zählt ein heizungsraum ,der als Durchgang zum Kellerraum dient ,als 2 Kellerräume (bei uns im Mietvertrag stehen 2 Kellerräume drin).wir habe vor 10 Jahren einen zusätzlichen Kellerraum für unsere Waschmaschine + Trockner benutzen dürfen ,jetzt will der Vermieter dieses wieder rückgängig machen.Deswegen auch die Frage,ob dieser Heizungsraum auch als Kellerraum zählt , weil,wenn nicht,so kann der Vermieter eigentlich nichts ausrichten.
Hallo!
man wird diese Formulierung „2 Kellerräume“ ja auf die Nutzbarkeit durch den Mieter beziehen müssen.
Also für Lagerzwecke etwa.
Darf der Mieter also in dem Durchgang, der auch die Heizung enthält, wie in einem Mieterkeller Dinge abstellen und ihn nutzen ?
Wohl kaum, oder ?
Der Raum ist sowieso durch Heiztechnik und Rohrleitungen baulich eingeschränkt und muss zudem für Wartung freigehalten werden.
Also das ist kaum als einer von „2 Kellerräumen“ zu bewerten.
mfg
duck313
Hallo Sound,
zählt ein heizungsraum ,der als Durchgang zum Kellerraum
dient ,als 2 Kellerräume (bei uns im Mietvertrag stehen 2
Kellerräume drin).wir habe vor 10 Jahren einen zusätzlichen
Kellerraum für unsere Waschmaschine + Trockner benutzen dürfen
wenn mietvertraglich 2 Kellerräume vereinbart, dann sind auch mietvertraglich 2 Kellerräume vom Vermieter geschuldet.
Gruß
BHShuber
Diese Antwort ist nicht unbedingt richtig.
Um was für eine Heizung handelt es sich?
Steht die Heizung in einem Heizraum (nach Gesetz) oder handelt es sich um eine Kleinanlage ohne gesetzliche Aufstellvorschrift?
Ist der Raum riesengroß und an der Wand hängt ein weißer Kasten oder sind 90% des Raumes mit Heizungstechnik belegt?
Ist es die Heizung für ein Mehrfamilienhaus die regelmäßig von Hausmeister, Wartungspersonal, Schornsteinfeger begangen werden muss, oder handelt es sich um die Heizung für 1-2 Wohnungen, in die 1x im Jahr der Schornsteinfeger muss?
Handelt es sich um einen automatischen Gas- oder Heizölbrenner oder um einen wartungsintensiven Kessel für feste Brennstoffe?
vnA
Richtige Antwort. Nur kurz: zu welcher Frage?
vnA
Hallo,
Richtige Antwort. Nur kurz: zu welcher Frage?
schuldet der Vermieter aus mietvertraglicher Regelung 2 Kellerräume, dann schuldet er auch 2 Kellerräume und nicht Heizungsräume oder Durchgangsräume oder was auch immer.
Es obliegt dem Mieter selbst ob er sich mit einem Heizungsraum zufrieden gibt und wird ihm dieser aus nicht nachvollziehbaren Gründen weggenommen, dann gilt was im Mietvertrag vereinbart eben 2 Kellerräume.
Dies könnte man dem Herrn Vermieter durchaus mal vor die Nase halten, vielleicht überlegt der sich es nochmal dem Mieter den Raum wegzunehmen.
Weil, vielleicht kein geeigneter Kellerraum zur Verfügung steht
Weil, der Mieter die Miete kürzt: http://www.mietminderung.org/mietminderung-keller-ni…
Weil, der Mieter auf vertragliche Vereinbarung besteht
Weil, weil , weil…
Gruß
BHShuber
Ich schrieb doch: Richtige Antwort.
Wobei für mich dies die gestellte Frage war
die Frage,ob dieser Heizungsraum auch als Kellerraum zählt
Deine Antwort von eben
Es obliegt dem Mieter selbst ob er sich mit einem Heizungsraum zufrieden gibt
ist so allerdings nicht auf jeden Fall richtig. Möglicherweise stehen gesetzliche Regelungen dem „Zufriedensein“ des Mieters entgegen.
vnA
Hallo,
ein Heizungsraum kann schon aus sicherheitstechnischen Gründen nie als benutzbarer Kellerraum gelten. Dieser muss frei sein und immer zugängliche
L.G.
Ein Heizungsraum muss kein Heizraum sein. Somit muss es nicht unbedingt sicherheitstechnische Vorschriften geben. Eine kleine Heizung kann ich auch im Wohnzimmer aufhängen.
http://www.bosy-online.de/Aufstellungsraum-Heizraum.htm
vnA