Zählt das als Unterlassene Hilfeleistung?

Ja war saufen mit nem Kollegen und wollten zur Disco gehen. Er kam erst da rein aber wurde danach rausgeschmissen weil er auf sein Leben nicht mehr klar kam. Dann hab ich ihn versucht nach Hause zu bringen konnte ich aber nicht, da ich selbst betrunken war. Hab ihn einfach liegen gelassen und bin wieder in die Disco rein. Dann hab ich in der Disco ne Freundin angerufen und sie ist zu ihm hingegangen und RTW kam. Ich bereue das zutiefst und ich kann deshalb auch nicht schlafen.

Hallo,
du hättest natürlich auch selbst den RTW rufen können. Aber immerhin hat das ja mittels Freundin auch geklappt. Wenn wegen Zeitverzug nichts weiter passiert ist musst du dir keine Vorwürfe machen.

UND HÖR AUF ZU SAUFEN!

3 Like

Sehr klug. Ich habe anlässlich eines Karnevalsumzuges erlebt, wie ein gestürzter Besoffener von den Freunden auf die Beine gestellt wurde. Der schlug anschließend wieder lang hin. Die Deppen haben das mehrfach gemacht.

1 Like

Wer bindet dir eigentlich üblicherweise die Schuhe zu? Oder putzt dir die Nase?

2 Like

Der arme hat halt die falschen Freunde. Genau wie du mit deinen Impfidioten und Covidioten.

Dabei hat man durchaus die Chance, sich seine Freunde auszusuchen.

1 Like

Normalerweise schon, „in“ einem besonderen Fall (das ist nun kein Gerichtsfachbegriff), einem minderschweren Fall.
Wenn sich vom temporären Verlauf her entwickelt (der Hergang der Ereignisse U N D auch Deine Informationen über die Ereignisse ¹ ), daß Du die Befürchtung betreffs eines sich entwickelnden gesundheitlichen Schadens in Deine Gedanken inkludierst, bist Du zum Einschalten Deines Kopfs verpflichtet (der hat noch funktioniert) und mußt helfen.
¹ : Du hast gewußt, was da vor sich geht und, Entschuldigung, kannst drinnen von draußen (wahrscheinlich kalt) unterscheiden.
Vorsätzlicher Vollrausch ist per sei strafbar.
Gruß, M.

Ich weiß ist schon älter aber immer wieder

Köstlich