gleich wie verdientes Einkommen? Wenn die Rente wegfällt, aber kein Beruf ausgeübt wird, wird dann der Ehegattenunterhalt nach gültigem Scheidungsrecht auch noch nachträglich erhöht?
gleich wie verdientes Einkommen? Wenn die Rente wegfällt,
aber kein Beruf ausgeübt wird, wird dann der
Ehegattenunterhalt nach gültigem Scheidungsrecht auch noch
nachträglich erhöht?
Hallo Pelumpsitra
Bei diesem Problem kann ich leider keine Auskunft geben,aber wenn es zur Scheidung kommt,sollte ein Anwalt eingeschalten werden.
Denn der kann genaue Auskunft geben.
Gruß Seppel42
Sorry - Psychologin kein Rechtsanwalt - daher - keine Ahnung…
Petra
Grundsätzlich zählen Renten wie Einkommen bei der Berechnung des Unterhaltes. Fällt die Rente weg, weil du wieder arbeiten könntest „kann“ der Unterhalt höher werden, allerdings nur, wenn das Gericht überzeugt ist, dass du trotz Bemühen keine ARbeit finden kannst, ansonsten musst du wieder arbeiten gehen.
Gruß
Ally
gleich wie verdientes Einkommen? Wenn die Rente wegfällt,
aber kein Beruf ausgeübt wird, wird dann der
Ehegattenunterhalt nach gültigem Scheidungsrecht auch noch
nachträglich erhöht?
Hallo,
ich verstehe die Frage nicht wirklich. Jedes Einkommen, also auch jede Rente, wird bei der Scheidung als Einkommen mitgerechnet.
Bei Änderungen im Einkommen (beider ehemaligen Partner) kann man gerichtlich auf Abänderung (nach oben und unten) klagen.
Gruß