Ich frage deshalb weil sich daraus dann die entsprechende Kündigungsfrist ergibt…
Gruß, Marie
Hallo
http://www.lmgtfy.com/?q=Z%C3%A4hlt+Elternzeit+im+tv…
Da findet man auch das: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bs…
Und da drin das:
III.
Arbeits-, tarif- und betriebsrentenrechtliche Auswirkungen einer Elternzeit auf das fortbestehende Arbeitsverhältnis
Beschäftigungszeit
Die Beschäftigungszeit nach § 34 Abs. 3 TVöD läuft in Zeiten der Inanspruchnahme einer Elternzeit weiter, da das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit fortbesteht und lediglich ruht.
Gruß,
LeoLo