Hallo liebe Experten,
meine erwachsene Tochter, selbst Mutter und allein lebend, bekommt nach dem Tod ihres Lebensgefährten Eingliederungshilfe gemäß §§ 53ff SGB XII. Die LVR möchte jetzt von mir und ihrem leiblichen Vater, dass wir einen Anteil dieser Leistungen übernehmen. Ich selbst bin Minderverdiener und beziehe zur Zeit noch ALG II, da ich von meinem Ehepartner getrennt lebe. Jetzt möchten wir wieder zusammenziehen, was bedeutet, dass ich auch kein ALG II mehr beziehen werde. Mein Mann verdient normal, so dass unser gemeinsamer Hausstand das Mindesteinkommen übersteigt. Seit Eheschließung haben wir Gütertrennung und die o.a. Tochter ist weder adoptiert noch die leibliche Tochter meines Ehemannes.
Frage: In wieweit wird das Einkommen meines Mannes auf die Unterhaltspflicht angerechnet?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Hilfe
Zählt Ehepartnereinkommen bei Gütertrennung betreffend Eingliederungshilfe eines nicht leibl.Kindes?
Liebe Petra,
jeder wird Ihnen schreiben, dass Ihr Mann natürlich nicht für Ihre Tochter mit angerechnet wird.
Dieses stimmt auch in so weit, nur ist er Ihnen gegenüber Unterhaltspflichtig und da wird auch ein angemessenes Taschengeld gerechnet. Von diesem kann man Ihnen dann zumuten, einen Teil für Ihrer Tochter zu bezahlen.
Die Gesetze sind schon alle so ausgelegt, dass man definitiv die Antwort mit „nein“ beantworten muss, denn das Einkommen Ihres Ehemannes wird nicht angerechnet und doch werden diese Daten hintenrum wieder angerechnet, es hat dann aber einen anderen Namen.
Man kann ja alles sagen, aber dumm sind unsere Gesetzgeber nicht!
L.G.
Hallo Agnes,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Gilt das mit der Unterhaltspflicht / Tachengeld, wenn ich selbst berufstätig, aber Minderverdiener (über 450,- aber unter dem Sozialsatz) bin? Nicht, dass ich meine Tochter nicht unterstützen möchte, nur auf diese Weise zahle ich doch nur Leistungen, die ihr zustehen an den Staat zurück.
L.G.
Hallo,
bei „normalen“ Einkommen, wird wahrscheinlich nichts für die Tochter übrig bleiben. Der Ehemann muss erst mal sein eigenes Auskommen haben, dann muss er für die Ehefrau sorgen. Hinzu kommen Fahrtkosten, Schuldentilgung usw.
Näheres kann man in der Düsseldorfer Tabelle nachlesen.
Gruß
Euch allen nochmal vielen Dank!
Hallo! Sie werden das Einkommen des Partners angeben müssen. Und wenn Sie unterhalb des Selbstbehalts liegen werden Sie nicht herangezogen. Welcher Teil vom Einkommen des Mannes Ihnen zugerechnet wird kann ich nicht sagen. Weiß ich einfach nicht. Aber ein Teil schon. Viel Glück