Zählt der Geschäftsführer als Angestellter wenn

Guten Tag,ählt der/die Geschäftsführer/erin als Angestellte/r wenn es um den betrieblichen Kündigungsschutz geht? Es gibt in einem Betrieb 5 Vollzeitangestellte und zwei Teilzeitkräfte (1*30 Stunden, 1 ca. 35 Stunden).

Hallo,

das kommt auf die Rechtsform des Unternehmens und und ggf. auf den
Areitsvertrag des Geschäftsführers.

Gruß

Czauderna

Guten Tag,ählt der/die Geschäftsführer/erin als Angestellte/r
wenn es um den betrieblichen Kündigungsschutz geht? Es gibt in
einem Betrieb 5 Vollzeitangestellte und zwei Teilzeitkräfte
(1*30 Stunden, 1 ca. 35 Stunden).

Hallo,
das ist völlig unerheblich solange es nicht 10 Leute in der Firma sind. Denn erst ab dann greift das Kündigungsschutzgesetz (§23). Zudem zählt die Teilzeitkraft mit den 30 Stunden nur als 0,75 Mitarbeiter.

Hoffe dir geholfen zu haben.

MfG Menschenhändler

Hi!

das ist völlig unerheblich solange es nicht 10 Leute in der
Firma sind. Denn erst ab dann greift das
Kündigungsschutzgesetz (§23).

Das ist falsch, falls der GF schon vor dem 01.01.2004 dort beschäftigt war.

Gruß
Guido