Zählt der Arbeitsweg zu den 15 Std.?

Hallo Helfer:smile:

Zählt der Arbeitsweg bei einer nebengewerblich betriebenen Selbständigkeit zur 15 Std Grenze?

(Theoretischer Fall: A arbeit 10 Stunden wöchentlich in einem Kiosk mit 3 geringfügig für ihn arbeitenden Menschen Selbstständig und bezieht Arbeitslosengeld. Würde, wenn der Kiosk täglich 1 Stunde von seinem zuhause entfernt ist, das Arbeitsamt sagen dass er nicht unter 15 Stunden tätig ist da: 10 Stunden Arbeit + 5 Stunden Weg = 15 Stunden.

und, gibt es ein Problem wegen der 3 Minijobler-also eine Zusammenzählung wie 2 Minijobler gleich 1 sozialversicherungspflichtig Beschäftigter?)

Liebe Grüße und Dank vorab

Noah

Minijob

und, gibt es ein Problem wegen der 3 Minijobler-also eine
Zusammenzählung wie 2 Minijobler gleich 1
sozialversicherungspflichtig Beschäftigter?)

Nein, eine Firma kann mehrere Minijobler beschäftigen, für jeden einzelnen sind Beiträge an die Bundesknappschaft abzuführen.

Der Arbeitsweg zählt nicht zur Arbeitszeit, unsere Minijobler bekommen diesen auch nicht angerechnet, und ich kann meinen 31 km Arbeitsweg auch nur von der Steuer absetzen…

gruss lookimalrein

Hallo,
das habe ich richtig gelesen -
Der Arbeitslosengeldbezieher betreibt einen Kiosk und
beschäftigt dort drei Mitarbeiter (geringfügig).
Arbeiten die gleichzeitig mit dem Inhaber zusammen ???
Heisst das, da stehen 4 Leute gleichzeitig im Kiosk ??
Also, wen dem nicht so ist dann ist der Arbeitslosengeldbezieher
und Inhaber nicht mehr Arbeitslos sondern Selbständig.
Aber auch wenn es zutrifft würde ich in jedem Falle auf Selbständigkeit
entscheiden.
Man stelle sich mal den Fall weiter vor.
Der Arbeitslosengeldbezieher arbeitet selbst überhaupt nicht in seinem
Kiosk sondern lässt das alles über Minijobler erledigen und macht
dann noch einen zweiten Kiosk auf ??

Gruss

Günter Czauderna

Hallo,
das habe ich richtig gelesen - …
… Man stelle sich mal den Fall weiter vor …

Naja, er kann so viel an Gewerbe treiben wie er will,
Hauptsache er bleibt unter 15h/Woche.
Allerdings wird ihm alles, was er über 165 EUR an Gewinn hat, vom Arbeitslosengeld abgezogen.

Wenn das Gewerbe richtig gut läuft, schaltet sich das Arbeitslosengeld sozusagen selbst aus.

Hallo Joku,
ganz so einfach ist es dann doch nicht !!
Die Krankenkasse prüft, ob das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit für den Betreffenden von wirtschsftlicher Bedeutung
ist - wird diese Frage mit „ja“ beantwortet, liegt nach den
Vorschriften den SGB eine hauptberuflich Selbständige Tätigkeit
vor und das Arbeitslosengeld endet sofort.

Beispiel:

ALG = 1000 Euro
Einkommen aus selbständiger Tätigkeit = 300 Euro, dazu zwei
Arbeitnehmer zu je 400 Euro.
Bingo - schon ist es aus mit dem Arbeitslosengeld.

Gruss

Günter Czauderna

Das heißt dann: Obwohl er mit 300 EUR weniger als Sozialhilfe verdient, wird das ALG gestrichen?

Die Krankenkasse prüft, ob das Einkommen …

prüft die KK für das Arbeitsamt?

„von wirtschsftlicher Bedeutung“

Wie ist das definiert?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

wollte meinen Senf auch noch dazu geben

Das heißt dann: Obwohl er mit 300 EUR weniger als Sozialhilfe
verdient, wird das ALG gestrichen?

wenn hauptberuflich selbständig richtig

Die Krankenkasse prüft, ob das Einkommen …

prüft die KK für das Arbeitsamt?

Nein, sie prüft für sich, wenn dann hauptberuflich
selbständig, ist er nicht mehr sozialversicherungspflichtig
und kann sich, wenn noch möglich, freiwillig Krankenversichern ( oder geht in eine Private).
Sowas wird bei einem beschäftigten dann dem Arbeitgeber gemeldet, da er ja nur noch Renten- und Arbeitlosenversicherungspflichtig wäre.
Das AA ist wie ein Arbeitgeber und schon ist man raus.

„von wirtschsftlicher Bedeutung“

Wie ist das definiert?

Dieses wird in einer Einzelprüfung der Krankenkasse festgestellt und das Beispiel mit dem Einkommen ist schon ein klares Indiz für hauptberuflich…, Zeit spielt eine Rolle etc.

Gruß

Manfred

Hallo Manfred,

besser hätt ich auch nicht antworten können - gratuliere !
Vielleicht hab ich nicht genau hingeschaut, aber bis du schon
länger auf diesem Brett ??
Dass Du auch eine Krankenkassenmensch mensch bist hab ich gerade auf
deine Visitenkarte gelesen.

Gruss

Günter

Hallo Günter

bin ein schon langer „mitleser“,

aber bei mein Krankenkasse bin ich für die Arbeitgeber zuständig ( Meldung, Beiträge etc. )und da z.B. auch für diese einzelprüfungen, aber bei Leistungsfragen bin ich der falsche…:wink:)

Gruß

Manfred

uff… vorab nochmal Danke, bin nun jedoch verunsichert da ich(ihm wurde das ALG versagt mit der Begründung dass der Arbeitsweg zu seiner Arbeitszeit zählt, er somit über 15 Std kommt und deswegen keine Arbeitslosigkeit mehr vorliege. Das kann ich nachvollziehen, doch…)
>Hallo,
>das habe ich richtig gelesen -
>Der Arbeitslosengeldbezieher betreibt einen Kiosk und
>beschäftigt dort drei Mitarbeiter (geringfügig).

Ja

>Arbeiten die gleichzeitig mit dem Inhaber zusammen ???
Nein, der Kiosk liegt an einem mittelgroßen Werk und ist nur morgens, in der Mittagspause und zum Feierabend geöffnet.

>Heisst das, da stehen 4 Leute gleichzeitig im Kiosk ??
>Also, wen dem nicht so ist dann ist der Arbeitslosengeldbezieher
>und Inhaber nicht mehr Arbeitslos sondern Selbständig.

Na ja, aber greift nicht da die „Selbständigkeit im Nebenerwerb“? (Also wöchentlich unter 15 Stunden und ansonsten dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehend)

>Aber auch wenn es zutrifft würde ich in jedem Falle auf >Selbständigkeit entscheiden.
>Man stelle sich mal den Fall weiter vor.
>Der Arbeitslosengeldbezieher arbeitet selbst überhaupt nicht in seinem
>Kiosk sondern lässt das alles über Minijobler erledigen und macht
>dann noch einen zweiten Kiosk auf ??

Zugegeben: Soweit habe ich nicht gedacht. Ich finde es unterstützenswert wenn Arbeitslose in Richtung selbständigkeit via dieser Regelung „schnuppern“ können. Gebe Dir aber recht das Sinn der Sache nicht ist einen (ok übertrieben:smile: weltumspannenden MC-Kiosk Trust zu leiten und dann vom Arbeitsamt unterstützt zu werden da nur Minijobber arbeiten. Andererseits ist doch genau hierfür der Anrechnungsbetrag gedacht?!

>Gruss

Gruß re

>Günter Czauderna

Joku:
>>Naja, er kann so viel an Gewerbe treiben wie er will,
>>Hauptsache er bleibt unter 15h/Woche.
>>Allerdings wird ihm alles, was er über 165 EUR an Gewinn hat, vom >>Arbeitslosengeld abgezogen.

Yepp, dachte ich auch

>>Wenn das Gewerbe richtig gut läuft, schaltet sich das >>Arbeitslosengeld sozusagen selbst aus.

dito

>>>Hallo Joku,
>>> ganz so einfach ist es dann doch nicht !!
>>> Die Krankenkasse prüft, ob das Einkommen aus der selbständigen
>>> Tätigkeit für den Betreffenden von wirtschsftlicher Bedeutung
>>> ist - wird diese Frage mit „ja“ beantwortet, liegt nach den
>>> Vorschriften den SGB eine hauptberuflich Selbständige
>>> Tätigkeit vor und das Arbeitslosengeld endet sofort.

>>> Beispiel:

>>> ALG = 1000 Euro
>>> Einkommen aus selbständiger Tätigkeit = 300 Euro, dazu zwei
>>> Arbeitnehmer zu je 400 Euro.
>>> Bingo - schon ist es aus mit dem Arbeitslosengeld.

??? schwer auf dem Schlauch stehend
Hallo Günter (zum 2. :smile:
in Deinem Bsp. hat doch der Arbeitslose nur 300 € Gewinn. Die Löhne, nebst BKN-Beitrag, der zwei Arbeitnehmer zu je 400 Euro mindern doch seine Einnahmen, so daß der Gewinn/das Einkommen mit 300 € nur von nebenrangiger wirtschaftlicher Bedeutung ist-zumindest gemessen an den 1000 € ALG.

>>> Gruss
re

>>> Günter Czauderna

Joku:
>>>> Das heißt dann: Obwohl er mit 300 EUR weniger als Sozialhilfe >>>> verdient, wird das ALG gestrichen?

„Die Krankenkasse prüft, ob das Einkommen …“

>>>> prüft die KK für das Arbeitsamt?

„von wirtschsftlicher Bedeutung“

>>>> Wie ist das definiert?

Manfred:

Hallo,

wollte meinen Senf auch noch dazu geben

Das heißt dann: Obwohl er mit 300 EUR weniger als Sozialhilfe
verdient, wird das ALG gestrichen?

wenn hauptberuflich selbständig richtig

–>Aber die „hauptberufliche Selbständigkeit“ liegt doch nicht vor da
–>unter 15 Std. (zumindest wenn mensch den Arbeitsweg nicht zu den
–>reinen Arbeitsstunden(Buchführung/Einkauf/Krankheitsvertretung
–>etc.)des Arbeitslosen zählt??

Die Krankenkasse prüft, ob das Einkommen …
prüft die KK für das Arbeitsamt?

Nein, sie prüft für sich, wenn dann hauptberuflich
selbständig, ist er nicht mehr sozialversicherungspflichtig
und kann sich, wenn noch möglich, freiwillig Krankenversichern ( oder geht in eine Private).
Sowas wird bei einem beschäftigten dann dem Arbeitgeber gemeldet, da er ja nur noch Renten- und Arbeitlosenversicherungspflichtig wäre.
Das AA ist wie ein Arbeitgeber und schon ist man raus.

„von wirtschsftlicher Bedeutung“
Wie ist das definiert?

Dieses wird in einer Einzelprüfung der Krankenkasse festgestellt und das Beispiel mit dem Einkommen ist schon ein klares Indiz für hauptberuflich…, Zeit spielt eine Rolle etc.

–>Bitte erkläre mir einer das Beispiel mit dem Einkommen, dieses
–>lag zwar immer über dem Mindestbetrag doch generell(bis auf eine
–>Ausnahme glaube ich, zumindest kann mensch das für diese
–>Fallkonstruktion annehmen)würde dann ja nur das Arbeitslosengeld
–>gekürzt, nicht aufgehoben

Gruß

Manfred

Gruß an alle zurück
Noah (hoffend den „Diskussionsbaum“ nicht allzu unübersichtlich gestaltet zu haben, falls doch: sorry-ist auch schon zu spät für ordnungsliebende Gedankengänge)

Hallo,
von was bezahlt er seine Arbeitnehmer ???
Das Geschäft muss das doch abwerfen sonst legt er drauf -
da wäre es ja besser die drei würden sich das Geschäft teilen,
d.h. jeder wäre Mitinhaber.

Gruss

Günter

Hallo,
wegen solcher Konstruktionen bekommen die ehrlichen Arbeitslosen, die eine Arbeit suchen oder sich Selbstständig machen wollen jezt von der Regierung die volle Breitseite.
Wieso kann sich ein Arbeitsloser der 3 oder 4 Personen bezahlen kann sich nicht Selbstständig machen?
Gruß