uff… vorab nochmal Danke, bin nun jedoch verunsichert da ich(ihm wurde das ALG versagt mit der Begründung dass der Arbeitsweg zu seiner Arbeitszeit zählt, er somit über 15 Std kommt und deswegen keine Arbeitslosigkeit mehr vorliege. Das kann ich nachvollziehen, doch…)
>Hallo,
>das habe ich richtig gelesen -
>Der Arbeitslosengeldbezieher betreibt einen Kiosk und
>beschäftigt dort drei Mitarbeiter (geringfügig).
Ja
>Arbeiten die gleichzeitig mit dem Inhaber zusammen ???
Nein, der Kiosk liegt an einem mittelgroßen Werk und ist nur morgens, in der Mittagspause und zum Feierabend geöffnet.
>Heisst das, da stehen 4 Leute gleichzeitig im Kiosk ??
>Also, wen dem nicht so ist dann ist der Arbeitslosengeldbezieher
>und Inhaber nicht mehr Arbeitslos sondern Selbständig.
Na ja, aber greift nicht da die „Selbständigkeit im Nebenerwerb“? (Also wöchentlich unter 15 Stunden und ansonsten dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehend)
>Aber auch wenn es zutrifft würde ich in jedem Falle auf >Selbständigkeit entscheiden.
>Man stelle sich mal den Fall weiter vor.
>Der Arbeitslosengeldbezieher arbeitet selbst überhaupt nicht in seinem
>Kiosk sondern lässt das alles über Minijobler erledigen und macht
>dann noch einen zweiten Kiosk auf ??
Zugegeben: Soweit habe ich nicht gedacht. Ich finde es unterstützenswert wenn Arbeitslose in Richtung selbständigkeit via dieser Regelung „schnuppern“ können. Gebe Dir aber recht das Sinn der Sache nicht ist einen (ok übertrieben:smile: weltumspannenden MC-Kiosk Trust zu leiten und dann vom Arbeitsamt unterstützt zu werden da nur Minijobber arbeiten. Andererseits ist doch genau hierfür der Anrechnungsbetrag gedacht?!
>Gruss
Gruß re
>Günter Czauderna
Joku:
>>Naja, er kann so viel an Gewerbe treiben wie er will,
>>Hauptsache er bleibt unter 15h/Woche.
>>Allerdings wird ihm alles, was er über 165 EUR an Gewinn hat, vom >>Arbeitslosengeld abgezogen.
Yepp, dachte ich auch
>>Wenn das Gewerbe richtig gut läuft, schaltet sich das >>Arbeitslosengeld sozusagen selbst aus.
dito
>>>Hallo Joku,
>>> ganz so einfach ist es dann doch nicht !!
>>> Die Krankenkasse prüft, ob das Einkommen aus der selbständigen
>>> Tätigkeit für den Betreffenden von wirtschsftlicher Bedeutung
>>> ist - wird diese Frage mit „ja“ beantwortet, liegt nach den
>>> Vorschriften den SGB eine hauptberuflich Selbständige
>>> Tätigkeit vor und das Arbeitslosengeld endet sofort.
>>> Beispiel:
>>> ALG = 1000 Euro
>>> Einkommen aus selbständiger Tätigkeit = 300 Euro, dazu zwei
>>> Arbeitnehmer zu je 400 Euro.
>>> Bingo - schon ist es aus mit dem Arbeitslosengeld.
??? schwer auf dem Schlauch stehend
Hallo Günter (zum 2. 
in Deinem Bsp. hat doch der Arbeitslose nur 300 € Gewinn. Die Löhne, nebst BKN-Beitrag, der zwei Arbeitnehmer zu je 400 Euro mindern doch seine Einnahmen, so daß der Gewinn/das Einkommen mit 300 € nur von nebenrangiger wirtschaftlicher Bedeutung ist-zumindest gemessen an den 1000 € ALG.
>>> Gruss
re
>>> Günter Czauderna
Joku:
>>>> Das heißt dann: Obwohl er mit 300 EUR weniger als Sozialhilfe >>>> verdient, wird das ALG gestrichen?
„Die Krankenkasse prüft, ob das Einkommen …“
>>>> prüft die KK für das Arbeitsamt?
„von wirtschsftlicher Bedeutung“
>>>> Wie ist das definiert?
Manfred:
Hallo,
wollte meinen Senf auch noch dazu geben
Das heißt dann: Obwohl er mit 300 EUR weniger als Sozialhilfe
verdient, wird das ALG gestrichen?
wenn hauptberuflich selbständig richtig
–>Aber die „hauptberufliche Selbständigkeit“ liegt doch nicht vor da
–>unter 15 Std. (zumindest wenn mensch den Arbeitsweg nicht zu den
–>reinen Arbeitsstunden(Buchführung/Einkauf/Krankheitsvertretung
–>etc.)des Arbeitslosen zählt??
Die Krankenkasse prüft, ob das Einkommen …
prüft die KK für das Arbeitsamt?
Nein, sie prüft für sich, wenn dann hauptberuflich
selbständig, ist er nicht mehr sozialversicherungspflichtig
und kann sich, wenn noch möglich, freiwillig Krankenversichern ( oder geht in eine Private).
Sowas wird bei einem beschäftigten dann dem Arbeitgeber gemeldet, da er ja nur noch Renten- und Arbeitlosenversicherungspflichtig wäre.
Das AA ist wie ein Arbeitgeber und schon ist man raus.
„von wirtschsftlicher Bedeutung“
Wie ist das definiert?
Dieses wird in einer Einzelprüfung der Krankenkasse festgestellt und das Beispiel mit dem Einkommen ist schon ein klares Indiz für hauptberuflich…, Zeit spielt eine Rolle etc.
–>Bitte erkläre mir einer das Beispiel mit dem Einkommen, dieses
–>lag zwar immer über dem Mindestbetrag doch generell(bis auf eine
–>Ausnahme glaube ich, zumindest kann mensch das für diese
–>Fallkonstruktion annehmen)würde dann ja nur das Arbeitslosengeld
–>gekürzt, nicht aufgehoben
Gruß
Manfred
Gruß an alle zurück
Noah (hoffend den „Diskussionsbaum“ nicht allzu unübersichtlich gestaltet zu haben, falls doch: sorry-ist auch schon zu spät für ordnungsliebende Gedankengänge)