Stimmt es das das Messer im Multitool Leatherman Wave in Deutschland als Waffe gilt und verboten ist?
Stimmt es das das Messer im Multitool Leatherman Wave in
Deutschland als Waffe gilt
nein
und verboten ist?
nein
Stimmt es das das Messer im Multitool Leatherman Wave in
Deutschland als Waffe giltnein
Warum nicht? Einhändig zu öffnendes Messer mit Arretierung. Was ist da mit §42a WaffG (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html)?
und verboten ist?
nein
Was genau ist denn verboten oder nicht verboten?
Hallo,
einerseits sehe ich nicht, dass das Messer am Leatherman einhändig zu öffnen ist, andererseits dürfte das Leatherman wegen seiner Zweckbestimmung als Werkzeug nicht unter das Waffengesetz fallen.
Gruss
Iru
Hallo,
einerseits sehe ich nicht, dass das Messer am Leatherman
einhändig zu öffnen ist,
Ich habe keins. Aber hier: http://4-seasons.de/magazinartikel/multitool-leather… finde ich „Die Wave-Klingen sind einhändig zu öffnen.“ und „Alle Werkzeuge sind arretierbar.“.
andererseits dürfte das Leatherman
wegen seiner Zweckbestimmung als Werkzeug nicht unter das
Waffengesetz fallen.
Hm? Einfach einen interessanten Namen geben oder ein paar Zusatzanbauten, dann fällt es nicht unter das Waffengesetz?
Ich kenne mich nicht damit aus, aber so einfach habe ich mir das bislang nicht vorgestellt.
Gruß
loderunner
Stimmt es das das Messer im Multitool Leatherman Wave in
Deutschland als Waffe gilt
nein
Warum nicht? Einhändig zu öffnendes Messer mit Arretierung.
Was ist da mit §42a WaffG
(http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html)?
Wie Irubis es schon schrieb, ist das Leatherman nicht einhändig zu öffen und selbst wenn es Einhändig zu öffnen wäre, wäre es noch lange keine Waffe denn dafür sollte mann dann auch noch schauen was eine Waffe ist.
Eine Waffe (hier Stich und Stoßwaffe) ist dann eine Waffe, wenn sie ihrer Natur nach dazu bestimmt ist, durch Hieb,- Stoß, - oder Stich und unter unmittelbarer Aussnutzung von Muskelkraft dem Gegenüber eine Verletzung beizubringen.
Und daran scheitert meines Erachtens die Einteilung als Waffe. Da das Multitool zum arbeiten bestimmt ist.
und verboten ist?
nein
Was genau ist denn verboten oder nicht verboten?
Und hier meine Antwort warum nicht verboten:
Auch ein sogenanntes Einhandmesser ist NICHT verboten.
Lediglich ist, ohne sozialverträgliches Bedürfnis, das führen dieses Messers verboten.
Auch wäre zu beachten, dass generell das führen verboten wäre, wenn sich der Besitzer auf einer öffentlichen Veranstaltung befindet. Aber das war hier nicht gefragt.
Hallo,
Ich habe keins. Aber hier:
http://4-seasons.de/magazinartikel/multitool-leather…
finde ich „Die Wave-Klingen sind einhändig zu öffnen.“ und
„Alle Werkzeuge sind arretierbar.“.
Ich habe eins, jedoch ist die Klinge nur mit beiden Händen zu öffnen. Das „Wave“ kannte ich noch nicht.
Hm? Einfach einen interessanten Namen geben oder ein paar
Zusatzanbauten, dann fällt es nicht unter das Waffengesetz?
Es ist tatsächlich so. Ein Fleischermesser z.b. ist keine Hieb-und Stichwaffe i.S. des WaffG, ein Bolzenschussgerät keine Waffe im S.d. WaffG. Es kommt immer auf die Widmung des Gegenstandes an.
Ich vermute schon, dass das „Wave“ eher eine Zwitterstellung einnimmt. Es ist ein Werkzeug mit angebauter Einhandklinge - und dessen Zweckbestimmung dürfte klar sein. Damit wäre das Führen dieses Messers m.E. nach tatsächlich verboten.
Gruss
Iru
Hallo,
Warum nicht? Einhändig zu öffnendes Messer mit Arretierung.
Was ist da mit §42a WaffG
(http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html)?Wie Irubis es schon schrieb, ist das Leatherman nicht
einhändig zu öffen und selbst wenn es Einhändig zu öffnen
wäre,
Nunja, das ist doch schon widerlegt.
wäre es noch lange keine Waffe denn dafür sollte mann
dann auch noch schauen was eine Waffe ist.
Ok.
Eine Waffe (hier Stich und Stoßwaffe) ist dann eine Waffe,
wenn sie ihrer Natur nach dazu bestimmt ist, durch Hieb,-
Stoß, - oder Stich und unter unmittelbarer Aussnutzung von
Muskelkraft dem Gegenüber eine Verletzung beizubringen.
Aha. Und damit ist ein Küchenmesser keine Waffe. Und ein Kampfmesser nur dann, wenn man Kampfmesser draufschreibt?
Und daran scheitert meines Erachtens die Einteilung als Waffe.
Da das Multitool zum arbeiten bestimmt ist.
Weil er Hersteller das so benennt?
Ich habe beim googeln http://www.bka.de/nn_205626/SharedDocs/Downloads/DE/… gefunden, nach der sogar für die Messer der Feuerwehr, als Rettungsgerät im Handel, eine spezielle Einzelabnahme erforderlich war. Nach Deiner Behauptung hier sollte das aber heftig überflüssig gewesen sein, oder?
und verboten ist?
nein
Was genau ist denn verboten oder nicht verboten?
Und hier meine Antwort warum nicht verboten:
Auch ein sogenanntes Einhandmesser ist NICHT verboten.
Lediglich ist, ohne sozialverträgliches Bedürfnis, das führen
dieses Messers verboten.
Also vielleicht doch.
Auch wäre zu beachten, dass generell das führen verboten wäre,
wenn sich der Besitzer auf einer öffentlichen Veranstaltung
befindet. Aber das war hier nicht gefragt.
Wer weiß? Er schrieb ja nichts dazu.
Anyway, ich bin hier nur Laie mit Google"wissen" und halte mich jetzt fortan einfach raus aus der Diskussion.
Gruß
loderunner
Hi,
Nunja, das ist doch schon widerlegt.
glaub ich nicht, da meiner Meinung nach alle Messer dann darunter fallen würden. Ich / Jedermann kann fast jedes Messer mit einer Hand öffnen und hier kommt es sehr wohl auf die Begriffsbestimmung an.
Aha. Und damit ist ein Küchenmesser keine Waffe. Und ein
Kampfmesser nur dann, wenn man Kampfmesser draufschreibt?
Ja ist leider richtig so. ein Küchenmesser ist seiner Natur nach nicht dazu bestimmt. Und hier noch aus dem WaffG:
Die ihrem Wesen nach dazu bestimmt, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen.
Küchenmesser???
Weil er Hersteller das so benennt?
Nein weil der Gesetzgeber nach dem Sinn und Zweck fragt und der liegt hier wo anders.
gefunden, nach der sogar für die Messer der Feuerwehr, als
Rettungsgerät im Handel, eine spezielle Einzelabnahme
erforderlich war. Nach Deiner Behauptung hier sollte das aber
heftig überflüssig gewesen sein, oder?
Nein, weil Du hier was verwechselst.
Diese Messer sind verboten und nur mit Sondererlaubnis zu führen, weil Sie gegen dass WaffG verstoßen und zwar wegen:
Messer sind dann nicht verboten, wenn die Klinge
nicht länger als 8,5 cm ist
die Klinge nicht beidseitig geschliffen ist
die Klinge mind. 20% der Klingenlänge in der Breite aufweist
UND
einen durchgehenden Rücken haben!
Das hier fällt bei diesen Messern weg und deswegen sind Sie verboten.
Und hier meine Antwort warum nicht verboten:
Auch ein sogenanntes Einhandmesser ist NICHT verboten.
Lediglich ist, ohne sozialverträgliches Bedürfnis, das führen
dieses Messers verboten.Also vielleicht doch.
Die Frage war ob das Messer verboten ist.
Antwort NEIN
Also darf ich es besitzen
Wann ist es verboten:
Es ist verboten es in bestimmten Fällen zu führen
Auch wäre zu beachten, dass generell das führen verboten wäre,
wenn sich der Besitzer auf einer öffentlichen Veranstaltung
befindet. Aber das war hier nicht gefragt.Wer weiß? Er schrieb ja nichts dazu.
Ich kann nur antworten was gefragt ist. Wenn er nicht nach dem führen fragt kann ich auch das nicht beantworten.
Anyway, ich bin hier nur Laie mit Google"wissen" und halte
mich jetzt fortan einfach raus aus der Diskussion.
Macht doch nichts
Dafür gibt es das Forum.
Hoffe Du hast nun was gelernt
Bis dann RS99
Gruß
loderunner
Stimmt es das das Messer im Multitool Leatherman Wave in
Deutschland als Waffe gilt und verboten ist?
wie irubis geschrieben hat, ist der leatherman keine waffe iSd WaffG:
eine waffe iSd WaffG meint nur waffen im technischen Sinn, also solche, die bereits ihrer Natur nach „objektiv“ dazu bestimmt (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 Buchst. a) oder jedenfalls dazu geeignet (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b) sind, einen Menschen zu verletzen oder zu töten.
hierdurch unterscheidet sich die „Waffe“ vom (gefährlichen) werkzeug, welches zwar möglicherweise in der konkreten verwendungsart ebensolche verletzungen hervorrufen kann, jedoch vorrangig anderen zwecken zu dienen bestimmt ist.
ein leatherman dient objektiv nicht zur verletzung von menschen, sondern wie ein taschenmesser auch, irgendwelche arbeiten durchzuführen.
der leatherman fällt auch nicht unter § 1 Abs.2 lit. b WaffG iVm Anlage 1 A1 U2 Nr 1.1, da der katalog abschließend ist und der leatherman nicht darunter fällt.
Hallo,
sollte es wirklich eine Waffe sein, würde es aber genügen, das Wave im geschlossenen Behältnis/Etui mit sich zu führen.
Darüberhinaus wird das Wave ja nicht als Waffe mit sich geführt sondern als Multitool.
Sonst könnte ich ja auch nicht mein grosses Kochmesser zum Schleifer bringen. Solange es im geschlossenen Behältnis (Tasche, Rucksack, Etui) transportiert wird, kann es mitgeführt werden.
Grüße
miamei