging der kunde von einer stornierung
aus ( und wegen der durchgestrichenen bestellung )

Nie und nimmer

Gruß
Wawi

Wenn das genau so gesagt wurde, dann heißt das doch, dass
beide Seiten ihre Möglichkeiten prüfen sollen.
Oder wie verstehst du die Aufforderung zur Ratenzahlung sonst
…?!

es war aber dem käufer klar das er die nächste zeit kein geld zur verfügung hat, nicht mal ratenzahlung. dies wurde dem fahrradhändler auch so mitgeteilt.

Nie und nimmer

hätte der händler nicht vorher nochmal mit dem kunden reden sollen ? einfach dann bestellen ist ja nicht.

bei einem rechtsstreit, wer könnte sich auf was beruhen ?

hätte der händler nicht vorher nochmal mit dem kunden reden
sollen ? einfach dann bestellen ist ja nicht.

Wie lange sollte er denn mit der Bestellung warten? Drei Wochen oder so? Damit der kunde dann auch Grund hat, sich wegen der späten Lieferung zu beschweren?
Sowas wird SOFORT bestellt!

bei einem rechtsstreit, wer könnte sich auf was beruhen ?

Der Händler auf Einhaltung des Vertrags.
Reicht Dir das nicht?

hi,

bei einem rechtsstreit, wer könnte sich auf was beruhen ?

ganz einfach:

die person muss auf der bestellung seinen namen, adresse, telefonnummer und am ende eine unterschrift leisten. außerdem bekommt sie eine kopie des papiers.

Ende der Diskussion. Der VK ist nicht verpflichtet den Vertrag zu stornieren. Nicht eine Stunde später und auch nicht 2 Tage später.

es war aber dem käufer klar das er die nächste zeit kein geld zur verfügung hat, nicht mal ratenzahlung. dies wurde dem fahrradhändler auch so mitgeteilt.

Dann sollte der Käufer seine Energie dahingehend lenken, das Geld zu besorgen oder eine passende Ratenzahlung auszuhandeln. Er hat ja ein neues Fahrrad welches er dafür einsetzen kann.

grüße
lipi